Zertifizierte Telemedizin: Arzt-Patienten-Videosprechstunden mit Beweiswert
Ein TrueScreen-Bot nimmt an Zoom-, Teams- und Meet-Sitzungen teil und zertifiziert Audio, Video und geteilte Inhalte mit digitaler Signatur, qualifiziertem Zeitstempel und unveränderlichen Metadaten.
Telemedizin gehört inzwischen europaweit zur klinischen Routine, doch Arzt-Patienten-Sitzungen auf Zoom, Teams und Meet entstehen ohne zertifiziertes Datum, ohne verifizierte Identität der Teilnehmer und ohne garantierte Datenintegrität. Ist die klinische Dokumentation unvollständig, verlagern Gerichte die Beweislast zunehmend auf den behandelnden Arzt. TrueScreen zertifiziert jede Videosprechstunde bereits bei der Aufnahme mit digitaler Signatur und eIDAS-qualifiziertem Zeitstempel: Die Sitzung wird zu einem verwertbaren Beweismittel in Zivil- und Strafverfahren und konform mit DSGVO, NIS2 und den Vorgaben der zuständigen Gesundheitsbehörden.
52%
Allgemeinmediziner nutzen Telemedizin
(Politecnico di Milano Digital Health Observatory)
~30,000
Arzthaftungsfälle pro Jahr in Italien
(Consulcesi)
€140,000
durchschnittliche Entschädigung bei Behandlungsfehlern
(BigBrokers)
Branche
Gesundheitswesen, Telemedizin, ambulante Versorgung und wohnortnahe Versorgung
Geschäftsfunktion
Ärztliche Leitung, Risikomanagement, Compliance, Recht, Ärzte
Kernprozess
Durchführung von Videosprechstunden, Telekonsilen und Teleassistenz
Zertifizierte Inhalte
Arzt-Patienten-Videogespräche, Einwilligung nach Aufklärung, Telekonsile, geteilte Befunde und Verordnungen
Ergebnis
Zertifizierte medizinische Dokumentation und Befundung mit Beweiswert
Einsatzmodell
App / Web / API / SDK
Bedarf und Herausforderungen


Lösung
TrueScreen fungiert als Zertifizierungsebene innerhalb der Telemedizin-Sitzung. Ein Bot tritt dem Videogespräch auf Zoom, Teams, Meet oder anderen Plattformen bei, zeichnet Audio und Video der Sprechstunde, die Einwilligung des Patienten nach Aufklärung sowie alle vom Arzt geteilten Inhalte auf und versieht sie in Echtzeit mit digitaler Signatur und eIDAS-qualifiziertem Zeitstempel. Datum, Uhrzeit, Identität der Teilnehmer und Kontext-Metadaten bleiben unveränderlich. Am Ende verfügt der Arzt über ein belastbares Beweismittel für jede klinische Entscheidung, die Einrichtung über ein konformes Archiv und der Patient über eine transparente Dokumentation der erhaltenen Versorgung.
Was zertifiziert wird
Audio- und Video-Telemedizin-Sitzungen
Arzt-Patienten-Gespräche mit unveränderlichen Kontext-Metadaten, verifizierter Identität und Zeitstempel.
Videodokumentierte Einwilligung nach Aufklärung
Patientenerklärung, gleichwertig zur Papierform nach §§ 630d, 630e BGB und DSGVO Art. 9.
Fachärztliche Telekonsile
Aus der Ferne geführte klinische Besprechungen, zertifiziert für die Patientenakte und im Streitfall verwertbar.
Geteilte Befunde und Verordnungen
In der Sitzung ausgetauschte Gesundheitsdokumente mit vollständiger Nachvollziehbarkeit der Beweiskette.
Erwartete Vorteile
| Geschäftsfunktion | Erzielter Vorteil |
|---|---|
| Ärztliche Leitung | Fernleistungen mit demselben Beweiswert wie Präsenzbesuche, bereit für Audits und Prüfungen. |
| Risikomanagement | Geringeres Risiko, Arzthaftungsprozesse zu verlieren, dank zertifizierter Nachweise mit überprüfbarer Beweiskette. |
| Compliance / DSB | Nachweisbare Konformität mit DSGVO Art. 9, NIS2, nationalen E-Health-Vorgaben und den Regeln zur Einwilligung nach Aufklärung in einem einzigen integritätsgesicherten Archiv. |
| Ärzte und Fachärzte | Jede klinische Entscheidung aus der Ferne bleibt in verwertbarer Form dokumentiert, ohne zusätzlichen operativen Aufwand für die Fachkraft. |
| Recht / Prozessabteilung | Fallakten bereit für die Verteidigung vor Gericht, wobei ein Bestreiten des Beweismittels schwer haltbar ist. |
Partner
Öffentliche und private Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Krankenhäuser, Kliniken, ambulante Zentren, Netzwerke von Allgemeinmedizinern, fachärztliche Kooperationen, Telemedizin-Plattformen, Digital-Health-Anbieter, Berufshaftpflichtversicherer und ärztliche Körperschaften.
Integrationen
Telemedizin-Plattformen (Videosprechstunde, Telekonsil, Teleassistenz) für die native Zertifizierung von Sitzungen. Elektronische Patientenakten (ePA) für die automatische Zuordnung der Nachweise zur Patientenakte. Auf HL7 FHIR basierende Gesundheitsdatensysteme für die Interoperabilität zertifizierter klinischer Daten. Systeme zur Verwaltung der Einwilligung nach Aufklärung für videodokumentierte Einwilligungen konform mit §§ 630d, 630e BGB. Langzeitarchivierungsplattformen für die dauerhafte Aufbewahrung medizinischer Dokumentation.

FAQ: Zertifizierte Telemedizin mit Beweiswert
1) Funktioniert die Zertifizierung für Telemedizin-Sitzungen auf Zoom, Teams oder Meet?
2) Wie wird die Einwilligung nach Aufklärung in einer Videosprechstunde dokumentiert?
3) Sind zertifizierte Aufzeichnungen in Zivil- und Strafverfahren verwertbar?
4) Wie werden Gesundheitsdaten der Patienten nach DSGVO verwaltet?
5) Welche Auswirkungen hat dies auf den Arbeitsablauf des Arztes?
6) Wie lange werden zertifizierte Videosprechstunden aufbewahrt?
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