Anzeige wegen Beleidigung im Internet: Strafantrag, Frist und welche Beweise Sie vorher sichern sollten
Wo Sie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung im Netz anzeigen, wie Sie den Strafantrag fristgerecht stellen und welche Unterlagen Sie vorher sichern sollten.
Eine Anzeige wegen Beleidigung im Internet führt in der Regel nur dann zu Ermittlungen, wenn Sie innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter ausdrücklich Strafantrag stellen, denn Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind Antragsdelikte (§ 194 StGB, § 77b StGB). Anzeige und Strafantrag nehmen Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgerichte entgegen (§ 158 StPO), Anzeigen außerdem die Onlinewachen der Länder. Weil ein Beitrag bis zur Prüfung durch die Ermittler oft gelöscht oder bearbeitet ist, gehört die Beweissicherung an den Anfang. TrueScreen tritt Beleidigungen im Internet entgegen, indem es beleidigende Posts, Kommentare und Profile nach einer forensischen Methodik erfasst und zertifiziert, und schützt Betroffene so vor gelöschten Beweisen und Anfechtung.
Kurz gesagt
- Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung werden in der Regel nur auf Strafantrag verfolgt; eine bloße Strafanzeige reicht meist nicht (§ 194 Abs. 1 StGB).
- Die Strafantragsfrist beträgt drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter, bei mehreren Beteiligten läuft sie für jeden gesondert (§ 77b StGB).
- Anzeige und Strafantrag nehmen Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgerichte entgegen; bei Antragsdelikten müssen Identität und Verfolgungswille sichergestellt sein (§ 158 StPO).
- Plattformen bearbeiten Meldungen nach Art. 16 Digital Services Act, deshalb sollten Sie den Beitrag sichern, bevor Sie ihn melden.
- TrueScreen hält Beiträge, Kommentare, Profile und Chats so fest, wie sie online standen, bescheinigt aber nicht, wer den Beitrag verfasst hat.
2 Jahre
Höchststrafe für eine öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts begangene Beleidigung
5 Jahre
Höchststrafe für eine öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts begangene Verleumdung
Ein abfälliger Kommentar über Sie unter dem Instagram-Post Ihres Handwerksbetriebs oder eine erfundene Behauptung in einer WhatsApp-Gruppe: Wer eine Anzeige wegen Beleidigung erstatten will, fragt sich zuerst, wo das geht, wie viel Zeit bleibt und was in die Unterlagen gehört. Bevor Sie zur Polizei gehen, sollten Sie den Inhalt sichern, denn bis die Ermittler ihn aufrufen, ist der Beitrag häufig gelöscht oder geändert, und bei einem einfachen Screenshot behauptet die Gegenseite gern, er sei bearbeitet. Diesem Einwand begegnet TrueScreen schon bei der Sicherung: Es erfasst Beiträge, Kommentare und Chats nach einer forensischen Methodik, sodass Dritte Datum und Integrität später selbst prüfen können.
Das Bundeskabinett hat am 07.10.2026 den Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt beschlossen, das Verfahren in Bundestag und Bundesrat steht noch aus (mehr dazu in unserem Beitrag zum Gesetz gegen digitale Gewalt). Beim Bundesgerichtshof ist zudem das Verfahren VI ZR 64/24 um ein Falschzitat anhängig, das auf Facebook in immer neuen Varianten kursiert, eine Entscheidung in der Sache steht noch aus. Für Betroffene zählt vor allem die Reihenfolge: zuerst den Inhalt prüfbar sichern, dann Anzeige mit ausdrücklichem Strafantrag erstatten und den Beitrag danach bei der Plattform melden.
