Transportschäden: den Ladungszustand dokumentieren
Jede Zustellung hinterlässt Papier: einen CMR-Frachtbrief, einen Lieferschein, eine Unterschrift am Tor und fast immer drei oder vier Fotos, die an der Rampe in Eile entstanden sind. Solange die Ladung heil ankommt, sieht sich das niemand an.
Aus dem Ordner kommt all das erst an dem Tag, an dem die Ware beschädigt eintrifft, und genau dann fängt die Akte an, in sich zusammenzufallen. In Streitigkeiten über Transportschäden werden Rampenfotos auf Datum, Ort und Unversehrtheit der Datei angegriffen. Der Frachtführer muss dabei nicht beweisen, dass die Bilder falsch sind. Es genügt, dass er es plausibel erscheinen lässt. Und während dieser Einwand verhandelt wird, laufen die Fristen weiter.
Die Frage lautet also nicht ob, sondern wie. Ein Nachweis über den Ladungszustand hält gegenüber Frachtführer, Versicherer und Gericht nur dann stand, wenn er im Moment der Übergabe entsteht, mit qualifiziertem Zeitstempel, zertifizierter Standortangabe und einem unveränderlichen Fingerabdruck des Inhalts. Und nur dann, wenn an jeder Rampe dasselbe Verfahren läuft.
Der Nachweis des Ladungszustands ist die Gesamtheit der Belege darüber, in welchem Zustand sich die Ware befand, als sie von einer Partei an die andere überging: vom Absender an den Frachtführer bei der Verladung, vom Frachtführer an den Empfänger bei der Ablieferung. Er lässt sich weder im Büro erstellen noch im Nachhinein rekonstruieren. Er entsteht an der Rampe, in einem Fenster von wenigen Minuten, und er hält ein Ereignis fest, das sich nicht wiederholt. Artikel 17 des CMR-Übereinkommens knüpft die gesamte Haftung des Frachtführers an genau diese beiden Zeitpunkte: Der Frachtführer haftet für gänzlichen oder teilweisen Verlust und für Beschädigung, sofern der Schaden zwischen der Übernahme des Gutes und der Ablieferung eintritt, es sei denn, er weist einen der im Übereinkommen vorgesehenen Haftungsausschlussgründe nach. Die Haftung greift fast von selbst, unter einer Bedingung: Wer den Schaden geltend macht, muss zeigen können, dass die Ware unversehrt losgefahren ist.
Wo der Beweis tatsächlich entsteht
Beweise entstehen nicht im Prozess und auch nicht in dem Schriftverkehr, der auf den Schaden folgt. Sie entstehen bei der Übernahme und bei der Ablieferung. Wurde dort nichts Überprüfbares festgehalten, schließt sich diese Lücke nie wieder.
Das Umfeld hilft nicht. Im Bericht von BSI Consulting und TT Club zur Ladungskriminalität 2025 wurden allein im Juni 2025 634 Vorfälle gemeldet, verteilt auf Europa, den Nahen Osten und Afrika; das Eindringen in Fahrzeuge und Lager machte bis zur Jahresmitte zwei Drittel der Fälle aus. Stellt man diese Zahlen den Mengen aus der Eurostat-Statistik zum Straßengüterverkehr gegenüber, wird die Rechnung unerfreulich.
Wer was beweisen muss, wenn die Ware beschädigt ankommt
Wer Ansprüche gegen den Frachtführer geltend macht, muss belegen, dass die Ware unversehrt übergeben wurde, dass sie in verschlechtertem Zustand abgeliefert wurde und wie hoch der Schaden zu beziffern ist. Liegt das auf dem Tisch, verschiebt Artikel 17 des CMR-Übereinkommens das Gewicht.
Das ist Haftung kraft Übernahme. Der Frachtführer haftet für den bloßen Umstand, das Gut übernommen zu haben, und um sich davon zu befreien, muss er etwas Positives nachweisen: ein Verschulden oder eine Weisung des Verfügungsberechtigten, einen der Ware innewohnenden Mangel oder Umstände, die er nicht vermeiden konnte. Artikel 17 Absatz 4 ergänzt die besonderen Gefahren, darunter mangelhafte Verpackung und die Verladung durch den Absender, und Artikel 18 regelt, wer auf welcher Stufe die Beweislast trägt. Die Behauptung, man habe ordentlich gearbeitet, ist keine Verteidigung, weder hier noch im deutschen Frachtrecht des HGB.
