LeitfadenDigitale Beweise

Was sind Metadaten? Was sie über eine Datei verraten und warum sie allein als Beweis nicht ausreichen

Vom EXIF-Datum bis zum E-Mail-Header: welche Angaben Dateien über sich speichern, wie leicht sie sich ändern lassen und welches Gewicht ihnen deutsche Gerichte geben.

Redaktion von TrueScreenVeröffentlicht am 17 Minuten Lesezeit

Was sind Metadaten? Es sind Daten über eine Datei: Sie halten fest, wann, womit, von wem und oft auch wo ein Foto, ein PDF oder eine E-Mail entstanden ist, ohne selbst zum Inhalt zu gehören. Als Indiz sind sie wertvoll, als alleiniger Beweis reichen sie selten aus, denn wer die Datei besitzt, kann sie mit frei verfügbaren Programmen ändern, und viele Plattformen entfernen sie ganz oder teilweise: In einem Test des IPTC taten das 10 von 15 untersuchten Websites. Wer belegen muss, wann und wie ein Inhalt entstanden ist, braucht deshalb eine Erfassung, die diese Umstände im Moment der Aufnahme festschreibt. TrueScreen erfasst Fotos direkt bei der Aufnahme und versieht sie mit einem offiziellen digitalen Siegel und einem qualifizierten Zeitstempel, international anerkannt; vorhandene Dateien lassen sich ab dem Moment der Zertifizierung mit Siegel und Zeitstempel belegen.

Kurz gesagt

  • Metadaten sind Daten über Daten: Sie beschreiben eine Datei, ohne zu ihrem Inhalt zu gehören (NISO, Understanding Metadata).
  • EXIF-, IPTC- und XMP-Angaben sowie PDF-Eigenschaften lassen sich mit frei verfügbaren Programmen wie ExifTool bearbeiten; CreationDate und ModDate sind in ISO 32000-1 optionale Einträge.
  • Beim Kopieren wird die Erstellungszeit im Dateisystem zur Zeit der Kopie (NIST SP 800-86, Abschnitt 4.2.3).
  • Für Metadaten gibt es keine gesetzliche Beweisregel: Das Gericht würdigt sie frei (§ 286 ZPO), elektronische Dokumente sind Augenscheinsobjekte (§ 371 ZPO).
  • Ein qualifizierter Zeitstempel genießt die Vermutung richtiger Zeitangabe und unversehrter Daten (Art. 41 Abs. 2 eIDAS-Verordnung).

10 von 15

untersuchte Websites, die beim Herunterladen zumindest einen Teil der Bildmetadaten entfernten

IPTC, 2016

36 %

der befragten US-Verbraucher können sich vorstellen, ein Foto oder Dokument zu einem Schadenfall digital zu verändern

Verisk-Umfrage, März 2026 (Claims Journal)

98 %

der befragten Fachleute aus der Schadenbearbeitung erwarten, dass KI den Versicherungsbetrug verstärkt

Verisk-Umfrage, März 2026 (Claims Journal)

Was sind Metadaten, und wie weit kann man ihnen trauen? Die Frage stellt sich meist erst, wenn eine Datei plötzlich etwas beweisen soll. Eine Versicherung bezweifelt, dass das Foto eines Wasserschadens an dem Tag entstanden ist, den die Versicherungsnehmerin angibt, oder eine Vertragspartei verweist auf das „Erstellungsdatum“ in den Eigenschaften eines PDF, um zu zeigen, wann unterschrieben wurde. In beiden Fällen verlässt man sich auf Angaben, die eine Datei über sich selbst macht.

Genau diese Angaben lassen sich aber mit wenigen Klicks ändern, soziale Netzwerke und Messenger entfernen oder überschreiben sie, und schon eine einfache Kopie verschiebt die Datumsangaben im Dateisystem. Aus einer Datei, deren Herkunft niemand kennt, lässt sich deshalb höchstens eine begründete Vermutung ableiten. TrueScreen, die Data Authenticity Platform, setzt früher an: Die App nimmt Zeit, Ort und Gerätedaten im Moment der Aufnahme direkt vom Gerät ab und versiegelt sie zusammen mit dem Inhalt. Nutzlos sind Metadaten trotzdem nicht: Sie zeigen, wo sich weiteres Nachprüfen lohnt, und verraten oft mehr, als dem Absender lieb ist, nur reicht das in einem Streitfall selten aus.

