AnalyseEU-Recht und KI

Deepfake-Verbot in der EU: was die S&D-Fraktion fordert und welche Beweise ein Verbot braucht

Was ein Verbot täuschender Deepfakes auf EU-Ebene ändern würde, was KI-Verordnung und DSA schon regeln und warum es ohne belastbare Beweise nicht funktioniert.

Redaktion von TrueScreenVeröffentlicht am 11 Minuten Lesezeit

Ein allgemeines Deepfake-Verbot gibt es auf EU-Ebene bisher nicht: Gefordert wird es im Entwurf eines Prioritätenpapiers der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament, den POLITICO am 21. Oktober 2026 öffentlich gemacht hat, und ein Gesetzesvorschlag ist das nicht. Die KI-Verordnung (AI Act) verlangt seit dem 2. August 2026, dass Deepfakes als künstlich erzeugt oder manipuliert offengelegt werden (Art. 50 Abs. 4). TrueScreen bekämpft Deepfakes und Datenmanipulation, indem es jeden Inhalt nach einer forensischen Methodik zertifiziert, und verhindert so Betrug, Desinformation und Anfechtungen.

Kurz gesagt

  • Ein allgemeines Deepfake-Verbot gibt es auf EU-Ebene nicht; gefordert wird es im Entwurf eines Prioritätenpapiers der S&D-Fraktion, der kein Gesetzesvorschlag ist (POLITICO, 21.10.2026).
  • Seit dem 2. August 2026 müssen Betreiber eines KI-Systems offenlegen, dass ein Deepfake künstlich erzeugt oder manipuliert wurde (KI-Verordnung, Art. 50 Abs. 4).
  • Der DSA verlangt ein Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte, garantiert aber keine Entfernung nicht rechtswidriger Deepfakes (DSA, Art. 16).
  • Dänemark hat am 8. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf zum Schutz von Gesicht und Stimme eingebracht, verabschiedet ist er noch nicht (Euronews).
  • Wer imitiert wird, braucht ein Original: TrueScreen belegt, wie und wann ein Inhalt erfasst wurde, nicht, ob die Szene wahr ist.

Ob aus dem Fraktionsentwurf, den POLITICO bekannt gemacht hat, je ein Gesetzesvorschlag wird, ist offen. Ein Deepfake-Verbot in der EU hätte aber nur Wirkung, wenn sich eine täuschende Fälschung von einem echten, aber bestrittenen Inhalt trennen lässt. Genau dort setzt TrueScreen an: Originale werden bei der Aufnahme zertifiziert und Fälschungen dort erfasst, wo sie kursieren, sodass das Original belegbar und die Fälschung dokumentiert bleibt.

Was der Entwurf der S&D für ein Deepfake-Verbot in der EU verlangt

Der Entwurf fordert ein EU-weites Verbot schädlicher, nicht einvernehmlicher und täuschender Deepfakes, bleibt aber ein politisches Positionspapier ohne Durchsetzungsmechanismus.

Ein EU-Gesetz gegen Deepfakes gibt es noch nicht. Laut POLITICO vom 21. Oktober 2026 verlangt ein Entwurf der technologiepolitischen Prioritäten der S&D-Fraktion eine EU-Gesetzgebung, die schädliche, nicht einvernehmliche und täuschende Deepfakes verbietet. Das Papier einer Fraktion ist kein Gesetzesvorschlag, und wie das Verbot durchgesetzt werden soll, sagt es nicht. CDE News berichtete am selben Tag, The Portugal News am 1. November 2026.

Ein Verbot für schädliche, nicht einvernehmliche und täuschende Deepfakes

Das geforderte Deepfake-Verbot meint nicht jede synthetische Aufnahme, sondern den Deepfake, der Schaden anrichtet, ohne Einwilligung der gezeigten Person entsteht und täuscht. Der deutsche Abgeordnete Tiemo Wölken (S&D) will den Schutz laut POLITICO nicht auf Künstlerinnen und Künstler beschränken, sondern auch auf nicht einvernehmliche Deepfakes ausdehnen, die keine Straftat sind.

Plattformen und KI-Anbieter sollen vorbeugen, statt auf Meldungen zu warten

Nach dem Entwurf sollen Technologieplattformen und KI-Anbieter die Verbreitung von Deepfakes proaktiv verhindern. Bisher liegt die Last bei den Opfern, die eine Fälschung erst finden und melden müssen.

Was der Entwurf offenlässt

Nach CDE News sieht der Entwurf auch kein Verfahren zur Entfernung von Inhalten vor. Selbst in der Fraktion klingt man vorsichtig: Christel Schaldemose (S&D, Dänemark) möchte, dass die Kommission prüft, ob ein EU-Gesetz neben den nationalen Initiativen einen Mehrwert hätte.

