Fake-Profil auf Facebook: wie Sie es beweisen, bevor es verschwindet
Warum die Reihenfolge zählt: das Fake-Profil möglichst vor der Meldung überprüfbar sichern, sofern das gefahrlos geht, und welche Vorschriften Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt prüfen kann.
Aktualisiert am
TrueScreen erfasst ein Fake-Profil auf Facebook an der Quelle, solange es online ist: mit dem Forensic Browser, der Browser Extension oder der TrueScreen App. Die Zertifizierung trägt ein qualifiziertes elektronisches Siegel und einen qualifizierten Zeitstempel und dokumentiert, wie das Profil zu diesem Zeitpunkt aussah. Wer das Profil angelegt hat, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft.
Kurz gesagt
- Für Fake-Profile gibt es im deutschen Strafrecht keinen eigenen Tatbestand; ob § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) greift, ist umstritten.
- Fotos einer Person dürfen grundsätzlich nur mit ihrer Einwilligung verbreitet werden (§ 22 KUG); ein Verstoß wird nach § 33 KUG nur auf Antrag verfolgt, die Antragsfrist beträgt drei Monate (§ 77b StGB).
- Nach den Richtlinien von Meta für Strafverfolgungsbehörden gibt es Daten zu gelöschten Inhalten nur, wenn das Ersuchen einer Behörde vor der Löschung eingegangen ist.
- Ein bereits entferntes Profil lässt sich nicht mehr erfassen und zertifizieren: Gesichert werden sollten Adresse, Name, Bilder, Beiträge und Nachrichten, solange das Profil online ist.
- Das Gesetz gegen digitale Gewalt liegt seit dem 7. Oktober 2026 als Kabinettsentwurf vor und gilt noch nicht.
Eine Kollegin fragt, warum Sie ihr eine zweite Freundschaftsanfrage geschickt haben, und kurz darauf finden Sie auf Facebook ein Profil mit Ihrem Namen und Ihrem Foto, das Ihre Kontakte anschreibt. Am liebsten würden Sie ein solches Fake-Profil auf Facebook sofort loswerden, doch später hilft es Ihrer Anzeige und der anwaltlichen Beratung, wenn Sie belegen können, dass es existierte und Ihnen nachgebildet war.
Ist das Profil erst gemeldet und entfernt, gibt es keine Seite mehr, die sich prüfen ließe, und ein einfacher Screenshot belegt nicht überprüfbar, wann und unter welcher Adresse er entstanden ist.
Diese Analyse ist Teil des Leitfadens: Beleidigung auf Facebook und gelöschte Beiträge: überprüfbare Beweise sichern
Ist ein Fake-Profil auf Facebook strafbar?
Das deutsche Strafrecht kennt keinen eigenen Tatbestand für Fake-Profile. Je nachdem, was ein Profil zeigt und wofür es genutzt wird, können unterschiedliche Vorschriften greifen; welche im Einzelfall zutrifft, beurteilen Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt und die Staatsanwaltschaft.
Ob ein Fake-Profil strafbar ist, entscheiden Inhalt und Zweck, und genau diese Merkmale muss die Beweissicherung festhalten.
Ihr Name und Ihre Fotos zur Täuschung benutzt
Ein Profil mit Namen und Bildern einer realen Person soll Dritten vorspiegeln, sie hätten es mit ihr zu tun. Dafür wird § 269 StGB diskutiert, die Fälschung beweiserheblicher Daten, doch ob ein Fake-Profil darunter fällt, ist umstritten.
Für die Fotos gilt das Recht am eigenen Bild: Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden, ein Verstoß kann nach § 33 KUG strafbar sein und wird nur auf Antrag verfolgt. Die Antragsfrist beträgt drei Monate und beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Sie von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangen (§ 77b StGB). Tritt jemand unter Ihrem Namen auch außerhalb von Facebook auf, zeigt der Beitrag zum Identitätsdiebstahl die nächsten Schritte.