Was sind Metadaten? Eine einfache Definition

Metadaten sind Daten über Daten: Angaben, die eine Datei beschreiben, ohne zu ihrem Inhalt zu gehören. So fasst es auch der Leitfaden Understanding Metadata der US-Normungsorganisation NISO zusammen. Für die Bedeutung im Alltag hilft der Vergleich mit einem Brief: Absender, Adresse und Poststempel stehen auf dem Umschlag, der eigentliche Text steckt darin. Bei einem Foto sind die Pixel der Inhalt, Aufnahmedatum, Kameramodell und Koordinaten dagegen Metadaten. Damit solche Angaben austauschbar bleiben, gibt es Schemata wie Dublin Core mit 15 Grundelementen, darunter Titel, Urheber und Datum, genormt als ISO 15836. TrueScreen prüft Metadaten und ihre Quellen im Rahmen seiner forensischen Methodik, bevor ein Inhalt versiegelt wird, statt sie ungeprüft zu übernehmen.

Deskriptive, strukturelle und administrative Metadaten

Die NISO ordnet Metadaten nach ihrem Zweck. Deskriptive Metadaten helfen, eine Ressource zu finden und zu identifizieren, etwa über Titel, Autor und Schlagwörter. Strukturelle Metadaten beschreiben, wie die Teile eines Objekts zusammenhängen, zum Beispiel die Reihenfolge der Seiten in einem gescannten Buch. Administrative Metadaten dienen der Verwaltung: technische Angaben wie Dateiformat und Auflösung, Angaben zur Langzeitarchivierung, zu denen auch Prüfsummen gehören, sowie Angaben zu Rechten und Lizenzen.

Daten und Metadaten: der Unterschied

Daten sind der Inhalt einer Datei, also der Text eines Vertrags, die Pixel eines Fotos oder der Ton einer Aufnahme. Metadaten sind das Etikett, das diesen Inhalt begleitet. Wer die Daten verändert, verändert die Datei selbst, und das fällt in der Regel auf. Wer dagegen die Metadaten ändert, ändert nur, was die Datei über sich erzählt, während Vertragstext und Bild unberührt bleiben. Für die Beweisführung ist genau das der heikle Punkt.

Wo Metadaten stehen: in der Datei und im Dateisystem

Ein Teil der Metadaten ist in die Datei eingebettet. Fotos tragen EXIF-Daten, XMP und IPTC-Daten in sich, PDF- und Office-Dokumente haben Dokumenteigenschaften, eine E-Mail hat ihren Header. Diese Angaben wandern mit der Datei, solange kein Programm sie unterwegs entfernt.

Ein anderer Teil steht außerhalb der Datei im Dateisystem des Rechners oder Telefons: wann die Datei auf diesem Datenträger angelegt, zuletzt geändert und zuletzt geöffnet wurde. Diese Datumsangaben gehören zur jeweiligen Kopie und nicht zum Inhalt. Microsoft weist in seiner Dokumentation zu Dateizeiten unter Windows außerdem darauf hin, dass nicht jedes Dateisystem Erstellungs- und Zugriffszeiten überhaupt speichert.

Was Metadaten verraten: Beispiele nach Dateityp

Metadaten verraten viel über die Entstehung einer Datei, allerdings immer nur das, was die Datei über sich selbst angibt. Je nach Typ geht es um Aufnahmezeit, Gerät, Software, Autor, Standort oder den Weg einer Nachricht durch das Netz. Bei Fotos sind drei Formate verbreitet: EXIF nach dem Standard CIPA DC-008, dessen Version Exif 3.1 am 30. Januar 2026 erschienen ist, XMP, seit 2012 als ISO 16684-1 genormt, und der IPTC Photo Metadata Standard in der Version 2025.1. Die TrueScreen App verlässt sich nicht auf diese Einträge, sondern nimmt Zeit, Ort, Gerät und Netzwerk bei der Aufnahme direkt vom Gerät ab.

