Stalking auf Facebook: wie Sie wiederholte Nachstellung dokumentieren
Nachstellung nach § 238 StGB setzt Wiederholung voraus: Entscheidend ist deshalb eine datierte Abfolge von Vorfällen, die jeweils für sich prüfbar bleiben.
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Stalking auf Facebook belegen Sie mit einer Reihe datierter Vorfälle, denn § 238 StGB setzt wiederholtes Handeln voraus. TrueScreen zertifiziert Nachrichten, Kommentare und Profile an der Quelle, mit qualifiziertem elektronischem Siegel und qualifiziertem Zeitstempel. Jede Zertifizierung bleibt für sich prüfbar; wie die Beweise gewürdigt werden, entscheidet das Gericht.
Kurz gesagt
- § 238 Abs. 1 StGB erfasst unter anderem wiederholte Kontaktversuche über Telekommunikationsmittel, die geeignet sind, die Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen.
- Seit dem 1. Oktober 2021 genügt „wiederholt“ statt „beharrlich“; als besonders schwerer Fall kommt nach § 238 Abs. 2 StGB unter anderem eine Nachstellung über mindestens sechs Monate in Betracht.
- Daten zu gelöschten Inhalten gibt Meta nach seinen Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden nur heraus, wenn eine Behörde vor der Löschung angefragt hat.
- Nach § 1 Gewaltschutzgesetz kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Kontaktverbote anordnen, auch über Fernkommunikationsmittel; Verstöße gegen eine solche Anordnung sind nach § 4 GewSchG strafbar.
- Für qualifizierte Siegel und Zeitstempel sieht die eIDAS-Verordnung in Art. 35 Abs. 2 und Art. 41 Abs. 2 eine Vermutung der Unversehrtheit und der Richtigkeit von Datum und Uhrzeit vor.
Oft beginnt es mit einer Nachricht im Messenger. Danach kommen Kommentare unter Ihren Fotos, Freundschaftsanfragen von Profilen, die es gestern noch nicht gab, und Beiträge, in denen Ihr Name fällt. Für sich genommen wirkt jede dieser Handlungen klein. Stalking auf Facebook entsteht aus der Wiederholung, und genau die müssen Sie später zeigen können, wenn Sie Anzeige erstatten.
Wer nachstellt, löscht mitunter Kommentare, blockiert oder eröffnet neue Profile. Übrig bleibt dann oft ein Ordner mit Screenshots ohne gesichertes Datum. TrueScreen zertifiziert jeden Vorfall, solange er auf Ihrem Bildschirm sichtbar ist.
Diese Analyse ist Teil des Leitfadens: Leitfaden zu Beleidigungen auf Facebook und gelöschten Beiträgen
Wann Nachrichten und Kommentare auf Facebook Nachstellung sind (§ 238 StGB)
Stalking auf Facebook kann eine Nachstellung nach § 238 StGB sein, wenn jemand wiederholt Kontakt sucht, Ihre Daten missbraucht oder Bilder von Ihnen verbreitet und das geeignet ist, Ihre Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen.
Nach § 238 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer einer anderen Person „unbefugt“ nachstellt, unter anderem indem er „wiederholt“ über Telekommunikationsmittel Kontakt zu ihr herzustellen versucht. Auf Facebook sind das typischerweise Nachrichten, Kommentare oder Freundschaftsanfragen. Ob sie im Einzelfall den Tatbestand erfüllen, beurteilen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Wiederholte Handlungen und ihre Folgen für die Betroffenen
Neben Kontaktversuchen nennt § 238 Abs. 1 StGB Handlungen, die in sozialen Netzwerken vorkommen: Daten der Person missbrauchen (Nr. 3), Abbildungen von ihr verbreiten (Nr. 6) oder einen verächtlich machenden Inhalt unter Vortäuschung ihrer Urheberschaft verbreiten (Nr. 7), etwa über ein Profil in ihrem Namen.