Strafanzeige und Strafantrag: warum Sie bei einer Beleidigung im Netz beides brauchen
Bei einer Beleidigung genügt die Strafanzeige allein meist nicht, weil Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung Antragsdelikte sind und die Behörden nur ermitteln, wenn Sie ausdrücklich die Strafverfolgung verlangen (§ 194 Abs. 1 StGB). Mit der Strafanzeige teilen Sie Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Sachverhalt mit, das kann jeder tun. Der Strafantrag ist dagegen Ihre Erklärung als verletzte Person, dass der Täter verfolgt werden soll, und ohne ihn bleibt auch eine ausführliche Anzeige wegen Beleidigung in aller Regel nicht aus. TrueScreen liefert für beide Erklärungen dieselbe Grundlage, nämlich einen zertifizierten Bericht über den Inhalt, den Sie anzeigen.
Kurz gesagt liegt der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag darin, dass die Anzeige über eine Tat informiert und der Antrag ihre Verfolgung verlangt. In der Praxis erledigen Sie beides in einem Schreiben: Sie schildern den Vorfall und schließen mit einem eindeutigen Satz wie „Ich stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gesichtspunkten.“ Der Antrag richtet sich auf die Verfolgung der Tat insgesamt, ob sie als Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung einzuordnen ist, prüft die Staatsanwaltschaft. Nennen Sie dazu Ihre Personalien, denn Identität und Verfolgungswille müssen sichergestellt sein (§ 158 Abs. 2 StPO).
Ohne Ihren Antrag werden Beleidigungsdelikte nur in Ausnahmefällen verfolgt (§ 194 Abs. 1 StGB): bei öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts begangenen Taten gegen Angehörige einer unter nationalsozialistischer oder anderer Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgten Gruppe, wobei die betroffene Person widersprechen kann, sowie in den Fällen der §§ 188 und 192a StGB, wenn die Strafverfolgungsbehörde ein besonderes öffentliches Interesse bejaht. Im Alltagsfall bleibt Ihr Antrag Voraussetzung. Wissen Sie nicht, wer hinter einem Profil steckt, erstatten Sie Anzeige gegen Unbekannt und stellen den Strafantrag gleich mit.
Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung: welcher Tatbestand passt
Beleidigung (§ 185 StGB) ist ein herabsetzendes Werturteil, üble Nachrede (§ 186 StGB) eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung, die sich nicht als wahr erweisen lässt, und Verleumdung (§ 187 StGB) eine unwahre Tatsachenbehauptung, die der Täter wider besseres Wissen aufstellt. Für eine Anzeige wegen Verleumdung oder eine Anzeige wegen übler Nachrede müssen Sie den Tatbestand nicht selbst bestimmen, denn die Staatsanwaltschaft prüft alle in Betracht kommenden Delikte. Die Einordnung zeigt aber, was Sie belegen sollten: Bei einem Werturteil zählt der Wortlaut, bei einer Tatsachenbehauptung auch, was daran falsch ist. TrueScreen sichert den Wortlaut so, wie er online stand, die rechtliche Bewertung bleibt Sache von Staatsanwaltschaft und Gericht.
| Tatbestand | Beispiel im Netz | Strafrahmen | Öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts |
|---|---|---|---|
| Beleidigung, § 185 StGB | Beschimpfung der Inhaberin unter dem Instagram-Post ihres Handwerksbetriebs | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe | Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
| Üble Nachrede, § 186 StGB | Bewertung, der Betrieb arbeite mit gestohlenem Material | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe | Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
| Verleumdung, § 187 StGB | Ein früherer Geschäftspartner schreibt in eine WhatsApp-Gruppe, Sie hätten Kunden betrogen, obwohl er es besser weiß | Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe |
Trifft die Tat öffentlich eine Person des politischen Lebens, bis hin zur kommunalen Ebene, und kann sie deren öffentliches Wirken erheblich erschweren, sieht § 188 StGB höhere Strafen vor. Bei öffentlich sichtbaren Beiträgen kommt der höhere Strafrahmen der §§ 185 bis 187 in Betracht. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, etwa bei einer geschlossenen Chatgruppe, beurteilen Staatsanwaltschaft und Gericht.