Metadaten nach Dateityp: wo sie stehen, was sie aussagen und wie leicht sie sich ändern lassen
Dateityp Wo die Metadaten stehen Was sie aussagen Wie leicht sie sich ändern lassen
Foto EXIF-Daten, XMP und IPTC-Daten in der Bilddatei Aufnahmedatum und Uhrzeit, Kameramodell, Objektiv, Belichtung, oft GPS-Koordinaten, Urheber und Rechte Mit Bildbearbeitung oder ExifTool in Sekunden, ohne ein Pixel zu verändern
PDF und Office-Dokumente Dokumentinformationen und XMP im PDF, Dateieigenschaften bei Word oder Excel Autor, Titel, erzeugendes Programm, Erstellungsdatum (CreationDate), Änderungsdatum (ModDate) Laut PDF-Norm optionale Felder, die ausdrücklich zum Bearbeiten gedacht sind
Video und Audio Container wie MP4 oder MOV Aufnahmedatum, Gerät, Dauer, Codec, manchmal der Standort Mit gängigen Programmen umschreibbar, beim Umwandeln oft verloren
E-Mail E-Mail-Header Absender, Empfänger, Datum, Message-ID, durchlaufene Server mit Uhrzeit (Received-Zeilen) Date und From setzt das Programm des Absenders, die Received-Zeilen fügen die Server unterwegs hinzu
Dateisystem Verwaltungsdaten des Betriebssystems, außerhalb der Datei Erstellt, geändert, zuletzt geöffnet Ändern sich beim Kopieren und lassen sich per Systemfunktion neu setzen

Was Metadaten verraten, betrifft nicht nur Gerichte, sondern auch den Datenschutz. Ein Handyfoto mit GPS-Koordinaten zeigt unter Umständen, wo jemand wohnt, ein PDF nennt mitunter den Namen seiner internen Verfasserin, und bei Telefonaten und Chats lassen schon die Verbindungsdaten erkennen, wer wann und wie lange mit wem in Kontakt war, ohne dass ein Wort des Inhalts bekannt ist. Wie sich solche Angaben bereinigen lassen, erklärt die Anleitung, wie man PDF- und Video-Metadaten ändern oder entfernen kann.

Warum Metadaten allein als Beweis nicht ausreichen

Metadaten sind Selbstauskünfte einer Datei, und wer die Datei besitzt, kann diese Auskünfte ändern. Sie lassen sich bearbeiten, ohne dass der Inhalt Spuren zeigt, sie gehen auf dem Weg über Plattformen verloren, und jede Kopie erhält im Dateisystem neue Datumsangaben. Microsoft dokumentiert sogar eine Systemfunktion namens SetFileTime, mit der sich Erstellungs-, Zugriffs- und Änderungszeit einer Datei setzen lassen, „ohne den Inhalt der Datei zu verändern“. TrueScreen entnimmt Zeit und Ort einer Aufnahme deshalb nicht den Metadaten einer Datei, sondern erfasst sie selbst und prüft sie, bevor der Inhalt versiegelt wird.

Metadaten ändern: wenige Klicks genügen

Metadaten zu ändern verlangt kein Fachwissen. Das kostenlose Programm ExifTool, aktuell in Version 13.59 vom Mai 2026, liest, schreibt und bearbeitet EXIF-, IPTC- und XMP-Angaben ebenso wie die Eigenschaften von PDF-Dateien. Laut NISO-Leitfaden erlauben auch die Programme, mit denen JPEG-, PDF- und Office-Dateien entstehen, in der Regel das Bearbeiten der beschreibenden Metadaten.

Beim PDF ist das sogar in der Norm angelegt: Die Spezifikation ISO 32000-1 führt CreationDate und ModDate als optionale Einträge und schreibt die Schlüssel aus, um das Durchsehen und Bearbeiten zu erleichtern. Bei Fotos sieht es nicht anders aus, wie die Anleitung zeigt, wie man EXIF-Daten ändert: Datum, Ort und Kamera.