Die Rollen sind dabei nicht austauschbar. Der Absender verlädt und deklariert. Der Frachtführer verpflichtet sich, das Gut so zurückzugeben, wie er es erhalten hat. Der Spediteur schließt im eigenen Namen für fremde Rechnung ab. Und Vorbehalte mit rechtlicher Wirkung kann nur der Empfänger erklären. Die schwache Stelle ist die erste: Den Zustand der Ware bei der Übernahme dokumentiert fast niemand.
Vorbehalte im CMR-Frachtbrief und im Lieferschein
Vorbehalte im CMR-Frachtbrief sind die Eintragungen, die der Empfänger bei der Ablieferung vornimmt, um Verlust oder Beschädigung festzuhalten. Sie benennen das betroffene Packstück, die Art des Mangels und die Menge. Ohne Vorbehalt wird vermutet, dass die Ware in dem Zustand empfangen wurde, den der Frachtbrief beschreibt.
Ein Vorbehalt bindet den Frachtführer nur, wenn er konkret und rechtzeitig ist. Artikel 30 des CMR-Übereinkommens unterscheidet zwei Regime. Bei äußerlich erkennbaren Schäden muss der Empfänger den Vorbehalt im Moment der Ablieferung erklären, vor oder während der Übernahme des Gutes. Bei Schäden, die eine äußere Prüfung nicht erkennen lässt, bleiben ihm sieben Tage ab Ablieferung, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet, und die Anzeige muss schriftlich erfolgen. Bei Überschreitung der Lieferfrist verlängert sich das Fenster auf einundzwanzig Tage. Eine pauschale Eintragung nach dem Muster "Ware unter Vorbehalt der Prüfung angenommen" bringt so gut wie nichts: Die Gegenseite liest sie als Formel, und ein Gericht hat wenig, woran es eine Feststellung festmachen könnte. Damit ein Vorbehalt trägt, muss er die betroffene Palette oder das Packstück benennen, den festgestellten Mangel und die Zahl der betroffenen Packstücke, und er sollte zusammen mit den Bildern reisen, die ihn belegen.
Ein einseitiger Vorbehalt genügt. Der Frachtführer muss ihn nicht akzeptieren, sofern er zum Zeitpunkt der Ablieferung erklärt wird. Bei erheblichen Schäden erlaubt Artikel 30 außerdem jeder Partei, eine gemeinsame Feststellung des Zustands zu verlangen, was sich lohnt, solange das Fahrzeug noch auf dem Hof steht. Das deutsche Recht folgt derselben Logik: Nach § 438 HGB sind äußerlich erkennbare Schäden spätestens bei der Ablieferung anzuzeigen, äußerlich nicht erkennbare innerhalb von sieben Tagen danach.
Digitalisierung verschiebt das Problem, ohne es zu lösen. Mit dem elektronischen Frachtbrief aus dem e-CMR-Zusatzprotokoll werden Vorbehalte zu Einträgen, die alle Beteiligten in Echtzeit sehen. Nur beschreibt ein Eintrag einen Mangel, er beweist ihn nicht. TrueScreen liefert den fotografischen Nachweis, der mit dem Vorbehalt reist, und macht aus einem ausgefüllten e-CMR-Feld eine belegte Schadensmeldung, nach der Logik eines zertifizierten Transportdokuments.
Warum die Fristen schwerer wiegen als der Schaden
Ein schwerer Schaden, der zu spät angezeigt wird, ist weniger wert als ein kleiner, der ordentlich angezeigt wurde. Fristen wirken unabhängig von der Sache, und sie beenden mehr Transportschadenfälle als jedes Argument über die Ware selbst.