Die Strafantragsfrist nach § 77b StGB
Die Strafantragsfrist beträgt drei Monate und beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Sie von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangen (§ 77b StGB). Wer am 3. November einen beleidigenden Kommentar liest und den Verfasser kennt, muss den Antrag also bis zum Ablauf des 3. Februar stellen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. TrueScreen versieht jede Erfassung mit einem qualifizierten Zeitstempel, der festhält, wann die Erfassung erfolgt ist. Wann Sie von der Tat erfahren haben, belegt er nicht, das dokumentieren Sie selbst.
Bei einem anonymen Profil beginnt die Frist erst mit Kenntnis des Täters, trotzdem ist eine frühe Anzeige gegen Unbekannt mit Strafantrag der sicherere Weg. Jeder neue Kommentar ist außerdem eine eigene Tat mit eigener Frist, und bei mehreren Beteiligten läuft die Frist für und gegen jeden gesondert (§ 77b Abs. 3 StGB). Wer immer wieder angegriffen wird, sichert deshalb jeden Vorfall einzeln und führt eine datierte Liste, ähnlich wie es unser Leitfaden Mobbing beweisen für den Arbeitsplatz beschreibt.
Einen gestellten Antrag können Sie bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zurücknehmen. Ein zurückgenommener Antrag kann allerdings nicht erneut gestellt werden (§ 77d StGB).
Warum Sie Beweise vor der Anzeige sichern sollten
Ein gemeldeter Beitrag kann verschwinden, bevor die Polizei ihn sieht, deshalb gehört die Beweissicherung vor die Meldung bei der Plattform und vor die Anzeige wegen Beleidigung. Hostingdienste müssen nach Art. 16 des Digital Services Act ein Melde- und Abhilfeverfahren anbieten, und gemeldete rechtswidrige Inhalte nehmen sie häufig vom Netz. Oft löscht oder bearbeitet auch der Verfasser seinen Beitrag, sobald Widerspruch kommt. TrueScreen dokumentiert, wie der Inhalt zum Zeitpunkt der Erfassung aussah, auch wenn der Beitrag später gelöscht wird, kann bereits gelöschte Beiträge aber nicht wiederherstellen.
Ein selbst angefertigter Screenshot bleibt angreifbar, weil er weder zuverlässig zeigt, wann er entstanden ist, noch, dass nichts verändert wurde. Mehr dazu erklärt unser Beitrag zum Screenshot als Beweismittel. Gerade bei einer Anzeige wegen Beleidigung ohne Zeugen steht sonst schnell Aussage gegen Aussage.
Die sinnvolle Reihenfolge lautet deshalb: zuerst sichern, dann anzeigen und danach bei der Plattform melden. Bei Drohungen, privaten Daten oder intimen Bildern melden Sie den Beitrag unmittelbar nach der Sicherung, denn die Sicherung dauert nur wenige Minuten. Wie die Erfassung auf einer bestimmten Plattform im Detail funktioniert, zeigt unser Leitfaden Beweise bei Beleidigung auf Facebook sichern.
Welche Beweise in die Anzeige gehören
In die Anzeige gehören der beleidigende Inhalt selbst, seine Adresse, Datum und Uhrzeit, das Profil des Verfassers und der Zusammenhang, in dem die Äußerung gefallen ist.
| Inhalt | Was Sie sichern | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Post | Beitrag mit Text, Bildern, Datum und vollständiger URL | Reaktionen und Teilungen zeigen die Reichweite |
| Kommentar | Kommentar mit dem Beitrag, unter dem er steht, und Link zum Kommentar | Antworten aufklappen, damit der Zusammenhang erkennbar bleibt |
| Story | Story mit Profilname und Zeitpunkt, solange sie abrufbar ist | Storys verschwinden nach kurzer Zeit von selbst |
| Chat | Verlauf mit Absender, Name oder Telefonnummer, Datum und Gruppenname | Den ganzen Verlauf sichern, aber nur Unterhaltungen, an denen Sie selbst beteiligt sind, siehe WhatsApp-Beweise vor Gericht |
| Profil | Profilseite mit Anzeigename, Nutzername und Profil-URL | Hinweise auf die Identität helfen bei einer Anzeige gegen Unbekannt |
| Bewertung | Bewertung mit Plattform, Datum, Sternen und Profil des Verfassers | Belege beifügen, die zeigen, dass die Behauptung falsch ist |
Zeugen nennen Sie mit Namen und Anschrift. Bei übler Nachrede gehören auch Unterlagen in die Akte, die zeigen, dass die Behauptung nicht stimmt, etwa Rechnungen oder Lieferscheine.