Was das EU-Recht bei Deepfakes heute schon vorsieht

Die Rechtslage auf EU-Ebene kennt kein pauschales Deepfake-Verbot: Die KI-Verordnung verlangt Offenlegung, der DSA ein Meldeverfahren, und ein harmonisiertes Recht an Gesicht und Stimme fehlt.

Das EU-Recht untersagt Deepfakes heute nicht als solche. Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet in Art. 50 Abs. 4 die Betreiber eines KI-Systems, das Deepfakes in Bild, Ton oder Video erzeugt oder manipuliert, offenzulegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden; die Pflichten gelten seit dem 2. August 2026.

Instrumente des EU-Rechts zu Deepfakes: was sie verlangen, ab wann sie gelten und was sie nicht abdecken
Instrument Was es verlangt Ab wann Was es nicht abdeckt
KI-Verordnung, Art. 50 Abs. 4 Offenlegung, dass ein Deepfake künstlich erzeugt oder manipuliert wurde 2. August 2026 ein harmonisiertes Recht der gezeigten Person an Gesicht und Stimme
Omnibus-Paket zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744) nach der Schlussabstimmung des Parlaments: Verbot von Systemen, die ohne Einwilligung sexuell explizite Bilder identifizierbarer Personen erzeugen Anwendung ab 2. Dezember 2026 vorgesehen Deepfakes im Allgemeinen
Digital Services Act (DSA), Art. 16 Melde- und Abhilfeverfahren der Hostingdienste, einschließlich Online-Plattformen, für rechtswidrige Inhalte bereits anwendbar nicht einvernehmliche Deepfakes, die nach nationalem Recht nicht rechtswidrig sind
Entschließung des Parlaments, Antwort der Kommission Schutz vor KI-Inhalten prüfen, die persönliche Merkmale nachahmen Entschließung vom 10. März 2026 verbindliche Pflichten

KI-Verordnung: die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes (Art. 50)

Die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 gilt auch für offensichtlich künstlerische oder kreative Werke, nur darf die Offenlegung dort den Genuss des Werks nicht beeinträchtigen. Der Aufschub bis zum 2. Dezember 2026 betrifft nur die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 bei Systemen, die schon auf dem Markt sind. Mehr dazu in unserer Analyse zur Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50.

Nudify-Apps: was das Omnibus-Paket vorsieht

Nach der Schlussabstimmung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2026 ergänzt das Omnibus-Paket die KI-Verordnung um ein Verbot von Systemen, die ohne Einwilligung sexuell explizite Bilder identifizierbarer Personen erzeugen; die Anwendung ist ab dem 2. Dezember 2026 vorgesehen, berichtet Eunews. Die Regel zielt auf die sogenannten Nudify-Apps und ist kein allgemeines Deepfake-Verbot.

DSA: Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte

Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) verpflichtet Hostingdienste, einschließlich Online-Plattformen, zu einem Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte (Art. 16). Eine Entfernung garantiert das nicht: Ein nicht einvernehmlicher Deepfake, der nach nationalem Recht nicht rechtswidrig ist, kann außerhalb des Verfahrens bleiben. Diese Lücke spricht der S&D-Entwurf an.

Gesicht und Stimme: was das Parlament forderte und die Kommission antwortete

Art. 50 der KI-Verordnung legt denjenigen, die das System verwenden, eine Transparenzpflicht auf; ein harmonisiertes, eigens auf Gesicht und Stimme zugeschnittenes Recht der dargestellten Person führt er nicht ein. In Deutschland gibt es das Recht am eigenen Bild, eine einheitliche Regel auf EU-Ebene fehlt. Auf die nicht legislative Entschließung des Parlaments vom 10. März 2026 zu Urheberrecht und generativer KI antwortet die Kommission zu Absatz 27, sie werde das Thema „im Rahmen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte oder des KI-Rechtsrahmens prüfen und Lösungen suchen, um den täuschenden Einsatz von Deepfake-Technologien einzudämmen“ (eigene Übersetzung).

Warum Mitgliedstaaten eigene Wege gehen und was das für die EU bedeutet

Solange ein einheitlicher Schutz auf EU-Ebene fehlt, schaffen einzelne Staaten eigene Rechte an Gesicht und Stimme, und diese Zersplitterung will der S&D-Entwurf verhindern.

Laut POLITICO und CDE News haben Dänemark, Zypern und Belgien Schritte über das Urheberrecht unternommen, die Niederlande konsultieren, und Deutschland verfolgt eigene Maßnahmen.