Strafbar ist die Nachstellung nur, wenn sie geeignet ist, Ihre Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Deshalb lohnt es sich zu notieren, was sich in Ihrem Alltag verändert hat: ein geschlossenes Profil, ein anderer Weg zur Arbeit, schlaflose Nächte. Solche Notizen gehören in ein eigenes Stalking-Tagebuch, das den Nachweis der Nachrichten ergänzt, aber nicht ersetzt.
Ein einzelner Kommentar ist für sich genommen noch kein wiederholtes Handeln; für die Wiederholung können aber auch andere Handlungen eine Rolle spielen. Je nach Inhalt kann ein Kommentar außerdem eine Beleidigung sein; wie Sie ihn festhalten, steht im Beitrag über Beleidigungen auf Facebook und gelöschte Beiträge.
Cyberstalking seit der Reform 2021
Seit dem 1. Oktober 2021 (Gesetz vom 10. August 2021, BGBl. I S. 3513) verlangt § 238 StGB ein „wiederholtes“ statt eines „beharrlichen“ Handelns, und Cyberstalking wird besser erfasst. Als besonders schwerer Fall mit höherem Strafrahmen kommt nach Abs. 2 unter anderem eine Nachstellung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten in Betracht. Ob ein solcher Zeitraum erreicht ist, zeigen am besten Vorfälle, deren Datum feststeht. Wie sich der Schutz weiterentwickeln könnte, beschreibt unser Beitrag zum Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt.
Warum der Beweis für Stalking eine Abfolge ist und kein einzelner Screenshot
Weil § 238 StGB wiederholtes Handeln voraussetzt, besteht der Beweis für Stalking auf Facebook aus vielen datierten Vorfällen, die zusammen einen Verlauf zeigen.
Die Polizeiliche Kriminalprävention rät Betroffenen auf polizei-beratung.de, alles zu dokumentieren, was der Täter schickt, sagt oder tut. Warum ein selbst erstellter Screenshot als Beweismittel leicht angreifbar ist, erklärt ein eigener Beitrag.
Jeder Vorfall mit seinem Datum
Ein sorgfältig dokumentierter Vorfall von Stalking auf Facebook enthält:
- Datum und Uhrzeit, zu denen der Inhalt sichtbar war
- das Profil des Absenders mit Namen und Profil-Link
- den vollständigen Inhalt statt eines Ausschnitts
- den Zusammenhang, also die Unterhaltung oder den Beitrag, unter dem ein Kommentar steht
- eine getrennte Notiz zu den Folgen für Sie
Erst die Reihe solcher Einträge macht die Wiederholung sichtbar.
Inhalte, die verschwinden
Nach den Richtlinien von Meta für Strafverfolgungsbehörden gibt es Daten zu gelöschten Inhalten nur, wenn eine Behörde vor der Löschung angefragt hat; Privatpersonen können solche Ersuchen nicht stellen. TrueScreen stellt keine gelöschten Inhalte wieder her und greift nicht auf fremde Konten zu. Droht ein Kommentar zu verschwinden, zertifizieren Sie ihn sofort: am Computer mit der Browser Extension, am Smartphone mit der TrueScreen App.
Wie TrueScreen jeden Vorfall mit Datum und Uhrzeit zertifiziert
TrueScreen erfasst jeden Vorfall von Stalking auf Facebook mit forensischer Methodik an der Quelle, und jede Zertifizierung trägt ein qualifiziertes elektronisches Siegel und einen qualifizierten Zeitstempel, die international anerkannt sind.
Zu jeder Zertifizierung gehört ein technischer Bericht mit SHA-256-Hashwerten, den Dritte unabhängig prüfen können. Während der Erfassung kann niemand den Inhalt verändern, und jede spätere Veränderung wäre erkennbar. Die Zertifizierung bestätigt, wie und wann ein Inhalt erfasst wurde, nicht aber, ob er wahr ist oder wer hinter einem Profil steht; das klären die Ermittlungen.
