Zeitstempel für Dokumente und Fotos: den Zeitpunkt digital nachweisen
Dateidatum, EXIF und eingeblendete Uhrzeit beweisen wenig. Was Notar, Einschreiben, qualifizierter Zeitstempel und Zertifizierung an der Quelle jeweils belegen und wann welche Option passt.
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Den Zeitpunkt eines digitalen Dokuments können Sie ohne Notar mit einem qualifizierten elektronischen Zeitstempel festhalten. Er verknüpft Daten so mit Datum und Uhrzeit, dass eine spätere Veränderung auffällt, und nach Art. 41 Abs. 2 der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 gilt für ihn die Vermutung, dass Datum und Uhrzeit richtig und die verknüpften Daten unversehrt sind; anerkannt wird er in allen Mitgliedstaaten der EU. Das Änderungsdatum einer Datei, die EXIF-Angaben eines Fotos oder eine ins Bild gestempelte Uhrzeit leisten das nicht, weil sie sich mit wenigen Handgriffen ändern lassen. TrueScreen versieht jede Zertifizierung mit einem qualifizierten Zeitstempel, sodass sich der Zeitpunkt der Zertifizierung prüfen lässt; das ist der Zeitpunkt der Zertifizierung, nicht der Entstehung der Datei.
Kurz gesagt
- Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel begründet nach Art. 41 Abs. 2 eIDAS die Vermutung, dass Datum, Uhrzeit und Unversehrtheit der Daten stimmen; anerkannt wird er in allen EU-Mitgliedstaaten (Art. 24a Abs. 6 in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/1183).
- Dateidatum, EXIF-Angaben und ins Foto eingeblendete Uhrzeiten stammen von der Geräteuhr und lassen sich ändern; einen Zeitpunkt belegen sie nicht.
- Ein Notar kann nach § 39 BeurkG feststellen, wann eine Privaturkunde vorgelegt wurde; das Einschreiben belegt Einlieferung und, je nach Variante, Auslieferung, aber nicht den Inhalt des Umschlags.
- Bei einer vorhandenen Datei beginnt der nachweisbare Zeitpunkt mit der Zertifizierung; Entstehung und frühere Änderungen belegt erst eine Erfassung an der Quelle.
- TrueScreen zertifiziert Dateien, Fotos, E-Mails und Webseiten mit qualifiziertem Zeitstempel und qualifiziertem elektronischem Siegel, ersetzt aber keine notarielle Beurkundung.
Ob Vertragsentwurf, Foto eines Wasserschadens oder Designdatei: Sobald es Streit gibt, zählt oft weniger, was eine Datei zeigt, als seit wann es sie in genau dieser Form gibt. Der klassische Ausweg führt zum Notar oder zur Post, doch beide belegen nicht, wie eine digitale Datei entstanden ist. Ein qualifizierter Zeitstempel nach eIDAS hält für Dateien, die bereits existieren, immerhin fest, seit wann sie in dieser Form vorliegen. Bei Fotos, E-Mails und Webseiten reicht er allein allerdings nicht aus, weil er nichts darüber sagt, wie der Inhalt entstanden ist. TrueScreen zertifiziert digitale Inhalte dort, wo sie entstehen, und verbindet jede Zertifizierung mit einem qualifizierten Zeitstempel und einem qualifizierten elektronischen Siegel.
Zeitstempel: wann eine Datei entstand und wann sich das belegen lässt
Ein Zeitstempel verknüpft Daten in elektronischer Form mit einem bestimmten Zeitpunkt; so definiert ihn Art. 3 Nr. 33 der eIDAS-Verordnung. Entscheidend ist der Unterschied zwischen dem Tag, an dem eine Datei entstand, und dem Zeitpunkt, den Sie gegenüber Dritten belegen können: Nur dieser trägt, wenn jemand widerspricht. TrueScreen stützt den Zeitpunkt einer Zertifizierung deshalb nicht auf die Uhr des Geräts, sondern auf einen qualifizierten Zeitstempel.