Dänemark, Zypern, Belgien: Urheberrecht an Gesicht und Stimme

Dänemark will per Urheberrecht die nicht einvernehmliche Weitergabe digitaler Nachbildungen von Gesicht, Stimme und anderen Merkmalen untersagen, mit Ausnahmen für Parodie und Satire. Nach Euronews liegt der Gesetzentwurf seit dem 8. Oktober 2026 im Folketing, verabschiedet ist er noch nicht; angestrebt wird ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Zypern hat laut POLITICO sein Urheberrechtsgesetz im März geändert, Belgien im September ein verwandtes Schutzrecht vorgeschlagen. Einen anderen Weg, die eigene Stimme über eine Klangmarke zu schützen, beschreibt ein eigener Beitrag.

Deutschland: eigene Maßnahmen neben dem Recht am eigenen Bild

Deutschland verfolgt laut POLITICO eigene Maßnahmen, und für Betroffene bleibt hier das Recht am eigenen Bild der Ausgangspunkt. Welche Beweise Sie im Zusammenhang mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt sichern sollten, lesen Sie in einem eigenen Beitrag.

Das Risiko unterschiedlicher Regeln in jedem Land

Getrennte nationale Ansätze schaffen nach Ansicht von Tiemo Wölken rechtliche Unklarheit, die böswillige Akteure ausnutzen könnten (sinngemäß nach POLITICO). Leentje Grillaert, Mitautorin des belgischen Vorschlags, sieht die EU laut POLITICO auf dem richtigen Weg, aber zu langsam.

Warum ein Deepfake-Verbot belastbare Beweise braucht

Wer täuschende Deepfakes verbieten will, muss sie von echten, aber bestrittenen Inhalten unterscheiden, und dafür zählt, ob sich belegen lässt, wie und wann ein Inhalt erfasst wurde.

Ein Verbot täuschender Deepfakes zwingt dazu, die Fälschung von einem bestrittenen echten Inhalt zu unterscheiden. Betroffene müssen den Fake dokumentieren, bevor er gelöscht oder verändert wird, und wer imitiert wird, muss das Original vorlegen können. Eine Datei unbekannter Herkunft führt dabei zu einer Einschätzung, eine bei der Aufnahme versiegelte Datei zu einem überprüfbaren Nachweis von Datum und Integrität. Hier lässt TrueScreen Anfechtungen wenig Raum: Es erfasst das Original in einer kontrollierten Umgebung, prüft seine Daten und dokumentiert jeden Schritt in einem technischen Bericht, den Sachverständige nachvollziehen können.

Täuschende Fälschung oder echter, bestrittener Inhalt

Ein Deepfake-Verbot wirkt in beide Richtungen: Wer mit einem unangenehmen, aber echten Video konfrontiert wird, kann behaupten, es sei ein verbotener Deepfake. Ohne Angaben zur Entstehung der Aufnahme steht dann vor Plattformen, Behörden und Gerichten Aussage gegen Aussage.

Erkennung ist ein Hinweis, kein Beweis

Eine Deepfake-Erkennung schätzt, wie wahrscheinlich eine Manipulation ist; sie stellt nicht fest, wie und wann eine Datei erfasst wurde, und sie kann sich irren, wie ein Beitrag über die Grenzen von Erkennungssoftware zeigt. TrueScreen verbindet beide Abwehrmittel: Es zertifiziert an der Quelle, was es erfasst, und bietet für Inhalte, die nicht über TrueScreen erfasst wurden, zusätzlich eine Erkennung von Deepfakes und KI-generierten Inhalten an, als weiteren, probabilistischen Hinweis. Die Erkennung ist in allen Tarifen enthalten, im Forensic Browser über den Media Inspector erreichbar und gilt für Fotos, Videos und Audio, nicht für Text.

Betroffene müssen dokumentieren, bevor gelöscht wird

Ein hypothetisches Beispiel: In sozialen Netzwerken taucht ein Video auf, in dem eine Unternehmerin Sätze sagt, die sie nie gesagt hat. Verschwindet der Beitrag nach ihrer Meldung, fehlt ihr womöglich der Nachweis; Beitrag, Profilseite und Adresse sollte sie deshalb vorher sichern. Ist der Inhalt intimer Natur, sollte er weder heruntergeladen noch geteilt werden: Wenden Sie sich sofort an eine Anwältin oder einen Anwalt und an die zuständigen Behörden, die sagen, was aufzubewahren ist und wie. Die Seiten können Daten Dritter enthalten (Kommentare, Profile): Bewahren Sie nur auf, was nötig ist, nach Rat Ihres Rechtsbeistands. Mehr dazu im Beitrag über Deepfakes als Beweismittel vor Gericht.