Die Fristen für die Rüge eines Ladungsschadens sind kürzer als die Zeit, die man braucht, um ihn zu beziffern. Artikel 30 des CMR-Übereinkommens gibt dem Empfänger sieben Tage, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet, um einen bei der Ablieferung nicht erkennbaren Schaden schriftlich anzuzeigen, und verlangt bei erkennbarem Schaden den sofortigen Vorbehalt. Artikel 32 setzt anschließend eine Verjährungsfrist von einem Jahr für Ansprüche aus der Beförderung. Sie verlängert sich auf drei Jahre, wenn der Schaden auf Vorsatz beruht oder auf einem Verschulden, das nach dem Recht des angerufenen Gerichts dem Vorsatz gleichsteht. Das deutsche Frachtrecht arbeitet mit demselben Muster und mit sehr ähnlichen Zahlen: sofortige Anzeige bei erkennbarem Schaden, Anzeige binnen sieben Tagen bei verdecktem Schaden nach § 438 HGB, und eine Verjährung, die in Monaten gemessen wird statt in den Jahren, die ein Handelsstreit üblicherweise dauert.
| Schritt | CMR-Übereinkommen (grenzüberschreitender Straßengüterverkehr) | Deutsches Frachtrecht (HGB) |
|---|---|---|
| Äußerlich erkennbarer Schaden bei Ablieferung | Konkreter Vorbehalt im Moment der Ablieferung (Art. 30) | Schadensanzeige spätestens bei der Ablieferung, auf dem Lieferschein (§ 438 HGB) |
| Verdeckter Schaden | Schriftliche Anzeige binnen 7 Tagen, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet (Art. 30) | Anzeige in Textform binnen 7 Tagen nach der Ablieferung (§ 438 HGB) |
| Überschreitung der Lieferfrist | Schriftlicher Vorbehalt binnen 21 Tagen (Art. 30) | Anzeige binnen 21 Tagen nach der Ablieferung (§ 438 HGB) |
| Annahme ohne Vorbehalt | Widerlegbare Vermutung, dass die Ware wie beschrieben empfangen wurde | Vermutung ordnungsgemäßer Ablieferung, die der Anspruchsteller widerlegen muss |
| Verjährung | 1 Jahr, 3 Jahre bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden (Art. 32) | In der Regel 1 Jahr ab Ablieferung, länger bei Vorsatz |
Welche Spalte gilt, hängt an einer einzigen Unterscheidung. Äußerlich erkennbar ist, was das Auge an der Ladebordwand erfasst: gerissene Folie, gestauchte Ecken, ein geöffneter Karton. Verdeckt ist, was eine äußere Prüfung nicht zeigt, weil die Verpackung intakt ist und der Inhalt nicht, oder weil der Schaden in etwas Unsichtbarem sitzt, etwa in der Temperatur. Das ist die schwierigere Hälfte der Akte, und ihre Woche beginnt zu laufen, während die Ware noch eingezählt wird.
Warum ein gewöhnliches Foto der Anfechtung des Frachtführers nicht standhält
Ein mit dem Firmenhandy aufgenommenes Foto dokumentiert einwandfrei, was vor der Linse lag. Was es nicht belegt, ist, wer dort stand, wann und wo. Genau darauf baut der Frachtführer seine Verteidigung, und ein JPEG steht für nichts davon ein.
Die Angriffspunkte: wer, wann, wo
Die Anfechtung läuft fast immer in derselben Reihenfolge. Zuerst das Wann, denn EXIF-Metadaten lassen sich mit jedem Bildbearbeitungsprogramm überschreiben, und die aufgezeichnete Uhrzeit stammt aus der Geräteuhr, die jeder spurlos verstellen kann. Dann das Wo, weil Standortdaten fehlen, ungenau sein oder nachträglich geändert worden sein können. Zuletzt das Wer, weil nichts in der Datei das Bild mit einer identifizierten Person verbindet.
Ein vierter Angriffspunkt bekommt weniger Aufmerksamkeit: die Unversehrtheit. Zwischen der Aufnahme und dem Tag, an dem das Bild vorgelegt wird, wandert die Datei durch Messenger, Postfächer und geteilte Ordner, und jeder Zwischenschritt ist eine Gelegenheit zu behaupten, der Inhalt sei nicht mehr derselbe. Deshalb sollten Sie ein Foto mit Beweiswert zertifizieren, bevor die Datei zu wandern beginnt. Den Einwand gegen Datum und Ort entkräften Sie mit TrueScreen, weil die Zeit dort an einen qualifizierten Zeitstempel gebunden wird und nicht an die Uhr des Telefons.
