LeitfadenDigitaler Betrug

Online-Banking-Betrug: was die Bank beweisen muss, was Sie dokumentieren

Nach einem Betrug im Online-Banking klärt die Einordnung der Zahlung, wer haftet, wer was beweisen muss und welche Unterlagen für Beschwerde und Schlichtung zählen.

Redaktion von TrueScreenVeröffentlicht am 12 Minuten Lesezeit

Beim Online-Banking-Betrug hängt die Erstattung von der Einordnung des Vorgangs ab. Eine nicht autorisierte Zahlung muss die Bank nach § 675u BGB spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags erstatten, und nach dem EuGH-Urteil C-70/25 vom 15. Oktober 2026 darf sie das nicht mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit verweigern. Eine Ausnahme gilt nur beim gemeldeten Verdacht auf Betrug durch den Kunden. TrueScreen tritt Online-Banking-Betrug und späteren Anfechtungen entgegen, indem es Nachrichten und gefälschte Seiten mit einer forensischen Methodik zertifiziert und Betroffene davor schützt, ohne überprüfbares Material dazustehen.

Kurz gesagt

  • Eine nicht autorisierte Zahlung muss die Bank spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags erstatten, ausgenommen der gemeldete Verdacht auf Betrug durch den Kunden (§ 675u BGB).
  • Der EuGH lässt den Vorwurf grober Fahrlässigkeit als Grund für die Verweigerung nicht gelten, die Bank kann Verluste später zurückverlangen, wenn sie die Fahrlässigkeit beweist (C-70/25, 15. Oktober 2026).
  • Die Aufzeichnung der Nutzung reicht allein nicht notwendigerweise als Nachweis, die Bank muss unterstützende Beweismittel vorlegen (§ 675w BGB).
  • Für falsche Bankmitarbeiter auf Kanälen der Bank sieht der Text des Rates eine Erstattung unter Bedingungen vor, in Kraft ist er nicht (Artikel 60 im Standpunkt des Rates, 29. Oktober 2026).
  • Die Bank muss auf Beschwerden innerhalb von 15, in Ausnahmefällen spätestens 35 Arbeitstagen antworten (§ 62 ZAG), und laut BaFin setzt die Schlichtung eine schriftliche Beschwerde voraus.

76 %

der 100 befragten Verantwortlichen italienischer Banken geben an, ihr Institut verliere jährlich über 10 Millionen US-Dollar durch Betrug

BioCatch, 4. November 2026 (Angaben eines Anbieters)

54 %

derselben Befragten zählen Messaging-Apps zu den Kanälen, von denen Betrugsversuche ausgehen

BioCatch, 4. November 2026 (Angaben eines Anbieters)

68 %

derselben Befragten sehen steigende Betrugsverluste im eigenen Institut

BioCatch, 4. November 2026 (Angaben eines Anbieters)

Wer nach einem Online-Banking-Betrug sein Konto leergeräumt vorfindet, fragt zuerst, wer haftet. Die Täter kommen oft über das Telefon: In einer vom Anbieter für Betrugsprävention BioCatch beauftragten Umfrage unter 100 Verantwortlichen italienischer Banken zählen 54 Prozent Messaging-Apps zu den Kanälen, von denen Betrugsversuche ausgehen.

Entscheidend ist aber die Einordnung des Vorgangs, und dazu gibt es seit diesem Herbst das EuGH-Urteil vom 15. Oktober 2026 und den am 29. Oktober 2026 angenommenen Standpunkt des Rates zur künftigen EU-Zahlungsdiensteverordnung. Währenddessen verschwinden Chats und gefälschte Seiten, und TrueScreen sichert diese Spuren, bevor Betroffenen gegenüber der Bank nur die Erinnerung bleibt.

Bei einer nicht autorisierten Zahlung erstattet die Bank zunächst und trägt die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit, bei einer selbst ausgelösten Überweisung ist der Weg enger. Wer die Erstattung geltend macht, sollte den Hergang mit überprüfbarem Material rekonstruieren können, zumal der noch nicht geltende Text des Rates die Bank bei falschen Bankmitarbeitern verpflichten würde, die Angaben des Verbrauchers zu berücksichtigen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Konto leergeräumt, wer haftet? Die Einordnung des Vorgangs entscheidet

Über die Erstattung entscheidet nicht, wie überzeugend die Täuschung war, sondern ob der Kontoinhaber der Zahlung zugestimmt hat.