Beleidigende Inhalte prüfbar sichern: Forensic Browser und TrueScreen App
TrueScreen hält beleidigende Beiträge, Kommentare und Profile fest, solange sie online sind: Über den Forensic Browser erfasst es die Seite direkt an der Quelle, und den zertifizierten Bericht legen Sie Ihrer Anzeige bei. Der Forensic Browser ist eine Desktop-Anwendung, die für jede erfasste Seite ein Bild mit eigenem Hashwert, den Quelltext und ein Webarchiv der Seite speichert. Auch Chats und Gruppen, die Sie am Computer über WhatsApp Web öffnen, lassen sich so erfassen.
Jede Erfassung trägt Siegel und Zeitstempel, und der Bericht enthält SHA-256-Hashwerte, die zertifizierte Zeit und die Metadaten der Erfassung, sodass Dritte Datum und Integrität unabhängig prüfen können. Veränderungen während der Erfassung werden verhindert, spätere Veränderungen sind erkennbar. Für Chats auf dem Smartphone nutzen Sie die Bildschirmaufnahme in der TrueScreen App und scrollen während der Aufnahme durch die Unterhaltung.
Ein Beispiel: Unter dem Instagram-Post eines Malerbetriebs beschimpft ein Nutzer die Inhaberin. Daraufhin erfasst sie Post, Kommentar und Profil des Verfassers im Forensic Browser und legt den Bericht ihrer Strafanzeige wegen Beleidigung bei, später auch einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage. Bei einer verleumderischen Behauptung in einer WhatsApp-Gruppe geht ein Vereinsmitglied genauso vor, nur mit der Bildschirmaufnahme in der App.
TrueScreen belegt, wie und wann ein Inhalt erfasst wurde, nicht aber, ob er inhaltlich stimmt oder wer ihn verfasst hat. Es verspricht kein bestimmtes Verfahrensergebnis, und wie die Unterlagen zu gewichten sind, entscheidet das Gericht. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Anzeige wegen Beleidigung erstatten: so gehen Sie vor
Eine Anzeige wegen Beleidigung erstatten Sie am besten Schritt für Schritt, von der Sicherung des Inhalts über Anzeige und Strafantrag bis zur Meldung bei der Plattform.
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Inhalte sichern, solange sie online sind
Sichern Sie den Beitrag, bevor Sie irgendjemanden darauf ansprechen: Post oder Kommentar mit der vollständigen URL, bei Chats den ganzen Verlauf. Über den Forensic Browser oder die TrueScreen App erstellt TrueScreen dabei einen Bericht, der zeigt, wie der Beitrag in diesem Moment aussah.
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Profil und Zusammenhang dokumentieren
Erfassen Sie zusätzlich das Profil des Verfassers mit Nutzername und Profil-URL sowie den Beitrag, auf den sich ein Kommentar bezieht. Notieren Sie außerdem, wann und wie Sie vom Inhalt erfahren haben und wann davon, wer ihn verfasst hat, denn davon hängt der Fristbeginn ab (§ 77b Abs. 2 StGB).
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Anzeige bei Polizei, Onlinewache oder Staatsanwaltschaft erstatten
Wer eine Beleidigung anzeigen will, kann Anzeige und Strafantrag bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht anbringen (§ 158 Abs. 1 StPO), eine Anzeige auch über die Onlinewache Ihres Bundeslands. Beschreiben Sie, wer was wann und wo geschrieben hat, und fügen Sie Link und Bericht bei. Die Anzeige wegen Beleidigung ist kostenlos.
