Beleidigung auf Facebook und gelöschte Beiträge: so sichern Sie überprüfbare Beweise, bevor sie verschwinden
Wann Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung auf Facebook strafbar sind und wie Sie den Beitrag sichern, bevor Verfasser, Administrator oder Plattform ihn löschen.
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Eine Beleidigung auf Facebook kann nach den §§ 185 bis 187 StGB strafbar sein. Wird sie öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts begangen, erhöht sich die Höchststrafe für die Beleidigung von einem auf zwei Jahre Freiheitsstrafe, verfolgt wird sie aber in der Regel nur auf einen Strafantrag hin, der innerhalb von drei Monaten gestellt sein muss. TrueScreen sichert beleidigende Beiträge, Kommentare und Profile direkt auf Facebook. Die Zertifizierung enthält ein qualifiziertes elektronisches Siegel und einen qualifizierten Zeitstempel.
Kurz gesagt
- Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind in den §§ 185 bis 187 StGB geregelt; öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts begangen, steigt die Höchststrafe.
- Ehrdelikte werden in der Regel nur auf Antrag verfolgt (§ 194 StGB), und der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden (§ 77b StGB).
- Daten zu gelöschten Inhalten stellt Meta nach seinen Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden nur bereit, wenn das Ersuchen vor der Löschung eingeht.
- Ein selbst erstellter Screenshot zeigt weder die Adresse des Beitrags noch einen genauen Zeitpunkt; das Gericht würdigt ihn frei (im Zivilprozess § 286 ZPO, im Strafverfahren § 261 StPO).
- Für qualifizierte elektronische Siegel und Zeitstempel sieht die eIDAS-Verordnung Vermutungen der Unversehrtheit und der Richtigkeit von Herkunft und Zeit vor (Art. 35 Abs. 2, Art. 41 Abs. 2).
10.732
strafbare Hasspostings 2024 in der politisch motivierten Kriminalität
34 %
mehr strafbare Hasspostings als 2023 (nur politisch motivierte Kriminalität)
22.159
Fälle von Hasskriminalität 2025, knapp ein Drittel online
Ein abfälliger Kommentar unter Ihrem Profilbild, ein Beitrag in der Nachbarschaftsgruppe, der Sie als Betrüger hinstellt: Eine Beleidigung auf Facebook trifft Betroffene meist vor Publikum, oft vor Menschen, die sie persönlich kennen. Einen Hinweis auf das Ausmaß geben die Zahlen des Bundeskriminalamts: Für 2024 wurden 10.732 strafbare Hasspostings gezählt, 34 % mehr als im Vorjahr. Erfasst ist nur die politisch motivierte Kriminalität, und ein Teil des Anstiegs kann auf ein besser aufgehelltes Dunkelfeld zurückgehen.
Schwierig wird es, sobald Sie sich wehren wollen. Der naheliegende erste Schritt, den Beitrag sofort bei Facebook zu melden, kann den Beweis kosten: Nach einer Meldung nimmt die Plattform ihn womöglich offline, und der Verfasser kann ihn ohnehin jederzeit bearbeiten oder löschen, während die Frist für den Strafantrag weiterläuft. TrueScreen hält den Beitrag deshalb an der Quelle fest, solange er noch online ist.
Wer gegen eine Beleidigung auf Facebook vorgehen will, sollte also zuerst sichern und erst danach melden. Ein schnell gemachter Screenshot genügt dafür selten, weil er weder die Adresse des Beitrags noch einen genauen Zeitpunkt zeigt und sich leicht als Fälschung bestreiten lässt. Belastbarer wird der Beweis durch eine forensische Erfassung, die Inhalt, Zeitpunkt und Herkunft überprüfbar festhält. Wie Gerichte Social-Media-Beweise allgemein bewerten, steht in einem eigenen Beitrag; hier geht es um Facebook und die Ehrdelikte des Strafgesetzbuchs.
Wann ist eine Beleidigung auf Facebook strafbar?
Eine Beleidigung auf Facebook kann strafbar sein, wenn ein Beitrag, ein Kommentar oder eine Nachricht die Ehre einer Person durch ein herabsetzendes Werturteil oder durch eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung verletzt (§§ 185 bis 187 StGB) und keine Rechtfertigung greift, etwa die Meinungsfreiheit. Ob eine Meinung geäußert oder eine Tatsache behauptet wird und ob das öffentlich geschieht, entscheidet über den Tatbestand und über die Höhe der Strafe. Weil diese Abgrenzung am genauen Wortlaut und am Zusammenhang hängt, erfasst TrueScreen einen Kommentar auf Wunsch zusammen mit dem Beitrag, auf den er antwortet, dem übrigen Thread und dem Profil des Verfassers.