Online-Banking-Betrug ist ein Sammelbegriff für Fälle, in denen Täter mit erschlichenen Zugangsdaten Geld von einem Konto abziehen oder den Kontoinhaber durch Täuschung selbst zur Zahlung bringen. TrueScreen macht dabei den Teil überprüfbar, den Kontodaten nicht zeigen: was vor der Zahlung auf dem Telefon oder im Browser der betroffenen Person geschehen ist.

Rechtlich beginnt die Prüfung bei § 675j BGB: Ein Zahlungsvorgang ist gegenüber dem Zahler nur wirksam, wenn er ihm zugestimmt hat.

Konstellationen beim Online-Banking-Betrug: Regel, Beweislast und aktueller Stand
Konstellation Regel Beweislast Stand
Nicht autorisierte Zahlung Erstattung bis zum Ende des folgenden Geschäftstags (§ 675u BGB, EuGH C-70/25) Bank: Authentifizierung, Aufzeichnung, Beweismittel für grobe Fahrlässigkeit (§ 675w BGB) Geltendes Recht
Vom getäuschten Opfer selbst ausgelöste Überweisung § 675u BGB setzt fehlende Autorisierung voraus, außerdem Empfängerüberprüfung (Verordnung (EU) 2024/886) Bei streitiger Autorisierung § 675w BGB, den Hergang kann das Opfer mit eigenem Material belegen Geltendes Recht, C-70/25 äußert sich nicht dazu
Falscher Bankmitarbeiter auf Kanälen der Bank Erstattung vorgesehen: nur Verbraucher, nach Anzeige und polizeilicher Meldung, nicht bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit (Artikel 60 im Ratstext) Bank, die Angaben des Verbrauchers berücksichtigen müsste Nicht in Kraft, Text kann sich ändern

Phishing, Smishing, Vishing und falsche Bankmitarbeiter

Das BSI beschreibt Phishing per SMS als Smishing und am Telefon als Vishing. Beim Spoofing missbrauchen Betrüger Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Website oder App der Bank.

Nicht autorisierte Zahlung: Was der EuGH in der Rechtssache C-70/25 entschieden hat

Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang darf die Bank die unverzügliche Erstattung nicht mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit verweigern, und diesen Vorwurf muss sie später selbst beweisen.

Die Kundin einer polnischen Bank gab ihre Zugangsdaten auf einer Seite im Erscheinungsbild ihrer Bank ein, zu der sie der Link eines angeblichen Kaufinteressenten geführt hatte. Der Täter überwies rund 700 Euro, sie meldete das am folgenden Tag, und die Bank verweigerte die Erstattung. Der EuGH legt die Richtlinie PSD2 aus, den Rechtsstreit entscheidet das polnische Gericht (Pressemitteilung Nr. 147/26).

Erst die Erstattung, dann der Streit um die Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit berechtigt die Bank nach dem Urteil vom 15. Oktober 2026 nicht dazu, die Erstattung zu verweigern. Zu erstatten ist unverzüglich, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags, wenn der Kunde die Bank unverzüglich unterrichtet. Danach kann sie die Verluste zurückverlangen, sofern sie eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung nachweist; die Beweislast liegt nach Randnummer 40 bei ihr.

In Deutschland folgt die Erstattungspflicht aus § 675u BGB. § 675v BGB begrenzt den Schadensersatz des Zahlers grundsätzlich auf 50 Euro, bei Betrugsabsicht, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet er voll. Für den Beweis zählt § 675w BGB: Die Aufzeichnung der Nutzung reicht allein nicht notwendigerweise aus, die Bank muss unterstützende Beweismittel vorlegen.

Wann die Bank bei Phishing nicht oder nicht endgültig erstattet

Die einzige Ausnahme von der sofortigen Erstattung besteht laut EuGH, wenn die Bank der zuständigen nationalen Behörde schriftlich berechtigte Gründe für den Verdacht mitteilt, dass ein vom Kunden begangener Betrug vorliegt. Hält die Bank den Vorgang für autorisiert, stellt sich schon die Frage, ob § 675u BGB greift. Eine geleistete Erstattung muss nicht endgültig bleiben, wenn die Bank grobe Fahrlässigkeit nachweist. Wer zu spät meldet, riskiert den Anspruch: § 676b BGB schließt ihn grundsätzlich 13 Monate nach der Belastung aus.

