Page Vault: Alternative für gerichtsfeste Websicherungen
Veröffentlicht am 3. September 2026
Eine geschäftsschädigende Behauptung, ein Angebot, das gegen eine Exklusivitätsvereinbarung verstößt, eine Preisangabe, die dem Vertrag widerspricht: Der Beweis steht auf einer Webseite, und er verschwindet, sobald die Gegenseite ihn bemerkt. Der erste Reflex ist ein Screenshot, der zweite die Suche nach einem Werkzeug, das dasselbe mit dem Anschein von Sorgfalt erledigt.
Page Vault gehört zu den bekanntesten Anbietern dieses Marktes. Das Produkt ist für US-amerikanische Gerichte entwickelt worden, und seine Beweislogik folgt den dortigen Regeln. Vor der Anschaffung lohnt deshalb eine andere Frage: Was macht ein deutsches Gericht mit dem, was dieses Werkzeug liefert?
Was Page Vault liefert
Page Vault arbeitet auf zwei Wegen. Mit dem Cloud-Browser führt die Kanzlei die Sicherung selbst durch, wobei die Sitzung auf der Infrastruktur des Anbieters läuft und nicht auf dem Rechner der Anwältin oder des Anwalts. Beim betreuten Dienst übermittelt die Kanzlei die Adressen, und das Team des Anbieters übernimmt die Erfassung.
Das Ergebnis besteht aus vollständigen Seiten-PDFs mit Metadaten in Kopf- und Fußzeile, aus Ladedateien für E-Discovery und aus Video für Inhalte sozialer Netzwerke. Jede Sicherung erzeugt einen SHA-256-Hash der erzeugten Datei und auf Wunsch eine eidesstattliche Erklärung des Anbieters über den Ablauf. Diese Erklärung trägt das gesamte System: In den Vereinigten Staaten lässt Regel 901(b)(9) den Nachweis eines Beweismittels dadurch zu, dass das erzeugende Verfahren beschrieben wird.
Wie sich das in einem deutschen Verfahren einordnet
Die Zivilprozessordnung kennt keine entsprechende Kategorie. Eine Websicherung gelangt regelmäßig als Augenschein nach § 371 ZPO in das Verfahren, und ihre Überzeugungskraft bestimmt sich nach § 286 ZPO, also nach der freien Beweiswürdigung des Gerichts. Eine gesetzliche Vermutung entsteht dabei nicht.
Für elektronische Dokumente sieht § 371a ZPO eine engere Regel vor: Trägt ein Dokument eine qualifizierte elektronische Signatur, greift der Anschein der Echtheit. Das ist der einzige Weg, auf dem ein elektronisches Dokument in der ZPO mehr erhält als freie Würdigung, und er setzt qualifizierte Vertrauensdienste voraus.
Praktisch bedeutet das Folgendes. Solange niemand die Sicherung bestreitet, genügt fast jedes Verfahren. Sobald die Gegenseite sie bestreitet, muss die vorlegende Partei belegen, dass die Sicherung wiedergibt, was der Server tatsächlich ausgeliefert hat. Eine ausländische eidesstattliche Erklärung erzwingt an dieser Stelle einen Umweg: Es ist zu erläutern, wer dieser Anbieter ist, welchem Verfahren er folgt und warum ihm zu glauben ist, und zwar vor einem Gericht, das keinen Anlass hat, ihn zu kennen.
Der SHA-256-Hash belegt, dass die Datei sich seit der Berechnung nicht verändert hat. Er belegt nicht, dass die Datei dem entspricht, was der Server gesendet hat, denn er wird nach der Sicherung und über deren eigenes Ergebnis gebildet.
Integrität ist nicht Herkunft
An dieser Unterscheidung entscheiden sich die ernsthaften Angriffe. Wird eingewandt, die Seite sei eigens hergerichtet worden, ein zwischengeschalteter Dienst habe die Antwort verändert oder das Gesicherte entspreche nicht dem, was ein gewöhnlicher Besucher sah, dann schweigt der Hash zu allen drei Punkten. Beantworten lassen sie sich nur mit Elementen, die während der Sicherung aufgezeichnet und nicht nachträglich daraus abgeleitet wurden.