Wenn Beleidigung oder Datenmissbrauch hinzukommen
Verbreitet das Profil herabsetzende Inhalte oder ehrverletzende Tatsachenbehauptungen über Sie, kommen Beleidigung (§ 185 StGB) und üble Nachrede (§ 186 StGB) in Betracht, die in der Regel nur auf Antrag verfolgt werden (§ 194 StGB). Macht das Profil unbefugt Bildaufnahmen zugänglich, die Ihrem Ansehen erheblich schaden können, kann § 201a StGB in Betracht kommen; bei unbefugter Verarbeitung nicht allgemein zugänglicher Daten, etwa um Ihnen zu schaden, kommt § 42 BDSG in Betracht.
Die Frist von drei Monaten gilt grundsätzlich für alle Taten, die nur auf Antrag verfolgt werden, und ein Strafantrag ist etwas anderes als eine bloße Anzeige. Holen Sie sich deshalb früh Rat bei einer Anwältin, einem Anwalt oder der Polizei, damit keine Frist verstreicht. Neben dem Strafrecht kommen zivilrechtliche Ansprüche in Betracht, etwa auf Unterlassung. Wie Sie einzelne Beiträge sichern, zeigt der Leitfaden zu Beleidigungen auf Facebook.
Ein Gesetz gegen digitale Gewalt liegt seit dem 7. Oktober 2026 als Kabinettsentwurf vor und gilt noch nicht.
Was Sie brauchen, um zu belegen, dass das Profil existierte
Eine Anzeige können Sie auch ohne eigene Beweise erstatten. Eine überprüfbare Sicherung erleichtert aber die Prüfung: Sie zeigt, dass ein bestimmtes Profil unter einer bestimmten Adresse existierte. Am besten gelingt das, solange das Profil online ist: Adresse, Name, Bilder, Beiträge und Nachrichten sollten mit Datum und Uhrzeit erfasst sein.
Ein Fake-Profil lässt sich am besten belegen, solange es online ist, denn ein bereits entferntes Profil kann nicht mehr erfasst und zertifiziert werden.
Ist das Profil schon entfernt, können etwa Nachrichten, die Ihre Kontakte erhalten haben, weiterhelfen; was davon verwertbar ist, beurteilt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.
Profil, Fotos, Beiträge und Kontakte sichern
Jeder Teil des Profils dokumentiert etwas anderes, deshalb reicht die Startseite allein nicht aus.
| Element | Was es dokumentiert | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Adresse des Profils (URL) | dass genau dieses Profil existierte | vollständige Adresse, nicht nur der Name |
| Name, Profil- und Titelbild | wie das Profil im Vergleich zu Ihrem echten Profil aussieht | Ihr echtes Profil zum Vergleich erfassen |
| Fotos und Beiträge | was in Ihrem Namen verbreitet wurde | Alben und Beiträge einzeln öffnen |
| Freundesliste, soweit sichtbar | welche Kontakte das Profil hat | gemeinsame Kontakte |
| Nachrichten an Ihre Kontakte | was Dritten gegenüber in Ihrem Namen geschrieben wurde | sichert, wer sie erhalten hat |
| Datum und Uhrzeit | wann das Profil so aussah | aus der Zertifizierung, nicht von der Bildschirmuhr |
Freundesliste und Nachrichten enthalten Daten Dritter: Geben Sie sie nur an Ihre Anwältin, Ihren Anwalt oder die Polizei weiter. Zeigt das Profil seine Inhalte erst nach dem Login, führen Sie den Login innerhalb der Erfassungssitzung durch, etwa in der vollständigen Aufzeichnung des Forensic Browser oder im zertifizierten Browsen (Web Browsing Acquisition) der TrueScreen App, damit der Zugang Teil der Aufzeichnung ist, und zeigen Sie dabei keine Passwörter oder Bestätigungscodes.
Warum eine Meldung an Meta vor der Sicherung den Beweis kosten kann
Wer ein Fake-Profil auf Facebook meldet, bevor es gesichert ist, riskiert den Beweis: Entfernt Meta das Profil, lässt es sich nicht mehr abrufen und zertifizieren. Gemeldet wird über „Optionen“ unter dem Titelbild und „Profil melden“, laut der Hilfe von Meta auch ohne eigenes Konto über ein Formular. Nach den Richtlinien von Meta für Strafverfolgungsbehörden gibt es Daten zu gelöschten Inhalten zudem nur, wenn das Ersuchen einer Behörde vor der Löschung eingegangen ist.