| Facebook-Inhalt | Werkzeug | Was festgehalten wird |
|---|---|---|
| Messenger-Unterhaltung am Smartphone | Bildschirmaufnahme in der TrueScreen App | die Nachrichten, während Sie durch die Unterhaltung scrollen |
| Facebook oder Messenger am Computer | Forensic Browser | ausgewählte Seiten oder die gesamte Sitzung als Video mit Ton |
| Profil, Beiträge und Kommentare am Smartphone | zertifizierte Navigation der TrueScreen App (Web Browsing Acquisition) | ein durchgehendes Bildschirmvideo mit Klicks und URLs, auch über mehrere Profile |
| Kommentar, der bald verschwinden könnte | Browser Extension für Chrome und Edge | Screenshot oder Video des Tabs, mit URL, Datum und Uhrzeit in UTC |
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Jeden Vorfall an der Quelle erfassen
Eine Messenger-Unterhaltung zertifizieren Sie mit TrueScreen, indem Sie in der TrueScreen App den Bildschirm aufnehmen und dabei durch die Nachrichten scrollen; den Ablauf zeigt der Anwendungsfall zur zertifizierten Erfassung einer Messenger-Unterhaltung. Am Computer öffnen Sie Facebook im Forensic Browser. Liegen die Inhalte hinter einem Login, melden Sie sich innerhalb der Sitzung an, in der vollständigen Aufzeichnung des Forensic Browser oder in der zertifizierten Navigation (Web Browsing Acquisition) der TrueScreen App. So ist auch der Login im Video festgehalten. Achten Sie darauf, dass Passwörter und Bestätigungscodes dabei nicht zu sehen sind. Sind Sie schon angemeldet, genügt die Browser Extension: Sie arbeitet mit der bereits geöffneten Sitzung.
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Jeden neuen Vorfall zertifizieren
Jeder neue Kontakt wird zu einer eigenen Zertifizierung mit eigenem Datum, auch nach einer Anzeige oder einer gerichtlichen Schutzanordnung. Alle Zertifizierungen liegen im Archiv Ihres Workspace und lassen sich im Portal in Ordnern ablegen. Frühere Screenshots können Sie nachträglich als Datei zertifizieren: Gesichert sind sie ab diesem Zeitpunkt; wie das Bild ursprünglich entstanden ist, belegt die Zertifizierung nicht.
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Die Abfolge an Anwalt oder Polizei übergeben
Jede Zertifizierung ist ein ZIP-Paket mit versiegeltem XML, PDF-Bericht, JSON und den Originaldateien. Eine Kopie, die Sie Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt schicken, lässt sich unabhängig von TrueScreen prüfen, etwa über die öffentliche Prüfseite für Zertifizierungen. Verbreiten Sie zertifizierte Inhalte nicht in sozialen Netzwerken; übergeben Sie sie Ihrer Anwältin, Ihrem Anwalt oder der Polizei. Für qualifizierte Siegel und Zeitstempel sieht die eIDAS-Verordnung in Art. 35 Abs. 2 und Art. 41 Abs. 2 eine Vermutung der Unversehrtheit der Daten und der Richtigkeit von Datum und Uhrzeit vor; das Gewicht der Beweise würdigt das Gericht frei (§ 261 StPO). Unabhängig von der Anzeige kann das Gericht nach § 1 Gewaltschutzgesetz auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Kontaktverbote anordnen, auch über Fernkommunikationsmittel. Verstöße gegen eine solche Anordnung sind nach § 4 GewSchG strafbar. Bei akuter Gefahr wählen Sie den Notruf 110. Beratung bieten die Polizeiliche Kriminalprävention auf polizei-beratung.de und, für Frauen, das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016.
Fazit
Stalking auf Facebook lässt sich selten mit einem einzigen Bild belegen, weil § 238 StGB gerade die Wiederholung beschreibt. Wer jeden Vorfall zertifiziert, solange er sichtbar ist, und die eigenen Notizen zu den Folgen getrennt führt, kann Polizei, Anwältin oder Anwalt eine Reihe datierter Vorfälle vorlegen, die jeweils für sich prüfbar sind. Wie diese Beweise im Einzelfall gewürdigt werden, entscheidet das Gericht. Bei akuter Gefahr erreichen Sie die Polizei unter 110; Beratung finden Sie bei der Polizeilichen Kriminalprävention und, für Frauen, beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016.