Dass solche Fälle die Behörden beschäftigen, zeigt die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität: Für 2025 weist das BKA 22.159 Fälle von Hasskriminalität aus, knapp ein Drittel davon online begangen.
Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung: §§ 185 bis 187 StGB
Das Strafgesetzbuch unterscheidet die Ehrdelikte danach, was über eine Person gesagt wird. Die Beleidigung nach § 185 StGB erfasst vor allem herabsetzende Werturteile und Schimpfwörter. Um üble Nachrede nach § 186 StGB geht es, wenn jemand über Sie eine ehrenrührige Tatsache behauptet oder verbreitet, die nicht erweislich wahr ist. Bei der Verleumdung nach § 187 StGB weiß der Verfasser sogar, dass seine Behauptung falsch ist: Er handelt „wider besseres Wissen“.
Seit dem 03.04.2021 nennt § 185 StGB ausdrücklich das „Verbreiten eines Inhalts“ als Fall mit erhöhtem Strafrahmen; eingefügt hat es das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Ein öffentlicher Beitrag oder ein Kommentar in einer offenen Gruppe erreicht einen unbestimmten Kreis von Lesern, sodass für eine Beleidigung im Internet regelmäßig dieser höhere Strafrahmen in Betracht kommt.
| Tatbestand | Kern der Äußerung | Beispiel auf Facebook | Freiheitsstrafe bis zu | Öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts bis zu |
|---|---|---|---|---|
| Beleidigung, § 185 StGB | herabsetzendes Werturteil, Schimpfwort | Kommentar mit einem Schimpfwort unter Ihrem Profilbild | 1 Jahr | 2 Jahre |
| Üble Nachrede, § 186 StGB | ehrenrührige Tatsache, nicht erweislich wahr | Beitrag in einer Ortsgruppe, Sie hätten Geld aus der Vereinskasse genommen | 1 Jahr | 2 Jahre |
| Verleumdung, § 187 StGB | unwahre Tatsache, wider besseres Wissen verbreitet | dieselbe Behauptung, obwohl der Verfasser weiß, dass sie falsch ist | 2 Jahre | 5 Jahre |
Statt der Freiheitsstrafe kann das Gericht bei jedem dieser Tatbestände auch eine Geldstrafe verhängen. Richtet sich die Äußerung gegen eine Person des politischen Lebens, bis hin zur kommunalen Ebene, sieht § 188 StGB höhere Strafen vor. Auch eine Beleidigung per Direktnachricht kann strafbar sein, mangels Öffentlichkeit in der Regel nur im Grundstrafrahmen; wie sich eine solche Messenger-Unterhaltung zertifiziert erfassen lässt, zeigt ein eigener Anwendungsfall.
Meinungsfreiheit oder Schmähkritik: wo die Grenze verläuft
Nicht jede harte Äußerung auf Facebook ist strafbar, denn die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG schützt auch scharfe und überspitzte Kritik. Ob eine strafbare Beleidigung vorliegt, ergibt sich deshalb in aller Regel erst aus einer Abwägung zwischen dieser Freiheit und dem Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person. Schmähkritik ist die Ausnahme, bei der die Abwägung entfällt. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.05.2020 (1 BvR 2397/19) liegt sie nur vor, wenn „nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht“. Der Begriff ist eng auszulegen.
Im Fall der Politikerin Renate Künast, in dem es um Kommentare auf Facebook ging, stellte das Gericht mit Beschluss vom 19.12.2021 (1 BvR 1073/20) klar, dass die Fachgerichte bei einer Beleidigung, die keine Schmähkritik ist, nicht auf die Abwägung verzichten dürfen. Für Betroffene folgt daraus: Das Gericht braucht den Zusammenhang, also neben dem Kommentar auch den Beitrag, auf den er antwortet, und den Verlauf der Diskussion.