Soziale Netzwerke und Messenger entfernen oder überschreiben Metadaten

Viele Plattformen komprimieren Bilder beim Hochladen neu und greifen dabei in die Metadaten ein. Das IPTC prüfte 2016 fünfzehn Websites: 10 von 15 entfernten zumindest einen Teil der Bildmetadaten, nur Behance bewahrte sie und zeigte sie auch an. Im Folgetest von 2019 mit 16 Plattformen löschten unter anderem Pexels, Pixabay, Unsplash und Twitter die Angaben, Facebook entfernte sämtliche XMP-Daten bis auf wenige Rechtefelder, und Flickr ersetzte den Urheber durch den Kontoinhaber.

Manche Plattformen schreiben sogar etwas hinein. Facebook trägt laut IPTC in das Feld „Instructions“ eine Zeichenfolge mit dem Präfix FBMD ein und vergibt bei jedem Upload eine neue Job-ID, ohne das zu dokumentieren. Eine Studie der Universität Bologna untersuchte 2020 dreizehn Plattformen: Twitter löschte alles, Instagram, Telegram und WhatsApp behielten nur einen Teil. Was am Ende übrig bleibt, hängt von der App ab und davon, ob die Datei als Bild oder als Dokument verschickt wird.

Kopieren und Übertragen verändert die Datumsangaben im Dateisystem

Die Datumsangaben des Dateisystems beschreiben die Kopie, nicht das Original. Der Leitfaden NIST SP 800-86 des US-amerikanischen National Institute of Standards and Technology erklärt in Abschnitt 4.2.3, dass beim Kopieren einer Datei die Erstellungszeit zur Zeit des Kopiervorgangs wird, während die Änderungszeit erhalten bleibt. So entstehen Dateien, die scheinbar geändert wurden, bevor es sie gab. Derselbe Leitfaden warnt ausdrücklich, dass ein Angreifer die gespeicherten Dateizeiten verändert haben kann.

Eine Datei unbekannter Herkunft liefert ein Indiz, kein belastbares Ergebnis

Ein Metadatum, das man an einer Datei ohne bekannte Vorgeschichte abliest, ist ein Indiz: Es sagt, was die Datei über sich behauptet, und nicht, was tatsächlich geschehen ist. Umgekehrt beweist das Fehlen von Metadaten keine Manipulation. Hat ein Messenger die EXIF-Daten beim Versand entfernt, fehlt schlicht eine Information.

Belastbar wird eine solche Angabe erst, wenn andere Belege sie stützen, etwa das Originalgerät, Serverprotokolle, Zeugen oder eine dokumentierte Übergabe. TrueScreen versiegelt Inhalte deshalb schon bei der Erfassung, denn aus einer Datei unbekannter Herkunft entsteht eine Einschätzung, aus einer versiegelten Datei dagegen ein Ergebnis, das sich verteidigen lässt. Für Bildschirmfotos gilt das genauso, denn auch ein Screenshot lässt sich fälschen, ohne dass man es dem Bild ansieht.

Metadaten als Beweis vor Gericht: Rechtslage und Praxis

Für Metadaten gibt es im deutschen Zivilprozess keine eigene Beweisregel: Das Gericht würdigt sie frei, zusammen mit allen übrigen Umständen. Eine Datei mit EXIF-Datum oder PDF-Erstellungsdatum ist damit nicht wertlos, ihr Gewicht hängt aber davon ab, was sie sonst noch stützt. Gesetzliche Beweisregeln und Vermutungen gelten erst für qualifizierte Verfahren wie die qualifizierte elektronische Signatur oder den qualifizierten Zeitstempel nach eIDAS.

Der rechtliche Rahmen: ZPO, eIDAS und forensische Standards

Ein elektronisches Dokument ist nach § 371 ZPO Gegenstand des Augenscheinsbeweises, angetreten wird der Beweis „durch Vorlegung oder Übermittlung der Datei“. Fotos, PDFs und E-Mails fallen in der Regel darunter. Wie viel sie beweisen, entscheidet das Gericht nach § 286 ZPO „nach freier Überzeugung“, an gesetzliche Beweisregeln ist es nur gebunden, wo das Gesetz sie vorsieht.