TrueScreen Forensic Browser

Funktion

Jeden Online-Inhalt erfassen, analysieren und zertifizieren.

TrueScreen erfasst über den Forensic Browser Beiträge und Seiten, auf denen ein bestrittener Inhalt kursiert, mit von Dritten prüfbarem Datum und Integrität.

Mehr erfahren →

Wie lässt sich ein Original zertifizieren, bevor es bestritten wird?

TrueScreen schützt Originale, bevor eine Fälschung kursiert; belegt wird, wie und wann etwas erfasst wurde, nicht, ob die gezeigte Szene wahr ist.

TrueScreen zertifiziert mit der TrueScreen App Fotos, Videos, Audio und Bildschirmaufnahmen an der Quelle und sichert mit dem Forensic Browser den Beitrag, die Profilseite und die URL, unter der ein gefälschter Inhalt kursiert. Die patentierte forensische Methodik prüft jeden Inhalt und dokumentiert jeden Schritt in einem technischen Bericht; die Zertifizierung trägt ein qualifiziertes elektronisches Siegel und einen qualifizierten Zeitstempel nach der eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014), Datum und Integrität sind für Dritte überprüfbar.

Originale an der Quelle zertifizieren mit der TrueScreen App

Die TrueScreen App zertifiziert Aufnahmen im Moment ihrer Entstehung, etwa Statements des Vorstands oder der Pressesprecherin. Taucht später eine Fälschung auf, stellen Sie ihr ein Original mit überprüfbarem Datum und überprüfbarer Integrität gegenüber.

Den kursierenden Deepfake mit dem Forensic Browser sichern

Der Forensic Browser von TrueScreen erfasst Webseiten sowie Beiträge, Kommentare und Profilseiten in sozialen Netzwerken und liefert für jede erfasste Seite das Seitenbild (Original-PNG), den Quelltext und das Webarchiv (MHTML) samt Manifest der Hashwerte. Ein hypothetisches Beispiel: Kursiert ein gefälschtes Video des Vorstandsvorsitzenden, sichert die Rechtsabteilung damit Beitrag und Profilseite und legt das Originalvideo daneben, das vorher mit der TrueScreen App an der Quelle zertifiziert wurde.

Was TrueScreen zertifiziert und was nicht

TrueScreen garantiert das Wie, nicht das Was: Eine gestellte Szene wird als authentische Aufnahme einer gestellten Szene zertifiziert. Ein Verfahrensergebnis sagt TrueScreen nicht voraus, und Sachverständige ersetzt es nicht: Ihr Sachverständiger bewertet zertifiziertes Material, dessen Erfassung nicht angreifbar ist. Bestritten werden kann trotzdem jeder Beweis; welches Gewicht ein zertifizierter Beweis hat, entscheidet das Gericht. Die Erfassung folgt den Leitlinien der ISO/IEC 27037.

  1. Originale zertifizieren

    Nehmen Sie Videos, Statements und Sprachaufnahmen Ihres Unternehmens mit der TrueScreen App auf, bevor eine Fälschung auftaucht.

  2. Seite und gefälschten Inhalt sichern

    Erfassen Sie Beitrag, Profilseite und URL des Deepfakes mit dem Forensic Browser, solange sie online sind.

  3. Beweis aufbewahren und mit dem eigenen Rechtsbeistand teilen

    Bewahren Sie Zertifikate und gesicherte Seiten auf und teilen Sie sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt, die über die nächsten Schritte entscheiden.

Fazit

Ob aus dem Entwurf der S&D-Fraktion je ein Deepfake-Verbot in der EU wird, ist offen. Sicher ist, dass jedes Verbot täuschender Deepfakes an derselben Stelle hängt: Es muss sich zeigen lassen, wie und wann ein Inhalt entstanden ist. Wer Originale an der Quelle zertifiziert und Fälschungen sichert, bevor sie verschwinden, ist auf diese Frage vorbereitet, unabhängig davon, welche Regel auf EU-Ebene am Ende gilt.

FAQ zum Deepfake-Verbot in der EU

Gibt es ein EU-Gesetz gegen Deepfakes?

Noch nicht. Ein Entwurf der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament, über den POLITICO am 21. Oktober 2026 berichtete, fordert ein EU-Gesetz gegen schädliche, nicht einvernehmliche und täuschende Deepfakes; ein Gesetzesvorschlag ist das nicht. Auf EU-Ebene gilt heute statt eines Deepfake-Verbots die Kennzeichnungspflicht der KI-Verordnung, daneben das Recht der einzelnen Staaten.