Der Screenshot als Beweis bei Beleidigungen auf Facebook und warum er allein nicht reicht
Ein Screenshot eines Facebook-Beitrags ist ein zulässiges, aber angreifbares Beweismittel, das das Gericht frei würdigt; dabei fragt es, ob Inhalt, Zeitpunkt und Herkunft nachvollziehbar sind. Gerade diese Angaben fehlen auf einem Screenshot von Facebook, und deshalb lässt sich ein selbst erstellter Screenshot leicht bestreiten. Die Grundlagen zum Screenshot als Beweismittel vor Gericht sind an anderer Stelle zusammengefasst; hier geht es um die Eigenheiten von Facebook.
Warum ein selbst erstellter Screenshot angreifbar ist
Wer eine Beleidigung auf Facebook per Screenshot festhält, hat meist keine Uhrzeit auf dem Bild, denn Facebook zeigt bei Beiträgen und Kommentaren nur eine relative Angabe wie „vor 3 Std.“ oder „2 T.“. Auf dem Bild fehlt außerdem die Adresse des Beitrags, und der angezeigte Profilname lässt sich ändern, sodass später kaum noch belegbar ist, welches Konto den Text veröffentlicht hat. Beiträge können nachträglich bearbeitet werden, und lange Diskussionen blendet Facebook teilweise aus, bis man auf „Weitere Kommentare anzeigen“ klickt. Ein Screenshot zeigt deshalb nur den Ausschnitt, den Sie gerade vor sich hatten.
Hinzu kommt, dass jeder den Text einer Webseite mit wenigen Klicks in den Entwicklertools des Browsers ändern kann, bevor er den Screenshot aufnimmt; wie leicht sich ein Screenshot fälschen lässt, zeigt eine eigene Analyse. Bestreitet der Verfasser, den Kommentar so geschrieben zu haben, steht ein Bild gegen seine Aussage.
Worauf das Gericht achtet: Integrität, Zeitpunkt, Herkunft
Im Zivilprozess würdigt das Gericht die Beweise frei (§ 286 ZPO); im Strafverfahren gilt die freie Beweiswürdigung ebenfalls (§ 261 StPO). Eine Bilddatei gilt dabei als elektronisches Dokument, das als Augenscheinsobjekt durch Vorlegung oder Übermittlung der Datei in das Verfahren eingeführt wird (§ 371 Abs. 1 ZPO). Ob es überzeugt, hängt an Fragen, die sich bei jedem digitalen Beweis stellen:
- Integrität: Ist die Datei seit der Aufnahme unverändert, und lässt sich das nachweisen?
- Zeitpunkt: Wann genau war der Beitrag online, mit Datum und Uhrzeit statt „vor 3 Std.“?
- Herkunft: Unter welcher Adresse stand der Beitrag, und welches Profil hat ihn veröffentlicht?
Bei einer Beleidigung auf Facebook beantwortet ein Screenshot vom Handy keine dieser Fragen aus sich heraus. Zeugen, die den Beitrag ebenfalls gesehen haben, können ihn stützen; wie das Bild entstanden ist, belegen aber auch sie nicht ohne Weiteres.
Was passiert, wenn der Facebook-Beitrag gelöscht wird?
Wird der Facebook-Beitrag gelöscht, verschwindet mit ihm meist der Beweis, die dreimonatige Frist für den Strafantrag (§ 77b StGB) läuft dagegen unverändert weiter. Sichern Sie einen beleidigenden Beitrag deshalb, bevor Sie ihn melden, denn eine Meldung kann zur Löschung führen, ohne die Frist anzuhalten.
Für eine Beleidigung auf Facebook gilt eine Antragsfrist von drei Monaten. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung werden in der Regel nur auf Antrag verfolgt (§ 194 StGB); von Amts wegen ermittelt die Staatsanwaltschaft nur in bestimmten Fällen bei besonderem öffentlichem Interesse, namentlich bei Taten nach § 188 StGB. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Sie von der Tat und von der Person des Täters erfahren (§ 77b StGB). Eine Strafanzeige ist nicht automatisch ein Strafantrag. Wenn Sie eine Beleidigung im Internet anzeigen, erklären Sie deshalb ausdrücklich, dass Sie Strafantrag stellen, also die Verfolgung der Tat verlangen.
Auch mit Strafantrag erhebt die Staatsanwaltschaft bei diesen Ehrdelikten nur Anklage, wenn sie ein öffentliches Interesse sieht (§ 376 StPO). Sonst bleibt die Privatklage (§ 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO), vor der grundsätzlich ein Sühneversuch steht (§ 380 Abs. 1 StPO), und dann legen Sie die Beweise selbst vor. Dasselbe gilt für zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, die die Rechtsprechung aus § 823 BGB und § 1004 BGB ableitet.