Ist das Profil noch sichtbar und können Sie es gefahrlos tun, sichern Sie es, bevor Sie es blockieren oder melden. Wenn die Nachrichten Sie bedrohen oder zermürben, schützen Sie sich zuerst: Was Sie bis dahin gesichert haben, bleibt nützlich.
Wie TrueScreen ein Fake-Profil auf Facebook erfasst
TrueScreen erfasst das Fake-Profil direkt an der Quelle in einer kontrollierten Umgebung, in der niemand den Inhalt während der Erfassung verändern kann. Danach werden die Daten geprüft, und die Zertifizierung trägt ein qualifiziertes elektronisches Siegel und einen qualifizierten Zeitstempel, beide international anerkannt.
TrueScreen dokumentiert, wie das Profil zu einem bestimmten Zeitpunkt aussah und wie es erfasst wurde; wer es angelegt hat, ermitteln die Behörden.
Die erfassten Dateien erhalten einen SHA-256-Hashwert, und jede spätere Änderung am zertifizierten Inhalt ist nachweisbar. Welches Gewicht die Zertifizierung hat, bewertet das Gericht im Einzelfall. Ein denkbarer Ablauf: Eine Angestellte erfährt, dass ein Profil mit ihrem Foto Kolleginnen anschreibt. Sie erfasst Profil und Fotos im Forensic Browser, eine Kollegin sichert freiwillig die erhaltene Nachricht mit der Bildschirmaufnahme der TrueScreen App, und erst danach meldet sie das Profil.
-
Das Profil sichern, solange es sichtbar ist
Am Computer empfiehlt sich der Forensic Browser: Er startet jede Erfassung mit bereinigten Browserdaten; in der gezielten Erfassung wählen Sie Seiten einzeln aus, die vollständige Aufzeichnung hält die gesamte Navigation samt Login als Video fest. Zählt vor allem Tempo, sichert die Browser Extension in Chrome oder Edge die Seite mit den bereits geöffneten Sitzungen, als Screenshot der ganzen Seite oder als Video des Tabs. Am Smartphone zeichnet die TrueScreen App im zertifizierten Browsen (Web Browsing Acquisition) ein durchgehendes Bildschirmvideo samt Berührungen und aufgerufenen Adressen auf; eine Sitzung kann Fake-Profil und echtes Profil umfassen. Kontakte, die Nachrichten des Profils erhalten haben, können sie mit ihrem Einverständnis am eigenen Telefon mit der Bildschirmaufnahme der TrueScreen App sichern und dabei durch den Chat scrollen.
-
Die Zertifizierung prüfen und aufbewahren
Jede Zertifizierung lässt sich unabhängig von TrueScreen prüfen, zum Beispiel auf der öffentlichen Prüfseite für Zertifizierungen. Alle Zertifizierungen liegen im Archiv Ihres Workspace und sind im Portal sichtbar.
-
Anzeige erstatten und das Profil bei Meta melden
Übergeben Sie die Zertifizierung Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt oder direkt der Polizei. Veröffentlichen Sie die gesicherten Inhalte dagegen nicht in sozialen Netzwerken. Ist das Profil gesichert, melden Sie es bei Meta; Ihre Kontakte können Sie schon vorher warnen. Ob Sie mit der Meldung warten sollten, klären Sie mit der Polizei oder Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt. Besteht für Ihre Kontakte ein akutes Risiko, etwa durch Geldforderungen in Ihrem Namen, warten Sie nicht.
Fazit
Ein Fake-Profil auf Facebook lässt sich am besten belegen, solange es online ist. Welche Vorschrift im Einzelfall greift, ob § 269 StGB, das Recht am eigenen Bild oder die Beleidigungsdelikte, klärt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt; wer hinter dem Profil steckt, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Was Sie selbst in der Hand haben, ist die Reihenfolge: Sofern das Profil noch sichtbar ist und Sie gefahrlos handeln können, sichern Sie es zuerst mit Adresse, Bildern, Beiträgen sowie Datum und Uhrzeit und melden es erst danach bei Meta. Bedrohen die Nachrichten Sie, geht Ihr Schutz vor, und was Sie bis dahin gesichert haben, bleibt nützlich.