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Strafantrag ausdrücklich stellen
Schreiben Sie unmissverständlich, dass Sie Strafantrag stellen, denn bei Antragsdelikten müssen Identität und Verfolgungswille der antragstellenden Person sichergestellt sein (§ 158 Abs. 2 StPO). Ob das Formular der Onlinewache den Strafantrag direkt aufnimmt, hängt vom Land ab, im Zweifel formulieren Sie ihn im Freitext.
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Aktenzeichen notieren und Unterlagen nachreichen
Beantragen Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung, sie fasst Tatzeit, Tatort und angezeigte Tat kurz zusammen (§ 158 Abs. 1 StPO). Neue Kommentare oder Nachrichten reichen Sie unter dem Aktenzeichen nach, jeweils gesichert und mit eigenem Strafantrag.
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Beitrag bei der Plattform melden
Melden Sie den Beitrag nun über das Meldeverfahren der Plattform nach Art. 16 Digital Services Act. Parallel können Sie zivilrechtlich auf Unterlassung klagen, und Beratung für Betroffene bieten unter anderem HateAid und das Hilfeportal hilfe-info.de.
Fazit
Eine Anzeige wegen Beleidigung im Internet hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn ein ausdrücklicher Strafantrag, die Einhaltung der Dreimonatsfrist nach § 77b StGB und Unterlagen zusammenkommen, die zeigen, wie der Beitrag tatsächlich aussah. Diese Unterlagen können Sie nur beschaffen, solange der Inhalt online ist. Sichern Sie Post, Kommentar, Profil oder Chat deshalb zuerst mit TrueScreen, erstatten Sie dann Anzeige mit Strafantrag bei Polizei, Onlinewache oder Staatsanwaltschaft, und melden Sie den Beitrag danach bei der Plattform. Über das Ergebnis des Verfahrens entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht, die Grundlage dafür legen Sie selbst.
FAQ
Wie viel kostet eine Anzeige wegen Beleidigung?
Eine Anzeige wegen Beleidigung ist kostenlos, ob bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder über die Onlinewache. Kosten können entstehen, wenn Sie eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen, den Privatklageweg beschreiten oder zivilrechtlich auf Unterlassung klagen, und wird das Verfahren nach Rücknahme des Strafantrags eingestellt, trägt in der Regel die antragstellende Person die Kosten (§ 470 StPO).
Kann man eine Beleidigung online anzeigen?
Eine Beleidigung können Sie über die Onlinewache der Polizei Ihres Bundeslands online anzeigen. Ob das Formular den Strafantrag direkt aufnimmt, hängt vom Land ab, deshalb sollten Sie den Antrag im Text ausdrücklich formulieren (§ 158 Abs. 2 StPO). Den beleidigenden Inhalt sichert TrueScreen vorher mit dem Forensic Browser oder der TrueScreen App, damit Sie den zertifizierten Bericht der Anzeige beifügen können.
Was passiert nach einer Anzeige wegen Verleumdung?
Nach einer Anzeige wegen Verleumdung prüft die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt, ohne Strafantrag kommt eine Verfolgung in aller Regel nicht in Betracht. Lässt sich der Täter nicht feststellen oder reichen die Beweise nicht aus, kann das Verfahren eingestellt werden. Öffentliche Klage erhebt die Staatsanwaltschaft bei Beleidigungsdelikten nur im öffentlichen Interesse (§ 376 StPO), andernfalls verweist sie auf den Privatklageweg (§ 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO).
Ist es sinnvoll, eine Anzeige wegen Beleidigung zu erstatten?
Eine Anzeige wegen Beleidigung lohnt sich vor allem, wenn Sie die Äußerung belegen können und den Strafantrag innerhalb von drei Monaten stellen (§ 77b StGB). Ob es zur Anklage kommt, hängt von den Beweisen, der Identifizierbarkeit des Täters und dem öffentlichen Interesse ab (§ 376 StPO). Die gesicherten Unterlagen helfen außerdem bei einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage.
Kann ich Anzeige gegen Unbekannt erstatten, wenn das Profil anonym ist?