Löschen kann den Beitrag der Verfasser, der Administrator einer Gruppe oder Seite oder Facebook nach einer Meldung. Das Meldeverfahren regelt heute Art. 16 DSA: Die Plattform muss „zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv“ entscheiden, und das NetzDG ist weitgehend verdrängt. Wer von einer Beleidigung auf Facebook betroffen ist, wünscht sich die Löschung, für die Beweisführung ist sie aber ein Problem.
Auch Ermittler stoßen dann an Grenzen. Nach den Richtlinien von Meta für Strafverfolgungsbehörden bewahrt das Unternehmen Kontodaten auf Ersuchen von Behörden 90 Tage lang auf, Daten zu gelöschten Inhalten aber nur, wenn das Ersuchen vor der Löschung eingegangen ist. Danach bleiben oft nur Zeugen, Screenshots von Dritten und eigene Notizen, die oft weniger Gewicht haben als eine Erfassung aus der Zeit, als der Inhalt online war; allgemeine Wege zur Beweissicherung im Internet sind gesondert beschrieben. Wer einen beleidigenden Beitrag mit TrueScreen sichert, solange er online ist, behält einen zertifizierten Nachweis, auch wenn der Verfasser oder Facebook ihn später löscht.
Bei Zweifeln zu Fristen oder zur Form des Strafantrags lassen Sie sich anwaltlich oder bei einer Beratungsstelle beraten.
Wie sichern Sie Beweise für eine Beleidigung auf Facebook?
Beweise für eine Beleidigung auf Facebook sichern Sie, solange der Beitrag online ist, mit einer Erfassung, die neben dem Text auch Adresse, Profil, Zusammenhang und den genauen Zeitpunkt festhält und später überprüfbar bleibt. Eine forensische Erfassung an der Quelle, deren Zertifizierung ein qualifiziertes elektronisches Siegel und einen qualifizierten Zeitstempel enthält, liefert genau diese Angaben in einer Form, die Dritte nachprüfen können.
Vor der Meldung sollten Sie festhalten:
- den vollständigen Beitrag mit Text, Bildern und seiner Adresse (URL),
- die Kommentare im Zusammenhang, einschließlich zunächst ausgeblendeter Antworten,
- das Profil des Verfassers mit der Profiladresse,
- Datum und Uhrzeit der Sichtung,
- bei Beiträgen, die nur Freunde oder Gruppenmitglieder sehen, die Anmeldung, mit der der Inhalt sichtbar war.
Erst danach melden Sie den Inhalt bei Facebook und blockieren den Verfasser. Den Strafantrag stellen Sie zügig: Die Frist läuft bereits ab dem Tag, an dem Sie von Tat und Täter erfahren haben. Eine Meldung bei Facebook ersetzt weder Strafanzeige noch Strafantrag. Sind Sie unsicher, ob die Frist schon läuft, etwa bei einem Pseudonym, warten Sie nicht ab, sondern holen Sie rechtlichen Rat ein.
Forensische Erfassung an der Quelle
Eine forensische Erfassung an der Quelle nimmt den Inhalt direkt auf Facebook auf, in einer kontrollierten Umgebung, in der ihn während der Aufnahme niemand verändern kann; Uhrzeit, Gerät und Netzwerk werden gleich mit erfasst. Die erfassten Dateien erhalten einen Fingerabdruck (Hashwert) nach SHA-256; der Forensic Browser von TrueScreen verknüpft diese Werte zusätzlich zu einer Kette, sodass jede spätere Veränderung erkennbar wird. Methodisch folgt ein solches Verfahren der Norm ISO/IEC 27037, die den Umgang mit digitalen Beweismitteln beschreibt.
Der Forensic Browser startet jede Erfassung mit sauberen Browserdaten. Ist der Beitrag nur für Freunde oder Mitglieder einer geschlossenen Gruppe sichtbar, melden Sie sich im Forensic Browser innerhalb der Erfassungssitzung an und wählen die vollständige Aufzeichnung der Navigation, damit auch die Anmeldung im Video der Sitzung festgehalten wird.