Was eine forensische Sicherung bewahrt
Page Vault erfasst den sichtbaren Inhalt zusammen mit Adresse, IP-Adresse, Zeitstempel und Browserversion. Eine forensische Sicherung bewahrt dasselbe und ergänzt es um das Material, das eine sachverständige Person prüfen muss, wenn die Sicherung selbst bestritten wird:
- Den HTML-Quelltext in der ausgelieferten Fassung und das gerenderte HTML nach Ausführung der Skripte, womit sich feststellen lässt, ob clientseitiger Code das Angezeigte verändert hat.
- Das MHTML-Archiv, die Sitzungscookies und den Browser-Fingerabdruck.
- Die DNS-Auflösung der Domain und die Hosting-Daten der ermittelten IP-Adresse, die belegen, wohin die Adresse tatsächlich verwies.
- Den Netzwerkverkehr im PCAP-Format und das TLS-Zertifikat des Servers, das sich mit den öffentlichen Protokollen der Certificate Transparency abgleichen lässt, die unabhängig von beiden Parteien geführt werden.
- Die Geolokalisierung der ausführenden Person sowie ein etwaiges VPN oder Proxy auf dem Übertragungsweg.
Jedes dieser Elemente beantwortet einen bestimmten Einwand. Darin liegt der Unterschied zwischen der Behauptung, die Seite habe etwas ausgesagt, und der Möglichkeit nachzuvollziehen, wie diese Aussage zustande kam.
Wenn das Standbild nicht genügt
Manche Inhalte lassen sich mit einem Bild nicht belegen: ein abspielendes Video, ein Verlauf, der sich während des Ladens verändert, eine Oberfläche, die erst nach mehreren Schritten etwas preisgibt. Die fortlaufende Aufzeichnung mit 16 Bildern je Sekunde und Ton dokumentiert zugleich den Inhalt und das Vorgehen der ausführenden Person, wobei die Schritte gegen zwei Uhren protokolliert werden, die Systemzeit und eine gegen vier unabhängige NTP-Server geprüfte Zeit.
Qualifizierter Zeitstempel und Beweiskraft
Hier liegt der Unterschied, der in Deutschland am schwersten wiegt, und er betrifft nicht die technische Güte der Werkzeuge. Die Verordnung (EU) 910/2014 knüpft an den qualifizierten Zeitstempel die Vermutung der Richtigkeit von Datum und Uhrzeit sowie der Unversehrtheit der zugeordneten Daten, und zwar in allen Mitgliedstaaten. Das Vertrauensdienstegesetz ergänzt diesen Rahmen national.
Vermutung bedeutet umgekehrte Darlegungslast: Wer die Zertifizierung angreift, muss deren Unrichtigkeit belegen, statt dass die vorlegende Partei deren Richtigkeit beweisen müsste. Ohne dieses Element liegt die Beweisanstrengung bei derjenigen Partei, die den Beweis führt, und zwar genau in dem Verfahrensabschnitt, in dem sie am wenigsten erwünscht ist.
Der Vollständigkeit halber gilt dasselbe in die andere Richtung: Ein europäischer qualifizierter Zeitstempel wirkt vor einem US-Gericht ebenfalls nicht aus sich heraus. Keines der beiden Werkzeuge überschreitet Grenzen reibungslos. Die Frage lautet nicht, welches abstrakt besser ist, sondern wo prozessiert wird.
Wo die Daten liegen
Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden, von einem US-Anbieter Daten zu verlangen, unabhängig vom Standort der Server. Eine Speicherung in Europa beseitigt diese Reichweite nicht, wenn das kontrollierende Unternehmen amerikanisch ist. Maßgeblich ist nicht, wo Daten liegen, sondern welche Rechtsordnung auf sie zugreifen kann. TrueScreen S.r.l. ist ein europäisches Unternehmen auf europäischer Infrastruktur, sodass beide Antworten zusammenfallen.