Im Text des Rates zur EU-Zahlungsdiensteverordnung, der noch nicht in Kraft ist und sich ändern kann, sähe Artikel 57 eine weitere Ausnahme vor als die vom EuGH für die PSD2 genannte: Die Erstattung bis zum Folgegeschäftstag entfiele, wenn die Bank objektiv gerechtfertigte Gründe für den Verdacht hätte, dass der Zahler vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Pflichten verstoßen hat, und ihm diese schriftlich mitteilte, oder für den Verdacht auf Betrug durch den Zahler. Dann hätte sie ab Kenntnis oder Anzeige 15 Geschäftstage, um zu erstatten oder begründet abzulehnen.

Was das Urteil offenlässt

C-70/25 setzt einen nicht autorisierten Vorgang voraus. Das Urteil sagt weder, wie eine vom getäuschten Opfer selbst erteilte Überweisung einzuordnen ist, noch wie eine Zahlung zu bewerten ist, die mit einem vom Kunden weitergegebenen Code freigegeben wurde.

Überweisungsbetrug: Wenn das Opfer die Zahlung selbst auslöst

Wer eine Überweisung unter Täuschung selbst freigibt, kann sich nicht ohne Weiteres auf § 675u BGB stützen.

Beim Überweisungsbetrug fehlt der Zugriff von außen: Ein angeblicher Verwandter im Messenger oder ein falscher Bankberater bringt das Opfer dazu, selbst zu überweisen.

Was heute gilt: Zustimmung und Empfängerüberprüfung

Ob eine durch Täuschung erreichte Freigabe als Zustimmung im Sinne von § 675j BGB gilt, regelt die Vorschrift nicht ausdrücklich. Wie es zur Freigabe kam, macht TrueScreen bei Betrug im Messenger überprüfbar, indem es den Chat als Beweis sichert.

Vor der Freigabe schreibt die Verordnung (EU) 2024/886 eine Empfängerüberprüfung vor, die Kreditinstitute laut BaFin seit dem 9. Oktober 2025 durchführen müssen. Passen IBAN und Name nicht zusammen, warnt die Bank, und der Zahler kann abbrechen, korrigieren oder trotzdem autorisieren. Bei korrekter Überprüfung haftet sie nach der Verordnung nicht für die Ausführung zugunsten eines unbeabsichtigten Empfängers, bei fehlerhafter Überprüfung und dadurch fehlerhafter Ausführung muss sie erstatten.

Echtzeitüberweisung: Lässt sich das Geld zurückholen?

Echtzeitüberweisungen sind laut Bundesbank grundsätzlich nicht widerruflich, und auch § 675p BGB schließt den Widerruf nach Zugang des Auftrags grundsätzlich aus. Eine Rückbuchung hängt vom Einverständnis des Empfängers ab, das ein Betrüger kaum erteilen wird.

Was die EU-Zahlungsdiensteverordnung für falsche Bankmitarbeiter vorsieht

Im vom Rat am 29. Oktober 2026 angenommenen Text sieht Artikel 60 (Nummerierung des Ratstextes) die volle Erstattung vor, wenn sich ein Dritter über Kanäle, die der Bank zugeordnet werden, als diese Bank ausgegeben und einen Verbraucher so zu autorisierten Zahlungen gebracht hat und der Verbraucher den Betrug unverzüglich der Bank angezeigt und polizeilich gemeldet hat. Das gälte nicht bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit des Verbrauchers, die Beweislast läge bei der Bank.

Vor einer Einstufung als Betrug oder grobe Fahrlässigkeit müsste die Bank den Verbraucher auffordern, Informationen über die Ereignisse bereitzustellen, und diese berücksichtigen. Fehlende Angaben allein reichten für diesen Schluss nicht, und Aufzeichnungen von Telefongesprächen könnte sie laut den Erwägungsgründen nicht verlangen. Zertifiziertes Material verlangt der Text nicht, TrueScreen gibt diesen Angaben aber eine Grundlage, die die Bank nachprüfen kann. Der falsche Verwandte fiele nicht unter die Regel. In Kraft ist die Verordnung nicht: Das Europäische Parlament muss sich in zweiter Lesung noch damit befassen, der Text kann sich ändern und gälte erst 21 Monate nach dem Inkrafttreten.

Online-Banking-Betrug in Zahlen: Was Bankverantwortliche gegenüber BioCatch angeben

Die Zahlen von BioCatch geben wieder, was Verantwortliche italienischer Banken einem Anbieter von Betrugsprävention sagen, und sind keine Aufsichtsdaten.