Häufige Fragen
Ist ein Fake-Account auf Facebook strafbar?
Einen eigenen Straftatbestand für ein Fake-Profil auf Facebook gibt es in Deutschland nicht. Je nach Fall kommen etwa § 269 StGB, dessen Anwendung auf Fake-Profile umstritten ist, die §§ 185 und 186 StGB oder das Recht am eigenen Bild nach §§ 22 und 33 KUG in Betracht; das beurteilt eine Anwältin oder ein Anwalt.
Was passiert, wenn ich ein Fake-Profil bei Facebook melde?
Meta prüft die Meldung über „Profil melden“ und kann ein Profil entfernen, das sich als eine andere Person ausgibt. Ein entferntes Profil lässt sich nicht mehr erfassen und zertifizieren; sichern Sie es deshalb vorher, wenn das gefahrlos möglich ist.
Kann die Polizei herausfinden, wer hinter einem Fake-Account steckt?
Die Ermittlung ist Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft. Meta bewahrt Kontodaten auf Ersuchen von Behörden 90 Tage auf, Privatpersonen können ein solches Ersuchen nicht stellen. TrueScreen identifiziert keine Personen und greift nicht auf fremde Konten zu: Die Zertifizierung zeigt, wie das Fake-Profil auf Facebook aussah, und gibt den Ermittlern einen überprüfbaren Ausgangspunkt.
Quellen und Prüfung
Jede zitierte Angabe und jeder Grundsatz verweist auf die Quelle, hier mit Art und Datum aufgeführt. Links am Tag der Veröffentlichung geprüft.
| Quelle | Art | Datum | Wofür sie zitiert wird |
|---|---|---|---|
| § 269 StGB | Gesetz | aktuelle Fassung | Fälschung beweiserheblicher Daten, Anwendung auf Fake-Profile umstritten |
| § 22 KUG | Gesetz | aktuelle Fassung | Recht am eigenen Bild: Verbreitung nur mit Einwilligung |
| § 33 KUG | Gesetz | aktuelle Fassung | Strafbarkeit der unerlaubten Verbreitung von Bildnissen, nur auf Antrag |
| § 77b StGB | Gesetz | aktuelle Fassung | Antragsfrist von drei Monaten |
| § 185 StGB | Gesetz | aktuelle Fassung | Beleidigung durch Inhalte des Fake-Profils |
| § 186 StGB | Gesetz | aktuelle Fassung | Üble Nachrede durch ehrverletzende Tatsachenbehauptungen |
| § 194 StGB | Gesetz | aktuelle Fassung | Strafantrag bei Beleidigungsdelikten |
| § 201a StGB | Gesetz | aktuelle Fassung | Unbefugtes Zugänglichmachen von Bildaufnahmen, die dem Ansehen erheblich schaden können |
| § 42 BDSG | Gesetz | aktuelle Fassung | Unbefugte Verarbeitung nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten |
| Meta Hilfebereich: Profil melden, das sich für Sie ausgibt | Dokument | abgerufen 27/10/2026 | Meldeweg über Optionen und Profil melden, auch ohne Konto |
| Meta Meldeformular für Identitätsmissbrauch | Dokument | abgerufen 27/10/2026 | Meldung ohne eigenes Facebook-Konto |
| Meta Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden | Dokument | abgerufen 27/10/2026 | Aufbewahrung von Kontodaten auf behördliches Ersuchen, Daten zu gelöschten Inhalten |
Fake-Profil sichern, solange es online ist
Erfassen Sie das Profil mit dem Forensic Browser, der Browser Extension oder der Web Browsing Acquisition der TrueScreen App: Die Zertifizierung trägt ein qualifiziertes elektronisches Siegel und einen qualifizierten Zeitstempel und lässt sich unabhängig von TrueScreen prüfen.

Redaktion von TrueScreen
Dieser Bereich wird von der Redaktion von TrueScreen betreut, die Kompetenzen in digitaler Forensik, Beweisrecht und regulatorischer Compliance vereint. Jeder Inhalt wird anhand von Primärquellen geprüft: Gesetzestexte, veröffentlichte Urteile, technische Normen und offizielle Dokumentation, stets im Text zitiert.