Häufige Fragen zu Stalking auf Facebook
Ab wann gilt etwas als Stalking im Internet?
Nach § 238 StGB macht sich strafbar, wer einer Person unbefugt und wiederholt nachstellt, etwa mit Kontaktversuchen über Telekommunikationsmittel, sofern das geeignet ist, ihre Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Seit dem 1. Oktober 2021 genügt „wiederholt“ statt „beharrlich“. Ob ein konkreter Fall darunter fällt, beurteilen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Kann ich Stalking auf Facebook anzeigen?
Ja, die Anzeige erstatten Sie bei der Polizei. § 238 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Bringen Sie die Vorfälle in zeitlicher Reihenfolge mit. TrueScreen liefert jeden zertifizierten Vorfall als Paket mit Bericht, Siegel und Zeitstempel, das Polizei und Anwaltschaft unabhängig von TrueScreen prüfen können, etwa über die öffentliche Prüfseite für Zertifizierungen.
Reicht ein Screenshot als Beweis für Stalking?
Ein Screenshot ist als Beweismittel nicht ausgeschlossen, denn das Gericht würdigt Beweise frei (§ 261 StPO). Er zeigt aber nur einen Moment, und Datum und Unversehrtheit lassen sich leicht bestreiten. Ältere Screenshots lassen sich mit TrueScreen als Datei zertifizieren und sind ab diesem Zeitpunkt gesichert.
Sollte ich das Profil sofort melden oder blockieren?
Wenn Sie sich bedroht fühlen, geht Ihre Sicherheit vor: Blockieren Sie und rufen Sie im Notfall die 110. Sonst gilt: Ist der Inhalt noch sichtbar und können Sie es gefahrlos tun, zertifizieren Sie die Vorfälle zuerst, etwa mit der Browser Extension oder der TrueScreen App, und melden oder blockieren Sie danach. Was Sie schon gesichert haben, bleibt trotzdem nützlich. Eine Meldung kann dazu führen, dass Meta den Inhalt entfernt, und nach einer Blockierung sehen Sie Profil und Beiträge der Person möglicherweise nicht mehr. Eine Meldung bei Facebook ist zudem keine Strafanzeige.
Quellen und Prüfung
Jede zitierte Angabe und jeder Grundsatz verweist auf die Quelle, hier mit Art und Datum aufgeführt. Links am Tag der Veröffentlichung geprüft.
| Quelle | Art | Datum | Wofür sie zitiert wird |
|---|---|---|---|
| § 238 StGB (Nachstellung) | Gesetz | 2021 | Tatbestand der Nachstellung, wiederholte Handlungen, besonders schwere Fälle und Strafrahmen |
| § 261 StPO (freie Beweiswürdigung) | Gesetz | geltende Fassung | Das Gericht würdigt die Beweise frei |
| § 1 GewSchG | Gesetz | geltende Fassung | Gerichtliche Kontaktverbote, auch über Fernkommunikationsmittel |
| § 4 GewSchG | Gesetz | geltende Fassung | Strafbarkeit von Verstößen gegen gerichtliche Anordnungen |
| eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014, Art. 35 Abs. 2 und Art. 41 Abs. 2 | Gesetz | 18/10/2024 | Rechtswirkung qualifizierter elektronischer Siegel und Zeitstempel |
| Polizeiliche Kriminalprävention: Stalking | Dokument | 2026 | Empfehlung, alles zu dokumentieren, was der Täter schickt, sagt oder tut |
| Meta: Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden | Dokument | 2026 | Herausgabe von Daten zu gelöschten Inhalten nur auf Ersuchen von Behörden vor der Löschung |
Jeden Vorfall sichern, solange er sichtbar ist
Mit TrueScreen zertifizieren Sie Nachrichten, Kommentare und Profile auf Facebook an der Quelle, mit qualifiziertem elektronischem Siegel und qualifiziertem Zeitstempel, und übergeben die Vorfälle in zeitlicher Reihenfolge an Anwalt oder Polizei.

Redaktion von TrueScreen
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