Eine solche Regel enthält § 371a ZPO für private elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES): Für sie gelten die Vorschriften über die Beweiskraft privater Urkunden, und der Anschein der Echtheit lässt sich nur durch Tatsachen erschüttern, die ernstliche Zweifel begründen. Für ein Aufnahmedatum in den EXIF-Daten gibt es nichts Vergleichbares. Auf europäischer Ebene genießt ein qualifizierter Zeitstempel nach Art. 41 Abs. 2 eIDAS-Verordnung die Vermutung, dass Datum und Uhrzeit richtig und die Daten unversehrt sind. Für das qualifizierte elektronische Siegel sieht Art. 35 Abs. 2 die Vermutung der Unversehrtheit und der richtigen Herkunft der Daten vor.

Wie digitale Beweismittel gesichert werden sollten, beschreiben forensische Standards. Die ISO/IEC 27037:2012 gibt Leitlinien für Identifizierung, Sammlung, Erfassung und Sicherung digitaler Beweismittel, und auch der NIST-Leitfaden SP 800-86 setzt auf eine dokumentierte Erfassung statt auf die Angaben, die eine Datei über sich macht.

Das Schadensfoto, dessen Datum die Versicherung bestreitet

Ein Hausbesitzer meldet einen Sturmschaden am Dach und schickt Fotos, deren EXIF-Daten den Tag nach dem Unwetter zeigen. Die Versicherung vermutet einen Altschaden, und ein Gutachter wird darauf hinweisen, dass sich das Aufnahmedatum mit wenigen Klicks ändern lässt. Wurden die Bilder per Messenger verschickt, enthalten sie ihre EXIF-Daten womöglich gar nicht mehr.

Die Skepsis der Versicherer hat Gründe. Laut einer Verisk-Umfrage vom März 2026 unter 1.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern in den USA können sich 36 % vorstellen, ein Foto oder Dokument zu einem Schadenfall digital zu verändern, in der Generation Z sind es 55 %, bei den Babyboomern 12 %. Von den befragten Fachleuten aus der Schadenbearbeitung erwarten 98 %, dass KI den Betrug verstärkt. Mit TrueScreen hängt das Datum eines Fotos nicht vom EXIF ab: Es ist das Datum, das bei der Erfassung aufgezeichnet und versiegelt wurde.

Das PDF, dessen „Erstellungsdatum“ die Unterzeichnung belegen soll

Das Erstellungsdatum eines PDF sagt, wann ein Programm genau diese Datei erzeugt hat, und nicht, wann sich zwei Parteien geeinigt oder unterschrieben haben. Wer einen Vertrag neu exportiert, über einen PDF-Drucker ausgibt oder einscannt, erhält ein neues Datum, und nach ISO 32000-1 ist CreationDate ohnehin ein optionaler, bearbeitbarer Eintrag. Welche Spuren beim Bearbeiten trotzdem bleiben können, beschreibt die Anleitung zu PDF-Metadaten. Mehr Gewicht haben eine qualifizierte elektronische Signatur mit ihrer gesetzlichen Beweisregel, ein qualifizierter Zeitstempel oder der Mailverkehr rund um den Vertragsschluss; das Erstellungsdatum kann sie ergänzen, aber nicht ersetzen.

Datei zertifizieren TrueScreen

Funktion

So zertifizieren Sie eine Datei mit rechtlichem Wert

Mit TrueScreen erhält eine Datei ein digitales Siegel und einen qualifizierten Zeitstempel: ab dann ist jede Änderung erkennbar.

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Wie wird eine Datei vom Moment ihrer Entstehung an überprüfbar?

TrueScreen macht eine Datei überprüfbar, indem es sie an der Quelle erfasst: Zeit, Ort, Gerät und Netzwerk werden im Moment der Aufnahme festgehalten, vor dem Versiegeln geprüft und mit einem offiziellen digitalen Siegel und einem qualifizierten Zeitstempel abgeschlossen, international anerkannt. Das Problem der Metadaten löst man nicht, indem man sie besser ausliest, sondern indem man die Geschichte einer Datei von Anfang an aufzeichnet. Die Angaben im Bericht einer Zertifizierung sind versiegelt, die Metadaten einer gewöhnlichen Datei bloß behauptet. Den Hintergrund dazu erläutert der Beitrag zur Datenauthentizität.