Wie der TrueScreen Forensic Browser arbeitet
Der Forensic Browser ist eine Desktop-Anwendung für macOS und Windows und kein Cloud-Dienst, was verändert, was sich über das sichernde Gerät zusichern lässt. Die Entwicklerwerkzeuge sind dauerhaft deaktiviert, gefährliche Startparameter werden blockiert, das Einschleusen externer Bibliotheken wird erkannt, und sämtliche Browserdaten werden vor jeder Sitzung gelöscht, damit nichts aus einer früheren Sitzung beeinflusst, was der Server zurückgibt. Die ausführende Person bestätigt zu Beginn die Integrität des Systems.
Die Sicherung läuft in zwei Betriebsarten: als Bild, das den Sichtbereich oder die vollständige Seite samt des oben beschriebenen forensischen Pakets festhält, und als Video, das die Sitzung fortlaufend mit Ton aufzeichnet und Einzelaufnahmen auf Abruf erlaubt. In beiden Fällen wird das Paket auf dem Gerät signiert, übertragen, versiegelt und mit einem Zeitstempel versehen. Die entstehende Zertifizierung lässt sich von jeder Person über unser öffentliches Prüfwerkzeug nachvollziehen, ohne Konto und ohne Umweg über uns.
Dieser letzte Punkt verdient im streitigen Verfahren Aufmerksamkeit: Wer den Beweis erhält, muss weder der vorlegenden Partei noch dem Anbieter auf das Wort glauben.
Gegenüberstellung
| Frage des Gerichts | Page Vault | TrueScreen |
|---|---|---|
| Wie wird die Sicherung nachgewiesen | SHA-256-Hash und eidesstattliche Erklärung des Anbieters | Amtliches digitales Siegel und qualifizierter Zeitstempel, international anerkannt |
| Wer trägt die Last im Bestreitensfall | Die vorlegende Partei, im Rahmen freier Beweiswürdigung | Die bestreitende Partei, aufgrund der Vermutung nach Verordnung 910/2014 |
| Was über das Bild hinaus bewahrt wird | Adresse, IP-Adresse, Zeitstempel, Browserversion | Quell- und gerendertes HTML, MHTML, Cookies, DNS, PCAP, TLS-Zertifikat, Geolokalisierung, Proxy-Erkennung |
| Prüfung durch Dritte | Über den Anbieter | Öffentliches Prüfwerkzeug, ohne Konto |
| Zuständige Rechtsordnung | Vereinigte Staaten, dem CLOUD Act unterworfen | Europäische Union, europäisches Unternehmen und Infrastruktur |
| Wo die Sicherung ausgeführt wird | Cloud-Browser des Anbieters oder dessen Team | Gehärtete Desktop-Anwendung auf geprüftem System |
Keine der beiden Spalten ist ein Urteil. Eine US-Kanzlei, die soziale Netzwerke in großem Umfang sichert und keine grenzüberschreitende Berührung hat, ist mit einem Werkzeug nach ihren eigenen Regeln gut bedient. Die Rechnung ändert sich, sobald in Deutschland prozessiert wird, sobald die Sicherung bestritten werden dürfte, oder sobald die sichernde Partei lieber nicht selbst erklären möchte, wie sie vorgegangen ist.
Häufige Fragen
Ist eine mit Page Vault erstellte Sicherung in Deutschland verwertbar?
Warum genügt der SHA-256-Hash nicht?
Was bewahrt eine forensische Sicherung, das ein PDF nicht bewahrt?
Muss ich als Beweisführende Person selbst aussagen?
Kann die Gegenseite die Zertifizierung selbst prüfen?
Webbeweise mit Rechtswirkung sichern
TrueScreen sichert und zertifiziert Webseiten mit qualifiziertem Zeitstempel. Digitale Beweise mit voller Beweiskraft in der gesamten Europäischen Union.