Von den 100 Befragten geben 76 Prozent an, ihr Institut verliere im Jahr mehr als 10 Millionen US-Dollar durch Betrug, und 68 Prozent sehen die Verluste im eigenen Haus steigen (BioCatch, 4. November 2026). Über deutsche Banken sagt die Umfrage nichts aus.

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Phishing, was tun? Was Sie für die Beschwerde dokumentieren sollten

Zuerst sperren und melden, dann anzeigen, und währenddessen alles sichern, was den Hergang belegt, solange es noch existiert.

Was je nach Konstellation für die Beschwerde festzuhalten ist
Konstellation Was Sie festhalten sollten
Nicht autorisierte Zahlung Kontoauszüge, Zeitpunkt der Meldung, Nachricht mit Link, gefälschte Seite
Selbst ausgelöste Überweisung Chatverlauf, Warnhinweis der Empfängerüberprüfung, Zahlungsaufforderung, zeitlicher Ablauf, Schriftwechsel
Falscher Bankmitarbeiter Angezeigte Nummer, Uhrzeit, SMS-Verlauf, gefälschte Seite, polizeiliche Meldung
  1. Bank informieren und Zugang sperren

    Melden Sie einen Online-Banking-Betrug sofort Ihrer Bank, denn § 675l BGB verlangt die unverzügliche Anzeige. Online-Banking-Zugänge lassen sich laut Betreiber auch über den Sperr-Notruf 116 116 sperren. Bestreiten Sie jeden Vorgang, dem Sie nicht zugestimmt haben.

  2. Strafanzeige stellen

    Strafanzeigen nehmen laut BSI die Onlinewachen der Länder und die örtlichen Dienststellen entgegen. § 675u BGB nennt sie nicht als Voraussetzung der Erstattung, der Ratstext dagegen würde die polizeiliche Meldung beim falschen Bankmitarbeiter verlangen. Kontaktieren Sie die Täter nicht selbst.

  3. Nachrichten, Seiten und Verlauf sichern, bevor sie verschwinden

    Schreiben Sie ein Gedächtnisprotokoll mit Uhrzeiten, angezeigten Nummern und Absendern. Bei einem WhatsApp-Chat oder SMS-Verlauf zeichnet die TrueScreen App den Bildschirm auf, während Sie scrollen. Eine gefälschte Seite erfasst am Computer der Forensic Browser, ohne dass Sie dort etwas eingeben: So sichern Sie geklonte Seiten als Beweis.

    Vorhandene Screenshots lassen sich als Datei zertifizieren: Das hält Inhalt und Datum ab diesem Moment fest, nicht aber, wie sie entstanden sind. Solange die Unterhaltung existiert, lohnt sich daher die Aufzeichnung.

  4. Beschwerde bei der Bank einreichen

    Reichen Sie die Beschwerde schriftlich ein, mit Ablauf, Anlagen und klarem Begehren. Nach § 62 ZAG muss die Bank auf alle angesprochenen Fragen eingehen und innerhalb von 15, in Ausnahmefällen spätestens 35 Arbeitstagen antworten. Laut BaFin ist die schriftliche Beschwerde Voraussetzung für die Schlichtung.

  5. Schlichtungsstelle anrufen und BaFin einschalten

    Lehnt die Bank die Erstattung auch nach der Beschwerde ab, steht nach § 14 UKlaG der Weg zu einer Verbraucherschlichtungsstelle offen, für Verbraucher ohne Entgelt. Der Ombudsmann der privaten Banken ist nur für teilnehmende Banken tätig; für Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen und öffentliche Banken gibt es weitere Stellen, und die Bundesbank-Schlichtungsstelle dient als Auffangstelle. Nach der Verfahrensordnung des Ombudsmanns führen die Ombudsleute eine Beweisaufnahme nur durch, wenn der Beweis durch die Vorlage von Urkunden angetreten werden kann; die Schlichtung kann abgelehnt werden, wenn entscheidende Tatsachen streitig bleiben. Bei der BaFin können Sie sich zusätzlich beschweren, sie entscheidet aber keine einzelnen Streitfälle.

Was kann TrueScreen nach einem Online-Banking-Betrug belegen?

TrueScreen belegt, wie und wann Chats, gefälschte Seiten und E-Mails erfasst wurden, und gibt Bank, Schlichtungsstelle und Gericht einen Hergang an die Hand, den sie selbst prüfen können. Über die Erstattung entscheiden weiterhin sie.