Erfassung an der Quelle: Prüfungen vor dem Siegel, digitales Siegel und qualifizierter Zeitstempel

Erfassung an der Quelle heißt, dass ein Inhalt in einer kontrollierten Umgebung aufgenommen und erst nach einer Prüfung versiegelt wird. Die forensische Methodik von TrueScreen umfasst die forensische Erfassung, die Prüfung der Daten, einen technischen Bericht und die Zertifizierung mit qualifiziertem elektronischem Siegel und qualifiziertem Zeitstempel. Vor dem Siegel werden die Umgebung und das Gerät geprüft, die Metadaten und ihre Quellen, der erfasste Inhalt und die technische Integrität des Pakets. Position, Uhrzeit, Netzwerk und Gerätedaten stammen vom Gerät und werden nicht von Hand eingetragen. Die App gleicht ihre Uhr mit einem Zeitserver ab, weist eine als simuliert erkannte Position zurück, sperrt die Aufnahme bei angeschlossenem Kabel und erkennt unter iOS einen Jailbreak.

Wer ein Foto zertifizieren möchte, nimmt es deshalb direkt in der TrueScreen App auf. Während der Erfassung ist eine Veränderung unterbunden, nach der Zertifizierung wird jede Änderung erkennbar. Die Prüfungen verkleinern den Spielraum für Inszenierungen, ein Urteil darüber, was das Bild zeigt, sind sie aber nicht: Eine gestellte Szene bleibt eine gestellte Szene, nur eben authentisch aufgenommen. Welches Gewicht die zertifizierte Aufnahme im Verfahren bekommt, entscheidet weiterhin das Gericht.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Versicherungssachverständiger fotografiert den Schaden beim Ortstermin mit der App, und die Umstände der Aufnahme werden in diesem Moment erfasst und versiegelt. Bestreitet die Gegenseite später das Datum, stützt sich der Nachweis auf das bei der Erfassung aufgezeichnete und versiegelte Datum und nicht auf die EXIF-Daten. Wie viel Gewicht das hat, entscheidet das Gericht.

Bereits vorhandene Dateien: belegbares Datum ab der Zertifizierung, Metadaten als Indiz

Eine Datei, die schon existiert, lässt sich nicht nachträglich an der Quelle erfassen. Über das Portal am Computer oder die App am Telefon kann sie aber mit Siegel und qualifiziertem Zeitstempel versehen werden, wenn Sie eine Datei zertifizieren. Damit sind Existenz und Unversehrtheit ab diesem Moment belegt, und jede spätere Veränderung wird erkennbar; über die Herkunft der Datei und ihre Echtheit seit der Entstehung sagt das nichts aus. Ein Foto, das schon in der Fotogalerie liegt, wird ebenso importiert und versiegelt, und sein belegbares Datum stammt dann aus dem qualifizierten Zeitstempel, nicht aus den EXIF-Daten.

Für Bilder und Videos auf Webseiten zeigt der Forensic Browser von TrueScreen (macOS und Windows) mit Media Inspector die Medien einer Seite mit technischen Daten, Hashwert nach SHA-256 und den eingebetteten Metadaten aus EXIF, XMP und IPTC. Gelesen wird, was die Datei angibt. Fehlen Angaben, ist das eine fehlende Information und kein Beleg für eine Manipulation, und das Ergebnis bleibt ein Hinweis für Sachverständige, kein Urteil.

  1. Den Dateieigenschaften nicht blind vertrauen

    Aufnahmedatum, Autor und Erstellungsdatum sind Angaben der Datei über sich selbst. Nehmen Sie sie als Ausgangspunkt für weitere Fragen und notieren Sie, woher die Datei stammt und wer sie wann übergeben hat.