Das Datum, das eine Datei über sich selbst angibt, ist eine Behauptung der Datei und kein Nachweis.
Erstellungs- und Änderungsdatum einer Datei kommen von der Uhr des Rechners oder Telefons, und wer diese Uhr verstellt oder die Datei kopiert, ändert damit auch diese Angaben. Bei Fotos kommen die EXIF-Daten mit Aufnahmedatum, Ort und Kameramodell hinzu; wie leicht sie sich umschreiben lassen, zeigt unsere Analyse zum Ändern von EXIF-Daten. Die Geräteuhr ist eine Einstellung, kein Zeitstempel.
Das Gegenstück wird manchmal „sicheres Datum“ genannt: ein Zeitpunkt, den ein unabhängiges Verfahren festhält, statt dass die Datei ihn selbst angibt. Im Folgenden heißt er nachweisbarer Zeitpunkt.
Zeitstempel auf Fotos: warum die eingeblendete Uhrzeit nichts beweist
Eine eingeblendete Uhrzeit ist Teil des Bildes und lässt sich ändern. Kamera- und Zeitstempel-Apps übernehmen das Datum aus der Geräteuhr, die jeder Nutzer frei einstellen kann, und ein Bildbearbeitungsprogramm überschreibt die Ziffern in Sekunden. Für die EXIF-Daten im Hintergrund gilt dasselbe. Ein Foto mit Zeitstempel zeigt deshalb, welches Datum jemand eingetragen hat, aber nicht, wann das Bild entstand. TrueScreen zertifiziert ein Foto, das Sie mit der TrueScreen App aufnehmen, als Erfassung in Echtzeit und belegt, wann, mit welchem Gerät und, wenn dabei der Standort erfasst wird, wo es aufgenommen wurde.
Wer ein Foto als Beleg für einen Zeitpunkt braucht, sollte die Aufnahme selbst zertifizieren lassen und nicht auf das Datum im Bild vertrauen.
Zeitstempel-Apps, wie sie auf Baustellen verbreitet sind, helfen beim Ordnen, belegen aber in der Regel nicht, dass das Bild seither unverändert ist. Bei der Fotozertifizierung dagegen werden Bild, Zeitpunkt und Kontext der Aufnahme gemeinsam mit einem SHA-256-Hashwert erfasst und versiegelt. Ein Foto aus der Galerie lässt sich ebenfalls zertifizieren, dann aber als Datei, deren nachweisbarer Zeitpunkt mit der Zertifizierung beginnt.
Notar und Einschreiben: wann die klassischen Wege passen
Notarielle Beurkundung und Einschreiben sind die gewohnten Wege, einen Zeitpunkt festzuhalten. Beide haben ihren Platz, belegen aber jeweils etwas anderes: der Notar eine Erklärung oder die Vorlage einer Urkunde an einem bestimmten Tag, das Einschreiben die Einlieferung und, je nach Variante, die Zustellung einer Sendung.
Notar und Einschreiben belegen eine Vorlage oder eine Sendung; wie eine digitale Datei entstanden ist, sagen sie nicht.
Für Notare nennt § 39 BeurkG ausdrücklich die „Feststellung des Zeitpunktes, zu dem eine Privaturkunde vorgelegt worden ist“. Wo das Gesetz die notarielle Form verlangt, gibt es dazu keine Alternative. TrueScreen ersetzt keine notarielle Beurkundung; es erfüllt einen anderen Zweck.
Das Einschreiben belegt die Einlieferung bei der Post, das Einschreiben mit Rückschein und das Einwurf-Einschreiben zusätzlich die Auslieferung. Was im Umschlag lag, steht auf keinem dieser Belege; wie weit ein Zugang bewiesen ist, beurteilt das Gericht im Einzelfall.