Grundlage ist die forensische Methodik: Inhalte werden an der Quelle erfasst und geprüft, ein technischer Bericht hält SHA-256-Hashes, zertifizierte Uhrzeit und Metadaten fest, und am Ende stehen ein qualifiziertes elektronisches Siegel und ein qualifizierter Zeitstempel. Das Siegel der Zertifizierung lässt sich auch ohne TrueScreen mit dem öffentlichen Werkzeug der Europäischen Kommission (EU DSS) prüfen. Der Nachweis hat vollen Rechts- und Beweiswert, sein Gewicht bestimmt das Gericht in freier Überzeugung (§ 286 ZPO).

Chats und SMS laufen über die TrueScreen App, Web-Chats wie WhatsApp Web und gefälschte Seiten über den Forensic Browser, E-Mails über die E-Mail-Zertifizierung.

Die Zertifizierung bescheinigt, wie ein Inhalt erfasst wurde, nicht, dass er wahr ist. Sie beweist weder, wer der Täter ist, noch dass eine Nachricht von der Bank stammt, sie ersetzt weder Meldung noch Strafanzeige und sagt keine Erstattung zu.

Ein erfundenes Beispiel für einen Online-Banking-Betrug: Eine Kontoinhaberin erhält im SMS-Verlauf ihrer Bank eine Warnung, ein angeblicher Mitarbeiter schickt sie auf eine nachgebaute Seite, und binnen Minuten sind Überweisungen ausgeführt. Bevor die Spuren verschwinden, zeichnet sie die SMS-Unterhaltung auf, erfasst die Seite und legt beides ihrer Strafanzeige und Beschwerde bei.

Fazit

Ob die Bank beim Online-Banking-Betrug erstattet, hängt an der Einordnung des Vorgangs und an dem, was sich über den Hergang belegen lässt. Für nicht autorisierte Zahlungen hat der EuGH die Reihenfolge geklärt, für selbst ausgelöste Überweisungen bleibt der Weg eng, und die neue EU-Regel ist noch nicht in Kraft. TrueScreen entscheidet nicht über die Erstattung, engt den Streit über den Hergang aber ein, weil Bank, Schlichtungsstelle und Gericht das Material selbst prüfen können.

FAQ: Häufige Fragen zum Online-Banking-Betrug

Wer zahlt, wenn das Konto gehackt wurde?

Beim Online-Banking-Betrug mit einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank nach § 675u BGB unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags nach der Anzeige, außer sie meldet der Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht auf Kundenbetrug. Der EuGH hat im Fall C-70/25 am 15. Oktober 2026 entschieden, dass sie das nicht mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit verweigern darf. Weist sie später Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach, kann sie die Verluste zurückverlangen.

Was kann ich tun, wenn von meinem Konto Geld abgebucht wurde?

Informieren Sie sofort Ihre Bank und bestreiten Sie jede Abbuchung, der Sie nicht zugestimmt haben. Nach § 676b BGB muss die Meldung unverzüglich erfolgen, und spätestens 13 Monate nach der Belastung sind Ansprüche grundsätzlich ausgeschlossen. Sichern Sie außerdem Kontoauszüge und Nachrichten, und gehen Sie bei Betrugsverdacht zur Polizei.

Wie kann man bei Online-Banking Geld zurückholen?

Ob sich Geld zurückholen lässt, hängt davon ab, ob die Zahlung autorisiert war. Für nicht autorisierte Zahlungen gilt die Erstattungspflicht aus § 675u BGB. Eine selbst veranlasste Überweisung ist schwerer zurückzuholen: Laut Bundesbank sind auch Echtzeitüberweisungen grundsätzlich nicht widerruflich, und eine Rückbuchung hängt vom Einverständnis des Empfängers ab. Sicher ist der Erfolg also nicht.

Was ist ein Banküberweisungsbetrug?

Bei einem Banküberweisungsbetrug bringen Täter ihr Opfer durch Täuschung zu einer Überweisung, etwa als falscher Bankberater oder angeblicher Verwandter. Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Kreditinstitute laut BaFin eine Empfängerüberprüfung durchführen, die bei Abweichungen zwischen IBAN und Name warnt. Ob die Bank den Schaden trägt, hängt unter anderem davon ab, ob die Zahlung als autorisiert gilt.

Was mache ich bei Online-Betrug?