  2. Das Original unverändert aufbewahren

    Bewahren Sie die Datei so auf, wie sie empfangen oder aufgenommen wurde, und schicken Sie sie nicht über Apps weiter, die Bilder neu komprimieren, denn jede Kopie und jeder Upload kann Metadaten verändern oder entfernen.

  3. Neue Aufnahmen an der Quelle zertifizieren

    Fotos, Videos und Bildschirmaufnahmen, die später als Beweis dienen könnten, nehmen Sie direkt in der TrueScreen App auf, damit die Umstände der Aufnahme im selben Moment erfasst und versiegelt werden.

  4. Vorhandene Dateien zertifizieren und ihre Herkunft dokumentieren

    Versehen Sie bestehende Dateien so früh wie möglich mit Siegel und qualifiziertem Zeitstempel und halten Sie daneben fest, woher sie stammen, damit das Gericht die übrigen Umstände würdigen kann.

Fazit

Metadaten halten fest, was eine Datei über sich selbst angibt: wann sie entstanden ist, womit und manchmal wo. Für eine erste Einschätzung ist das wertvoll, für einen Streit vor Gericht meist zu wenig, weil sich diese Angaben ändern lassen, unterwegs verloren gehen und das Gericht sie nach § 286 ZPO frei würdigt. Wer später belegen muss, wann und wie ein Foto oder Dokument entstanden ist, sollte den Inhalt deshalb so früh wie möglich sichern: neue Aufnahmen direkt an der Quelle, vorhandene Dateien mit Siegel und qualifiziertem Zeitstempel, ergänzt um eine saubere Dokumentation ihrer Herkunft.

FAQ: Häufige Fragen zu Metadaten

Gibt es ein anderes Wort für Metadaten?

Gebräuchlich sind Metainformationen oder Dateieigenschaften. Auf die Frage „Was sind Metadaten?“ antwortet der Leitfaden Understanding Metadata der NISO knapp mit „Daten über Daten“. Bei Fotos spricht man meist von EXIF-Daten oder IPTC-Daten, bei E-Mails vom Header. Gemeint sind immer Angaben, die eine Datei beschreiben, ohne zu ihrem Inhalt zu gehören: Datum, Urheber, Gerät, Programm oder Ort.

Wo finde ich die Metadaten von Fotos?

Die EXIF-Daten eines Fotos lassen sich unter Windows über die Dateieigenschaften im Reiter „Details“ auslesen, auf dem Mac in der Vorschau über das Informationsfenster. Vollständiger zeigt sie das kostenlose ExifTool, das EXIF-, IPTC- und XMP-Angaben liest und schreibt. Wurde das Bild über einen Messenger oder ein soziales Netzwerk verschickt, fehlen Teile der Metadaten allerdings oft schon.

Wie kann ich Metadaten von Videos auslesen?

Video-Metadaten stehen im Container der Datei, bei Handyvideos meist MP4 oder MOV, und umfassen etwa Aufnahmedatum, Gerät, Dauer und manchmal den Standort. Auslesen lassen sie sich mit Mediaplayern, die Dateiinformationen anzeigen, oder mit ExifTool, das neben Bildern und PDFs zahlreiche weitere Formate unterstützt. Beim Umwandeln oder Hochladen eines Videos gehen diese Angaben häufig verloren.

Kann man Metadaten löschen?

Ja, und oft geschieht das sogar automatisch. Bildbearbeitungsprogramme, ExifTool oder die Exportfunktion vieler Anwendungen entfernen Metadaten auf Wunsch, Plattformen tun es beim Hochladen häufig ohnehin: In einem Test des IPTC von 2016 entfernten 10 von 15 Websites zumindest einen Teil der Bildmetadaten. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet der Beitrag zu PDF- und Video-Metadaten.

Wie finde ich heraus, ob ein Bild fake ist?

Über die Metadaten allein meist nicht. Fehlende EXIF-Daten sind kein Hinweis auf eine Fälschung, weil viele Plattformen sie entfernen, und vorhandene Angaben lassen sich mit Programmen wie ExifTool ebenso leicht einfügen. Aufschlussreicher sind die Herkunft des Bildes, eine umgekehrte Bildersuche und weitere Belege zum Ereignis. Woran sich KI-generierte Bilder erkennen lassen und wo die Grenzen liegen, erklärt der Beitrag KI-Bilder erkennen.