Der qualifizierte Zeitstempel nach eIDAS
Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel ist nach Art. 3 Nr. 34 der eIDAS-Verordnung ein elektronischer Zeitstempel, der die Anforderungen des Art. 42 erfüllt. Er verknüpft Datum und Zeit so mit den Daten, dass eine unbemerkte Veränderung nach vernünftigem Ermessen ausgeschlossen ist, und beruht auf einer korrekten Zeitquelle, die mit der koordinierten Weltzeit verknüpft ist. Art. 41 Abs. 2 knüpft daran die Vermutung der Richtigkeit von Datum und Zeit sowie der Unversehrtheit der Daten. Die Anerkennung qualifizierter Vertrauensdienste in allen Mitgliedstaaten regelt seit der Verordnung (EU) 2024/1183 Art. 24a eIDAS; der frühere Art. 41 Abs. 3 ist entfallen. TrueScreen versieht jede Zertifizierung mit einem qualifizierten Zeitstempel, ist selbst aber weder Vertrauensdiensteanbieter noch Zertifizierungsstelle.
Für den qualifizierten Zeitstempel stellt das EU-Recht selbst eine Vermutung zu Datum, Uhrzeit und Unversehrtheit auf.
Einem einfachen elektronischen Zeitstempel dürfen Rechtswirkung und Zulässigkeit als Beweismittel nach Art. 41 Abs. 1 zwar nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil er elektronisch vorliegt oder die Anforderungen an den qualifizierten Zeitstempel nicht erfüllt; die Vermutung gilt aber nur für den qualifizierten. In Deutschland regelt das Vertrauensdienstegesetz (VDG) die Durchführung der eIDAS-Vorschriften, Aufsichtsstelle ist nach § 2 VDG die Bundesnetzagentur. Wie ein Zivilgericht Beweise würdigt, bestimmt § 286 ZPO: Es entscheidet nach freier Überzeugung und ist an gesetzliche Beweisregeln nur in den gesetzlich bezeichneten Fällen gebunden.
Vorhandene Datei oder Erfassung an der Quelle
Ein Zeitstempel zeigt, wann eine Datei in dieser Form existierte, aber nicht, wie sie entstanden ist. Wer eine vorhandene Datei zertifizieren lässt, erhält einen nachweisbaren Zeitpunkt ab der Zertifizierung; ob die Datei vorher bearbeitet wurde, wann sie erstellt wurde und von wem, belegt der Zeitstempel nicht. Anders ist es, wenn ein Foto, ein Video, eine Webseite oder eine eingehende E-Mail im Moment der Aufnahme oder des Empfangs zertifiziert wird: Dann gehören Zeitpunkt, Gerät und Umstände zum Nachweis. TrueScreen dokumentiert dabei, wie und wann ein Inhalt erfasst wurde, aber nicht, ob das Gezeigte inhaltlich zutrifft.
Ein Zeitstempel belegt das Wann; wie ein Inhalt entstanden ist, belegt nur die Erfassung an der Quelle.
Für einen fertigen Vertrag kann der nachweisbare Zeitpunkt ab heute ausreichen, für ein Schadensfoto, das die Wand am Dienstagmorgen zeigen soll, nicht.
| Option | was sie belegt | was sie nicht belegt | wann sinnvoll |
|---|---|---|---|
| Notarielle Beurkundung oder Feststellung der Vorlage einer Privaturkunde (§ 39 BeurkG) | Erklärungen der Beteiligten oder dass eine Urkunde an einem bestimmten Tag vorgelegt wurde | wie und wann der Inhalt entstanden ist; spätere digitale Kopien | wenn das Gesetz die notarielle Form verlangt oder eine Amtsperson die Vorlage festhalten soll |
| Einschreiben | Einlieferung und, je nach Variante, Auslieferung einer Sendung | den Inhalt des Umschlags; den Zugang nur nach Maßgabe der Würdigung im Einzelfall | Erklärungen auf Papier, die dem Empfänger zugehen müssen |
| Qualifizierter Zeitstempel | begründet die Vermutung, dass die Daten zu diesem Zeitpunkt in genau dieser Form vorlagen (Art. 41 Abs. 2 eIDAS) | wer die Datei erstellt hat, wann sie entstand, ob sie vorher verändert wurde | bereits vorhandene Dateien wie Verträge, Entwürfe oder Quellcode |
| Zertifizierung an der Quelle | Zeitpunkt, Gerät und Umstände der Erfassung, gesichert mit Zeitstempel und Siegel | ob der dargestellte Inhalt wahr ist | Fotos von Schäden oder Baustellen, Webseiten, empfangene E-Mails |
Wie legt TrueScreen den nachweisbaren Zeitpunkt eines digitalen Inhalts fest?