Sind Deepfakes in der EU verboten?

Auf EU-Ebene nicht als solche. Ein allgemeines Deepfake-Verbot gibt es nicht. Die KI-Verordnung schreibt seit dem 2. August 2026 Transparenz vor: Wer mit einem KI-System einen Deepfake erzeugt oder manipuliert, muss das offenlegen. Ob ein bestimmter Deepfake illegal ist, richtet sich nach nationalem Recht. Nach der Schlussabstimmung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2026 ergänzt das Omnibus-Paket die KI-Verordnung um ein Verbot von Systemen, die ohne Einwilligung sexuell explizite Bilder identifizierbarer Personen erzeugen; die Anwendung ist ab dem 2. Dezember 2026 vorgesehen.

Was verlangt die KI-Verordnung bei Deepfakes?

Seit dem 2. August 2026 müssen Betreiber eines KI-Systems, das Deepfakes in Bild, Ton oder Video erzeugt oder manipuliert, nach Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.

Wie lässt sich belegen, wie und wann ein Video aufgenommen wurde?

Indem es mit der TrueScreen App aufgenommen wird: TrueScreen dokumentiert im technischen Bericht, wie und wann das Video aufgenommen wurde, und die Zertifizierung macht Datum und Integrität für Dritte überprüfbar, damit eine manipulierte Fassung nicht mit dem Original verwechselt wird. TrueScreen garantiert das Wie, nicht das Was. Bei Dateien, die nicht so erfasst wurden, liefert eine Deepfake-Erkennung nur einen probabilistischen Hinweis, der sich irren kann. Welches Gewicht der Beweis hat, entscheidet das Gericht.

Was können Betroffene gegen einen Deepfake tun?

Zuerst den Inhalt sichern, bevor er gelöscht oder verändert wird: Beitrag, Profilseite und URL, etwa mit dem Forensic Browser von TrueScreen. Ist der Inhalt intimer Natur, sollte er weder heruntergeladen noch geteilt werden: Wenden Sie sich sofort an eine Anwältin oder einen Anwalt und an die zuständigen Behörden, die sagen, was aufzubewahren ist und wie. Die Seiten können Daten Dritter enthalten (Kommentare, Profile): Bewahren Sie nur auf, was nötig ist, nach Rat Ihres Rechtsbeistands. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Quellen und Prüfung

Jede zitierte Angabe und jeder Grundsatz verweist auf die Quelle, hier mit Art und Datum aufgeführt. Links am Tag der Veröffentlichung geprüft.

Im Artikel zitierte Quellen mit Datum und Verwendung
Quelle Art Datum Wofür sie zitiert wird
POLITICO, Bericht über den Entwurf der S&D-Fraktion Studie 21/10/2026 Forderung nach einem EU-Verbot schädlicher, nicht einvernehmlicher und täuschender Deepfakes; Aussagen von Wölken, Schaldemose, Grillaert; nationale Initiativen
CDE News, Bericht über den S&D-Entwurf Studie 21/10/2026 Kein Durchsetzungsmechanismus und kein Entfernungsverfahren im Entwurf
The Portugal News, Bericht über neue EU-Regeln zu Deepfakes Studie 01/11/2026 Aufgreifen des Entwurfs
Euronews, Gesetzentwurf Dänemarks zu Gesicht und Stimme Studie 08/10/2026 Einbringung im Folketing, angestrebtes Inkrafttreten zum 1. Januar 2027
Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 50 Gesetz 2024 Offenlegungspflicht für Deepfakes, anwendbar seit dem 2. August 2026
Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), Art. 16 Gesetz 2022 Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte
Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) Gesetz 2014 Rechtsgrundlage für qualifiziertes elektronisches Siegel und qualifizierten Zeitstempel
Europäische Kommission, Antwort auf die Entschließung P10_TA(2026)0066, Abs. 27 Dokument 2026 Kommission will Schutz vor KI-Inhalten, die persönliche Merkmale nachahmen, prüfen
Eunews, Schlussabstimmung zum Omnibus-Paket zur KI Studie 16/06/2026 Verbot von Nudify-Apps, Anwendung ab 2. Dezember 2026 vorgesehen

Originale sichern, bevor jemand sie bestreitet

Welche Form ein Verbot auch annimmt: TrueScreen nimmt Fälschungen den Boden, zertifiziert Originale bei ihrer Entstehung nach einer forensischen Methodik, dokumentiert, was online kursiert, und schützt so Menschen und Unternehmen vor denen, die mit Deepfakes täuschen.

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