Wie lässt sich belegen, wann eine Datei entstanden ist?

Belastbarer als jedes Erstellungsdatum ist eine Erfassung, die den Zeitpunkt festschreibt. Ein qualifizierter Zeitstempel genießt nach Art. 41 Abs. 2 eIDAS-Verordnung die Vermutung, dass Datum und Uhrzeit richtig und die Daten unversehrt sind. Mit TrueScreen lassen sich neue Fotos direkt bei der Aufnahme erfassen. Vorhandene Dateien können mit Siegel und qualifiziertem Zeitstempel versehen werden; ihr belegbares Datum stammt dann aus dem Zeitstempel und nicht aus dem Erstellungsdatum in der Datei.

Quellen und Prüfung

Jede zitierte Angabe und jeder Grundsatz verweist auf die Quelle, hier mit Art und Datum aufgeführt. Links am Tag der Veröffentlichung geprüft.

Im Artikel zitierte Quellen mit Art, Datum und Verwendung
Quelle Art Datum Wofür sie zitiert wird
NISO, Understanding Metadata (J. Riley) Dokument 2017 Definition „Daten über Daten“, Arten von Metadaten, Bearbeitbarkeit beschreibender Metadaten
DCMI, Dublin Core Metadata Element Set (ISO 15836) Norm 2009 Beispiel für ein Metadatenschema mit 15 Grundelementen
CIPA DC-008, Exif 3.1 Norm 30/01/2026 Standard für EXIF-Daten in Fotos
Adobe XMP (ISO 16684-1) Norm 2012 Metadatenformat XMP und seine ISO-Normung
IPTC Photo Metadata Standard 2025.1 Norm 2025 Standard für IPTC-Daten in Fotos
IPTC, Test sozialer Netzwerke 2016 Studie 19/01/2016 10 von 15 Websites entfernen zumindest einen Teil der Bildmetadaten
IPTC, Social Media Sites Photo Metadata Test 2019 Studie 2019 Verhalten von 16 Plattformen gegenüber Bildmetadaten
IPTC, What does Facebook do with your photo metadata? Studie 22/07/2019 Facebook überschreibt Metadatenfelder (FBMD, Job-ID)
Bertini et al., Universität Bologna (arXiv) Studie 2020 Metadaten auf 13 Plattformen, darunter WhatsApp, Instagram und Telegram
ExifTool (Phil Harvey), Version 13.59 Dokument 27/05/2026 Programm zum Lesen, Schreiben und Bearbeiten von Metadaten
ISO 32000-1:2008, PDF (Abschnitte 14.3.2 und 14.3.3) Norm 2008 CreationDate und ModDate als optionale, bearbeitbare Einträge
NIST SP 800-86, Abschnitt 4.2.3 Norm 2006 Erstellungszeit wird beim Kopieren zur Zeit der Kopie; Dateizeiten können verändert sein
Microsoft Learn, File Times Dokument 2025 SetFileTime ändert Dateizeiten, ohne den Inhalt zu verändern
ISO/IEC 27037:2012 Norm 15/10/2012 Leitlinien für Identifizierung, Sammlung, Erfassung und Sicherung digitaler Beweismittel
§ 371 ZPO Gesetz geltende Fassung Elektronisches Dokument als Augenscheinsbeweis
§ 286 ZPO Gesetz geltende Fassung Freie Beweiswürdigung durch das Gericht
§ 371a ZPO Gesetz geltende Fassung Beweiskraft elektronischer Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur
Art. 41 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 Gesetz 23/07/2014 Vermutung richtiger Zeitangabe und unversehrter Daten beim qualifizierten Zeitstempel
Art. 35 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 Gesetz 23/07/2014 Vermutung der Unversehrtheit und richtigen Herkunft beim qualifizierten elektronischen Siegel
Verisk-Umfrage zu Versicherungsbetrug (Claims Journal) Studie 17/03/2026 36 % würden Schadenfotos oder -dokumente verändern, 98 % der Fachleute erwarten mehr Betrug durch KI

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