TrueScreen zertifiziert digitale Inhalte dort, wo sie entstehen: Die Daten werden forensisch erfasst, geprüft, in einem technischen Bericht dokumentiert und mit einem qualifizierten elektronischen Siegel und einem qualifizierten Zeitstempel versiegelt. Siegel und Zeitstempel sind international anerkannt, und durch das Siegel wird jede spätere Veränderung erkennbar.
Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob der Inhalt schon existiert oder gerade entsteht.
Bereits vorhandene Dateien laden Sie über die Dateizertifizierung im Portal hoch; der Browser berechnet den SHA-256-Hashwert, und schon ein einziges geändertes Byte ergäbe einen anderen Hash. Die TrueScreen App importiert Dateien auch direkt vom Telefon, wobei der nachweisbare Zeitpunkt mit dem Import beginnt und keine forensische Erfassung stattfindet. Muss ein Dokument in Ihren Systemen bleiben, zertifiziert TrueScreen ab TrueScreen Business über die API oder den MCP-Server nur seinen Hashwert; die Datei selbst wird nicht übertragen. Das eignet sich für Quellcode oder vertrauliche Unterlagen.
Für E-Mails gibt es Mail Certification. Zertifiziert wird die Nachricht so, wie sie an der eigenen Adresse Ihres Workspace ankommt (An, Cc, Bcc oder Weiterleitungsregel), mit jedem E-Mail-Programm; eine bereits empfangene E-Mail leiten Sie weiter, und die Zertifizierung gilt ab dem Eingang bei TrueScreen. Zertifiziert werden Nachrichten von Absendern, die der Administrator des Workspace freigegeben hat, samt ihren Anhängen; Kalendereinladungen sind ausgenommen. Die originale .eml-Datei und die Anhänge werden mit SHA-256 gesichert, der Bericht zeigt unter anderem Absender, Empfänger, Betreff und die Ergebnisse von SPF, DKIM und DMARC. Wo das Gesetz eine bestimmte Zustellform vorschreibt, ersetzt Mail Certification diese nicht.
Webseiten erfassen Sie mit dem Forensic Browser für macOS und Windows, mit dem zertifizierten Surfen in der TrueScreen App oder mit der Browser-Erweiterung für Chrome und Edge. Die Zertifizierung hat vollen rechtlichen und beweisrechtlichen Wert weltweit; wie sie im Einzelfall zu würdigen ist, entscheidet das Gericht.
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Den Weg nach Art des Inhalts wählen
Vorhandene Dateien gehen über die Dateizertifizierung, neue Fotos über die App, E-Mails über Mail Certification und Webseiten über den Forensic Browser.
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Inhalt erfassen oder Datei hochladen
Nehmen Sie das Foto in der App auf, leiten Sie die E-Mail weiter oder laden Sie die Datei hoch. Bei vertraulichen Dokumenten genügt über die API der Hashwert.
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Den Bericht mit Siegel und Zeitstempel sichern
Sie erhalten einen technischen Bericht mit qualifiziertem elektronischem Siegel und qualifiziertem Zeitstempel. Bewahren Sie das Paket so auf, wie Sie es heruntergeladen haben.
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Die Zertifizierung prüfen lassen
Auf der Seite Zertifizierungen prüfen kontrolliert jeder Empfänger kostenlos und ohne Konto im eigenen Browser Siegel, Zeitstempel und Integrität der Dateien. Hochgeladen wird dabei nichts.