Sperren Sie betroffene Zugänge, informieren Sie Bank und Polizei und sichern Sie die Spuren. Strafanzeigen nehmen laut BSI die Onlinewachen der Länder und die örtlichen Dienststellen entgegen. Für Spuren im Chat und auf gefälschten Seiten erstellt TrueScreen einen zertifizierten Nachweis samt technischem Bericht über die Erfassung. Über Ansprüche entscheidet dieser Nachweis nicht.

Quellen und Prüfung

Jede zitierte Angabe und jeder Grundsatz verweist auf die Quelle, hier mit Art und Datum aufgeführt. Links am Tag der Veröffentlichung geprüft.

In diesem Leitfaden zitierte Quellen zu Online-Banking-Betrug und Erstattung, mit Art, Datum und Zitiergrund
Quelle Art Datum Wofür sie zitiert wird
EuGH, Rechtssache C-70/25, Urteil Rechtsprechung 15/10/2026 Unverzügliche Erstattung trotz Vorwurf grober Fahrlässigkeit, Beweislast der Bank (Randnummer 40)
EuGH, Pressemitteilung Nr. 147/26 Dokument 15/10/2026 Sachverhalt, Frist und einzige Ausnahme
§ 675j BGB Gesetz 2026 Autorisierung als Zustimmung des Zahlers
§ 675l BGB Gesetz 2026 Unverzügliche Anzeige
§ 675p BGB Gesetz 2026 Unwiderruflichkeit des Zahlungsauftrags
§ 675u BGB Gesetz 2026 Erstattungspflicht bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen
§ 675v BGB Gesetz 2026 Haftung des Zahlers, 50 Euro und grobe Fahrlässigkeit
§ 675w BGB Gesetz 2026 Nachweis der Authentifizierung, unterstützende Beweismittel
§ 676b BGB Gesetz 2026 Unterrichtung und Ausschlussfrist von 13 Monaten
§ 62 ZAG Gesetz 2026 Beschwerdeverfahren und Antwortfristen der Bank
§ 14 UKlaG Gesetz 2026 Verbraucherschlichtung bei Zahlungsdiensten
§ 286 ZPO Gesetz 2026 Freie Beweiswürdigung durch das Gericht
Verordnung (EU) 2024/886 Gesetz 2024 Empfängerüberprüfung und Haftung der Zahlungsdienstleister
Rat der EU, Standpunkt in erster Lesung, Dok. 8543/1/26 REV 1 Dokument 29/10/2026 Artikel 57 und 60 und Erwägungsgründe zur künftigen EU-Zahlungsdiensteverordnung, nicht in Kraft
BioCatch, Umfrage unter 100 Verantwortlichen italienischer Banken Studie 04/11/2026 Angaben eines Anbieters, keine Aufsichtsdaten
BSI, Passwortdiebstahl durch Phishing Dokument 05/11/2026 Smishing, Vishing, Strafanzeige
BaFin, Empfängerüberprüfung Dokument 05/11/2026 Pflicht seit dem 9. Oktober 2025, Warnhinweis und Optionen des Zahlers
BaFin, Streit über Schlichtungsstellen beilegen Dokument 05/11/2026 Schriftliche Beschwerde als Voraussetzung der Schlichtung
BaFin, Bei der BaFin beschweren Dokument 05/11/2026 Keine Entscheidung einzelner Streitfälle
Bundesbank, Fragen und Antworten zu Echtzeitüberweisungen und Empfängerüberprüfung Dokument 05/11/2026 Widerruf und Rückbuchung
Bundesbank, Schlichtungsstelle: Organisation und Zuständigkeit Dokument 05/11/2026 Auffangfunktion der Schlichtungsstelle
Ombudsmann der privaten Banken, teilnehmende Banken Dokument 05/11/2026 Zuständigkeit und weitere Beschwerdestellen
Ombudsmann der privaten Banken, Verfahrensordnung Dokument 05/11/2026 Urkundenbeweis und Ablehnung bei streitigen Tatsachen
Sperr-Notruf 116 116 Dokument 05/11/2026 Sperrung von Online-Banking-Zugängen

Spuren sichern, solange es sie noch gibt

TrueScreen zertifiziert Chats, gefälschte Seiten und E-Mails mit einer forensischen Methodik und dokumentiert, wie und wann sie erfasst wurden. So liegt der Hergang prüfbar vor, wenn Sie ihn für Anzeige und Beschwerde brauchen.

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