Qualifizierter Zeitstempel, Siegel und lückenlose Beweiskette
Ein qualifiziertes elektronisches Siegel und ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel sind in der eIDAS-Verordnung definiert (Art. 3 Nr. 27 und Nr. 34), und das EU-Recht knüpft an beide gesetzliche Vermutungen. Für ein qualifiziertes Siegel gilt nach Art. 35 Abs. 2 die Vermutung der Unversehrtheit der Daten und der Richtigkeit der Herkunftsangabe. Ein qualifizierter Zeitstempel begründet nach Art. 41 Abs. 2 die Vermutung, dass Datum und Uhrzeit richtig sind und die verbundenen Daten unversehrt geblieben sind. Nach Art. 35 Abs. 1 darf einem elektronischen Siegel die Zulässigkeit als Beweismittel nicht allein wegen seiner elektronischen Form abgesprochen werden. Mehr über qualifizierte elektronische Siegel steht in einem eigenen Beitrag.
Die lückenlose Beweiskette (Chain of Custody) dokumentiert von der Aufnahme bis zur Vorlage, wie und wann der Inhalt erfasst wurde und dass er seither unverändert ist; das Siegel bezieht sich dabei auf den gesamten Erfassungsprozess, nicht nur auf eine einzelne Datei. Ein bestimmtes Urteil garantiert auch das nicht, denn welches Gewicht ein Beweis hat, würdigt das Gericht im Einzelfall.
Wie sichert TrueScreen beleidigende Inhalte auf Facebook?
TrueScreen erfasst beleidigende Beiträge, Kommentare und Profile auf Facebook an der Quelle und dokumentiert die Erfassung forensisch. Die Zertifizierung enthält ein qualifiziertes elektronisches Siegel und einen qualifizierten Zeitstempel, die international anerkannt sind. Das patentierte Verfahren verbindet die forensische Erfassung mit einer Prüfung der Daten, einem technischen Bericht und der Zertifizierung. Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, worüber später gestritten werden dürfte: über den Inhalt selbst oder über die Art, wie er erfasst wurde.
Beiträge, Kommentare und Profile an der Quelle erfassen
Rechnen Sie damit, dass die Gegenseite die Art der Erfassung angreift, ist der Forensic Browser von TrueScreen der passende Weg. Die Desktop-Anwendung auf Chromium-Basis erfasst gezielt einzelne Seiten, Dateien und Videos oder zeichnet die gesamte Navigation mit Bild und Ton auf, auf Wunsch samt Netzwerkmitschnitt (PCAP) und zertifizierten Downloads.
Kann der Inhalt jeden Moment verschwinden und zählt vor allem, was dort steht, ist die Browser Extension für Chrome und Edge der schnellere Weg. Sie arbeitet mit der Sitzung, in der Sie ohnehin angemeldet sind, nimmt den sichtbaren Bereich oder die ganze Seite als Screenshot oder den Tab als Video mit Ton auf und legt zu jeder Seite ein Webarchiv an. Der Bericht nennt Adresse, Seitentitel sowie Datum und Uhrzeit in UTC und enthält unter anderem die Hashwerte von Seite und Text sowie Hashwert und Länge des vom Server gelieferten Quelltexts.
Am Smartphone zeichnet die Funktion Web Browsing Acquisition der TrueScreen App die Sitzung als durchgehendes Video auf, mit Fingertipps und aufgerufenen Adressen. Beleidigungen im Messenger erfassen Sie am Telefon mit einer Bildschirmaufnahme in der App, während Sie durch den Verlauf scrollen, am Computer über die Webversion im Forensic Browser.
Ein Beispiel für eine Beleidigung auf Facebook: Eine Frau wird in einer lokalen Gruppe unter einem Beitrag über den Sportverein beschimpft, und der Administrator kündigt an, die Diskussion am Abend zu löschen. Sie öffnet die Gruppe am Computer im Forensic Browser, startet die vollständige Aufzeichnung, meldet sich innerhalb der Sitzung an, klickt die ausgeblendeten Antworten auf und erfasst Beitrag, Thread und Profil der Verfasserin. Erst danach meldet sie die Kommentare bei Facebook. Das zertifizierte Paket legt sie wenige Tage später ihrem Strafantrag bei, deutlich innerhalb der drei Monate.
Bericht, Siegel und Zeitstempel: was Sie der Polizei übergeben
Den Bericht von TrueScreen mit Siegel und Zeitstempel können Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht selbst prüfen; über seinen Beweiswert entscheidet das Gericht im Einzelfall. Jede Zertifizierung enthält einen technischen Bericht, den Dritte unabhängig nachvollziehen können. Beim Forensic Browser liegt zudem die Kette der Hashwerte samt Berechnungsformeln im Paket, sodass die Prüfung keine TrueScreen-Software voraussetzt.