Anwendungsfälle: wo der nachweisbare Zeitpunkt zählt
Ein nachweisbarer Zeitpunkt zählt überall dort, wo später jemand fragen könnte, seit wann ein Inhalt in dieser Form vorlag: bei Verträgen, Schadensfotos, empfangenen E-Mails und Werken.
Zertifizieren sollten Sie alles, was Sie später einem Dritten vorlegen müssen, und zwar bevor ein Streit beginnt.
Verträge und Dokumente. Eine Vertragsfassung oder ein Protokoll erhält mit der Dateizertifizierung einen nachweisbaren Zeitpunkt; taucht später eine abweichende Fassung auf, zeigt der Hashvergleich den Unterschied.
Fotos von Schäden und Baustellen. Den Zustand einer Wohnung bei der Übergabe oder den Baufortschritt am Stichtag nehmen Sie direkt in der App auf, damit Zeitpunkt und Gerät Teil des Nachweises sind.
Empfangene E-Mails. Eine Zusage oder Mängelanzeige per E-Mail sichern Sie mit Mail Certification samt Anhängen.
Werke, Entwürfe und Quellcode. Für einen Prioritätsnachweis zählt, dass die Datei ab einem bestimmten Zeitpunkt unverändert existierte, und genau das belegt die Zertifizierung, bei Quellcode auch nur über den Hashwert. Wer das Werk geschaffen hat, belegt sie nicht.
Fazit
Den Zeitpunkt eines digitalen Inhalts belegt nicht das Datum, das die Datei über sich selbst angibt, sondern ein Verfahren, das außerhalb der Datei steht. Für Dokumente, die schon existieren, ist das der qualifizierte elektronische Zeitstempel mit der Vermutung aus Art. 41 Abs. 2 eIDAS. Für Fotos, E-Mails und Webseiten zählt zusätzlich, wie sie entstanden sind, und das belegt nur die Zertifizierung im Moment der Aufnahme oder des Empfangs. Notar und Einschreiben bleiben dort zuständig, wo das Gesetz sie verlangt.
FAQ: Häufige Fragen zum Zeitstempel für Dokumente und Fotos
Was ist ein Zeitstempel?
Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 definiert den elektronischen Zeitstempel in Art. 3 Nr. 33 als Daten in elektronischer Form, die andere Daten mit einem bestimmten Zeitpunkt verknüpfen. Das Datum in den Dateieigenschaften oder in den EXIF-Angaben eines Fotos ist dagegen eine änderbare Einstellung des Geräts. Eine gesetzliche Vermutung für Datum und Uhrzeit gibt es nach Art. 41 Abs. 2 eIDAS nur beim qualifizierten Zeitstempel.
Was ist ein qualifizierter Zeitstempel?
Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel erfüllt die Anforderungen von Art. 42 der eIDAS-Verordnung: Er beruht auf einer mit der koordinierten Weltzeit verknüpften Zeitquelle und verbindet Datum, Uhrzeit und Daten so, dass eine unbemerkte Veränderung nach vernünftigem Ermessen ausgeschlossen ist. Nach Art. 41 Abs. 2 gilt für ihn die Vermutung der Richtigkeit von Datum und Zeit und der Unversehrtheit der Daten, und alle EU-Mitgliedstaaten erkennen ihn an.
Wie mache ich Fotos mit Zeitstempel, die etwas beweisen?
Ein ins Bild eingeblendetes Datum stammt aus der Geräteuhr und lässt sich ebenso ändern wie die EXIF-Daten, deshalb belegt es keinen Zeitpunkt. Mehr Anhaltspunkte für das Gericht liefert ein Foto, wenn die Aufnahme selbst zertifiziert wird; wie das Gericht sie würdigt, entscheidet es im Einzelfall. TrueScreen zertifiziert Fotos, die Sie in der TrueScreen App aufnehmen, in Echtzeit mit SHA-256-Hashwert, qualifiziertem Zeitstempel und qualifiziertem elektronischem Siegel und belegt Zeitpunkt und Gerät der Aufnahme.