Eine Anzeige gegen Unbekannt ist auch bei einem anonymen Profil möglich, und den Strafantrag stellen Sie am besten gleich mit. Die dreimonatige Frist beginnt zwar erst, wenn Sie den Täter kennen (§ 77b Abs. 2 StGB), eine frühe Anzeige vermeidet aber Streit über den Fristbeginn. Profilname, Profil-URL und sichtbare Angaben sind für die Ermittler oft der einzige Ansatzpunkt.
Kann ich einen Strafantrag wegen Beleidigung zurückziehen?
Einen Strafantrag wegen Beleidigung können Sie bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zurücknehmen (§ 77d StGB). Die Rücknahme ist endgültig, denn ein zurückgenommener Antrag kann nicht noch einmal gestellt werden. Wer eine Einigung mit dem Täter erwägt, sollte sich deshalb vorher beraten lassen.
Quellen und Prüfung
Jede zitierte Angabe und jeder Grundsatz verweist auf die Quelle, hier mit Art und Datum aufgeführt. Links am Tag der Veröffentlichung geprüft.
| Quelle | Art | Datum | Wofür sie zitiert wird |
|---|---|---|---|
| § 194 StGB, Strafantrag | Gesetz | geltende Fassung | Beleidigungsdelikte als Antragsdelikte und Ausnahmen |
| § 185 StGB, Beleidigung | Gesetz | geltende Fassung | Tatbestand und Strafrahmen der Beleidigung |
| § 186 StGB, Üble Nachrede | Gesetz | geltende Fassung | Tatbestand und Strafrahmen der üblen Nachrede |
| § 187 StGB, Verleumdung | Gesetz | geltende Fassung | Tatbestand und Strafrahmen der Verleumdung |
| § 188 StGB, Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung | Gesetz | geltende Fassung | Höhere Strafen bei Taten gegen Personen des politischen Lebens |
| § 77b StGB, Antragsfrist | Gesetz | geltende Fassung | Dreimonatsfrist, Fristbeginn, gesonderte Frist bei mehreren Beteiligten |
| § 77d StGB, Zurücknahme des Antrags | Gesetz | geltende Fassung | Rücknahme des Strafantrags |
| § 158 StPO, Strafanzeige; Strafantrag | Gesetz | geltende Fassung | Stellen, die Anzeige und Strafantrag entgegennehmen; Eingangsbestätigung; Identität und Verfolgungswille |
| § 374 StPO, Zulässigkeit der Privatklage | Gesetz | geltende Fassung | Beleidigung als Privatklagedelikt |
| § 376 StPO, Anklageerhebung bei Privatklagedelikten | Gesetz | geltende Fassung | Öffentliche Klage nur im öffentlichen Interesse |
| § 470 StPO, Kosten bei Zurücknahme des Strafantrags | Gesetz | geltende Fassung | Kostenfolge bei Rücknahme des Strafantrags |
| Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), Art. 16 | Gesetz | 19.10.2022 | Melde- und Abhilfeverfahren der Hostingdienste |
| Bundesregierung: Kabinett beschließt Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt | Dokument | 07.10.2026 | Kontext: Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt, parlamentarisches Verfahren ausstehend |
| BGH, VI ZR 64/24 (anhängiges Verfahren) | Rechtsprechung | Stand 28.10.2026 | Kontext: Falschzitat, das auf Facebook in Varianten kursiert; keine Entscheidung in der Sache |
| Onlinewache der Polizei (Länderportal) | Dokument | 2026 | Online-Anzeige bei der Polizei des Bundeslands |
| HateAid | Dokument | 2026 | Beratungsstelle für Betroffene digitaler Gewalt |
| hilfe-info.de | Dokument | 2026 | Hilfeportal für Betroffene von Straftaten |
Beleidigende Inhalte sichern, bevor sie verschwinden
TrueScreen sichert beleidigende Posts, Kommentare, Profile und Chats, solange sie online sind, damit Ihre Anzeige auf einem Bericht ruht, den die Gegenseite nicht einfach als bearbeiteten Screenshot abtun kann. Eine Demo können Sie über das Kontaktformular anfragen.

Redaktion von TrueScreen
Veröffentlicht am · Aktualisiert am
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