Der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht übergeben Sie zusammen mit dem Strafantrag (Form des Strafantrags vorher klären):
- das zertifizierte Paket mit Bericht und erfassten Dateien,
- die Adressen der Beiträge und des Profils,
- eine kurze Schilderung, wann Sie den Beitrag bemerkt und erfahren haben, wer dahintersteckt, denn davon hängt der Beginn der Antragsfrist ab,
- die Namen von Zeugen, die den Beitrag ebenfalls gesehen haben.
Die Zertifizierung belegt, wie und wann der Inhalt erfasst wurde, also dass der Beitrag mit diesem Wortlaut unter dieser Adresse und unter diesem Profil zu sehen war. Ob eine Behauptung im Beitrag wahr ist und wer tatsächlich hinter dem Profil steht, belegt sie nicht; das klären die Ermittlungen.
Fazit
Gegen eine Beleidigung auf Facebook vorzugehen beginnt nicht mit der Meldung, sondern mit der Sicherung: Solange der Beitrag online ist, lassen sich Wortlaut, Kommentare, Profil, Adresse und Zeitpunkt so festhalten, dass Dritte sie nachprüfen können. Die Frist für den Strafantrag beträgt drei Monate ab dem Tag, an dem Sie von Tat und Täter erfahren haben; sie läuft auch während der Sicherung weiter. Über den Beweiswert entscheidet das Gericht im Einzelfall. Wer zuerst sichert, behält diese Entscheidung offen, auch wenn der Beitrag später verschwindet.
Häufige Fragen zur Beleidigung auf Facebook
Wie lange habe ich Zeit, einen Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen?
Für den Strafantrag wegen einer Beleidigung auf Facebook haben Sie drei Monate Zeit. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Sie von der Tat und von der Person des Täters erfahren haben (§ 77b StGB). Weil Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung in der Regel nur auf Antrag verfolgt werden (§ 194 StGB), kann eine verpasste Frist die Strafverfolgung ausschließen.
Kann ich jemanden wegen Beleidigung anzeigen, wenn ich keine Beweise habe?
Eine Strafanzeige können Sie auch ohne Belege erstatten, etwa bei der Polizei oder über die Onlinewache. Den Strafantrag stellen Sie bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht; fragen Sie bei einer Online-Anzeige nach, in welcher Form er wirksam eingeht. Ob ermittelt und angeklagt wird, hängt aber davon ab, ob sich Inhalt, Zeitpunkt und Verfasser nachweisen lassen. Bei Facebook ist der Beitrag selbst meist das zentrale Beweismittel, und Meta stellt Daten zu gelöschten Inhalten nach eigenen Richtlinien nur bereit, wenn ein behördliches Ersuchen vor der Löschung eingegangen ist.
Was kann ich tun, wenn der beleidigende Beitrag schon gelöscht ist?
Ist der Beitrag gelöscht, bleiben Zeugen, die ihn gesehen haben, Screenshots von Dritten und Ihre eigenen Notizen zu Wortlaut und Zeitpunkt. Die Dreimonatsfrist ab Kenntnis von Tat und Täter läuft auch dann weiter (§ 77b StGB); stellen Sie den Strafantrag rechtzeitig. Eine nachträgliche Erfassung an der Quelle ist nicht mehr möglich: TrueScreen erfasst Inhalte direkt auf Facebook und damit nur, solange sie online sind.
Sollte ich einen beleidigenden Beitrag zuerst melden oder zuerst sichern?
Zuerst sichern, dann melden. Eine Meldung bei Facebook kann dazu führen, dass der Beitrag entfernt wird, während die dreimonatige Frist für den Strafantrag nach § 77b StGB weiterläuft. Mit TrueScreen erfassen Sie Beitrag, Kommentare und Profil an der Quelle und erhalten eine Zertifizierung mit qualifiziertem elektronischem Siegel und qualifiziertem Zeitstempel; danach können Sie melden und den Verfasser blockieren.
Wie kann ich eine üble Nachrede auf Facebook beweisen?