Welche Alternativen zum Notar gibt es, um den Zeitpunkt eines digitalen Dokuments nachzuweisen?
Für digitale Dokumente sieht die eIDAS-Verordnung den qualifizierten elektronischen Zeitstempel vor, für den nach Art. 41 Abs. 2 eine Vermutung zu Datum, Uhrzeit und Unversehrtheit gilt; er erfüllt einen anderen Zweck als die notarielle Beurkundung. TrueScreen zertifiziert Dateien, Fotos, E-Mails und Webseiten mit qualifiziertem Zeitstempel und qualifiziertem elektronischem Siegel und hält so den nachweisbaren Zeitpunkt fest. Wo das Gesetz die notarielle Form vorschreibt, bleibt der Notar zuständig.
Muss man das Urheberrecht anmelden?
Nein. Urheber ist nach § 7 UrhG der Schöpfer des Werkes, und das Urheberrecht setzt keine Anmeldung voraus; auch nach Art. 5 Abs. 2 der Berner Übereinkunft ist der Schutz an keine Förmlichkeit gebunden. Im Streit stellt sich deshalb eher die Frage, wer ein Werk zuerst vorweisen kann. Eine Zertifizierung mit qualifiziertem Zeitstempel belegt, dass eine Datei ab einem bestimmten Zeitpunkt unverändert existierte; wer das Werk geschaffen hat, belegt sie nicht.
Sind Handyfotos vor Gericht zulässig?
Handyfotos können grundsätzlich als Beweismittel dienen; ob und wie weit sie überzeugen, entscheidet das Gericht nach § 286 ZPO. Dabei zählt, ob sich nachvollziehen lässt, wann ein Bild entstand und ob es seither verändert wurde. Ein eingeblendetes Datum oder EXIF-Angaben sind dafür ein schwacher Beleg, weil sie sich ändern lassen. Eine bei der Aufnahme zertifizierte Datei mit qualifiziertem Zeitstempel und Siegel macht jede spätere Veränderung erkennbar; einen bestimmten Ausgang des Verfahrens sichert das nicht zu.
Quellen und Prüfung
Jede zitierte Angabe und jeder Grundsatz verweist auf die Quelle, hier mit Art und Datum aufgeführt. Links am Tag der Veröffentlichung geprüft.
| Quelle | Art | Datum | Wofür sie zitiert wird |
|---|---|---|---|
| Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS), Art. 3 Nr. 33 und 34 | Gesetz | 23.07.2014 | Begriffe elektronischer und qualifizierter elektronischer Zeitstempel |
| Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS), Art. 41 | Gesetz | 23.07.2014 | Rechtswirkung und Vermutung der Richtigkeit von Datum und Zeit (Abs. 1 und 2); Abs. 3 gestrichen durch Verordnung (EU) 2024/1183 |
| Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS), Art. 42 | Gesetz | 23.07.2014 | Anforderungen an qualifizierte elektronische Zeitstempel |
| Verordnung (EU) 2024/1183 | Gesetz | 11.04.2024 | Neuer Art. 24a Abs. 6 eIDAS (Anerkennung qualifizierter Zeitstempel in allen Mitgliedstaaten), Streichung von Art. 41 Abs. 3 |
| § 1 VDG | Gesetz | geltende Fassung | Durchführung der eIDAS-Vorschriften über Vertrauensdienste in Deutschland |
| § 2 VDG | Gesetz | geltende Fassung | Bundesnetzagentur als Aufsichtsstelle |
| § 286 ZPO | Gesetz | geltende Fassung | Freie Beweiswürdigung durch das Gericht (Kontext) |
| § 39 BeurkG | Gesetz | geltende Fassung | Notarielle Feststellung des Zeitpunkts, zu dem eine Privaturkunde vorgelegt wurde |
| § 7 UrhG | Gesetz | geltende Fassung | Urheber ist der Schöpfer des Werkes |
| Berner Übereinkunft, Art. 5 Abs. 2 | Gesetz | 1886 (Pariser Fassung 1971) | Urheberrechte ohne Förmlichkeiten |
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