Für eine üble Nachrede auf Facebook sollten Sie belegen können, dass über Sie eine ehrenrührige Tatsache behauptet oder verbreitet wurde, von welchem Profil und wann. Dazu gehören der vollständige Beitrag mit Zusammenhang, die Adresse, das Profil des Verfassers und der genaue Zeitpunkt. Dass die Behauptung falsch ist, müssen Sie nicht beweisen: § 186 StGB stellt darauf ab, ob die Tatsache erweislich wahr ist; die Last des Wahrheitsbeweises liegt also beim Verfasser. Ob die Äußerung im Einzelfall strafbar ist, hängt von weiteren Voraussetzungen ab, etwa davon, ob der Verfasser berechtigte Interessen wahrnimmt (§ 193 StGB).
Quellen und Prüfung
Jede zitierte Angabe und jeder Grundsatz verweist auf die Quelle, hier mit Art und Datum aufgeführt. Links am Tag der Veröffentlichung geprüft.
| Quelle | Art | Datum | Wofür sie zitiert wird |
|---|---|---|---|
| § 185 StGB | Gesetz | 03/04/2021 | Tatbestand und Strafrahmen der Beleidigung, Verbreiten eines Inhalts |
| § 186 StGB | Gesetz | geltende Fassung | Tatbestand und Strafrahmen der üblen Nachrede |
| § 187 StGB | Gesetz | geltende Fassung | Tatbestand und Strafrahmen der Verleumdung |
| § 188 StGB | Gesetz | geltende Fassung | Ehrdelikte gegen Personen des politischen Lebens |
| § 194 StGB | Gesetz | geltende Fassung | Ehrdelikte als Antragsdelikte |
| § 77b StGB | Gesetz | geltende Fassung | Antragsfrist von drei Monaten und Fristbeginn |
| § 374 StPO | Gesetz | geltende Fassung | Privatklage bei Beleidigung |
| § 376 StPO | Gesetz | geltende Fassung | Anklage nur bei öffentlichem Interesse |
| § 380 StPO | Gesetz | geltende Fassung | Sühneversuch vor der Privatklage |
| § 286 ZPO | Gesetz | geltende Fassung | freie Beweiswürdigung |
| § 261 StPO | Gesetz | aktuelle Fassung | freie Beweiswürdigung im Strafverfahren |
| § 371 ZPO | Gesetz | geltende Fassung | elektronisches Dokument als Augenscheinsobjekt |
| § 823 BGB | Gesetz | geltende Fassung | Grundlage zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche nach der Rechtsprechung |
| NetzDG | Gesetz | geltende Fassung | Verhältnis zum Digital Services Act |
| Art. 16 DSA, Verordnung (EU) 2022/2065 | Gesetz | 19/10/2022 | Melde- und Abhilfeverfahren der Plattformen |
| Art. 3 eIDAS-Verordnung | Gesetz | 18/10/2024 | Begriffe qualifiziertes elektronisches Siegel (Nr. 27) und qualifizierter elektronischer Zeitstempel (Nr. 34) |
| Art. 35 eIDAS-Verordnung | Gesetz | 18/10/2024 | Rechtswirkung und Vermutungen des qualifizierten elektronischen Siegels |
| Art. 41 eIDAS-Verordnung | Gesetz | 18/10/2024 | Vermutungen des qualifizierten elektronischen Zeitstempels |
| BVerfG, Beschluss vom 19.05.2020, 1 BvR 2397/19 | Rechtsprechung | 19/05/2020 | enger Begriff der Schmähkritik |
| BVerfG, Beschluss vom 19.12.2021, 1 BvR 1073/20 | Rechtsprechung | 19/12/2021 | Abwägung bei Kommentaren auf Facebook (Fall Künast) |
| BKA, Pressemitteilung zu strafbaren Hasspostings | Studie | 25/06/2025 | Zahl der strafbaren Hasspostings 2024 und Anstieg gegenüber 2023 |
| BKA, Fallzahlen politisch motivierte Kriminalität 2025 | Studie | 09/06/2026 | Fälle von Hasskriminalität 2025 und Anteil online |
| Meta, Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden | Dokument | 2026 | Aufbewahrung von Kontodaten und Daten zu gelöschten Inhalten |
| § 193 StGB | Gesetz | aktuelle Fassung | Wahrnehmung berechtigter Interessen |
Beleidigende Beiträge sichern, bevor sie verschwinden
Erfassen Sie Facebook-Beiträge, Kommentare und Profile mit TrueScreen an der Quelle und legen Sie die Zertifizierung mit qualifiziertem elektronischem Siegel und qualifiziertem Zeitstempel Ihrem Strafantrag bei.

Redaktion von TrueScreen
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