Der Beweiswert elektronischer Aufzeichnungen
Ein digitales Foto ist kein Dokument im klassischen Sinn. Es ist eine elektronische Aufzeichnung und wird nach eigenen Regeln behandelt.
Artikel 46 der eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014 bestimmt, dass einem elektronischen Dokument die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden darf, weil es in elektronischer Form vorliegt. Die Regel räumt einen Einwand aus und lässt den schwierigeren stehen: Die Gegenseite darf weiterhin bestreiten, dass die Aufzeichnung das zeigt, wofür sie vorgelegt wird. In der Praxis behauptet eine gut vorbereitete Anfechtung selten eine Fälschung. Sie führt an, dass nichts in der Datei das Bild an eine überprüfte Zeit, einen überprüften Ort oder eine identifizierte Person bindet und dass sich der Inhalt nach der Aufnahme verändert haben kann. Die Artikel 41 und 42 derselben Verordnung weisen den Weg zur Antwort: Für einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel gilt die Vermutung der Richtigkeit des angegebenen Datums und der angegebenen Uhrzeit sowie der Unversehrtheit der damit verbundenen Daten.
Im deutschen Verfahren trifft das auf § 286 ZPO, die freie Würdigung des Beweises durch das Gericht. Bilder und Videos werden nach § 371 ZPO in Augenschein genommen, und § 371a ZPO regelt den Umgang mit elektronischen Dokumenten: Bei privaten Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen sind, greift der Anschein der Echtheit. Die eIDAS-Verordnung selbst gilt unmittelbar, die nationale Durchführung übernimmt in Deutschland das Vertrauensdienstegesetz (VDG).
Außerhalb eines Gerichtssaals werden die Maßstäbe nicht weicher. Ein Sachverständiger der Versicherung prüft dasselbe, was der Anwalt des Frachtführers prüfen würde, und die meisten Regressakten werden dort erledigt. Je besser sich ein Bild an der Quelle überprüfen lässt, desto weniger Raum bleibt dem Einwand. Das ist der praktische Wert digitaler Herkunft.
Was der Schaden wirklich wert ist und wann die Haftungsbegrenzung entfällt
Der Ersatz folgt fast nie dem Handelswert der Ware. Artikel 23 des CMR-Übereinkommens begrenzt ihn auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm des Rohgewichts der fehlenden Menge. Bei einer Palette von 600 Kilogramm liegt die Obergrenze bei rund 5.000 SZR, unabhängig davon, was auf der Rechnung stand, und genau dort wird das Geld in einem Transportschadenfall gewonnen oder verloren. Das deutsche Frachtrecht arbeitet mit derselben Zahl: § 431 HGB setzt den Höchstbetrag auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm.
Die Obergrenze fällt, aber nur auf einem einzigen Weg. Artikel 29 nimmt dem Frachtführer das Recht, sich auf die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen zu berufen, wenn der Schaden auf Vorsatz beruht oder auf einem Verschulden, das nach dem Recht des angerufenen Gerichts dem Vorsatz gleichsteht. Ab hier wird Dokumentation an der Rampe bares Geld wert: Ein Verschulden dieser Größenordnung wird mit konkreten Tatsachen bewiesen, und diese Tatsachen wurden entweder damals festgehalten oder es gibt sie nicht.
Wie Sie den Ladungszustand dokumentieren, damit der Nachweis durchsetzbar ist
Dokumentieren heißt, Aufzeichnungen zu erzeugen, die jemand Monate später prüfen wird. Nicht Fotos, die in einem Ordner auf einem geteilten Laufwerk liegen. ISO/IEC 27037, der internationale Standard für den Umgang mit digitalen Beweismitteln, gliedert die Arbeit in vier Prozesse, Identifizierung, Sicherung, Erfassung und Erhaltung, und misst sie an drei Prinzipien: Nachprüfbarkeit, Wiederholbarkeit und Reproduzierbarkeit. Der Standard trennt außerdem den physischen Gewahrsam vom logischen, der Hashwerten, elektronischen Siegeln und qualifizierten Zeitstempeln anvertraut ist, und vom dokumentarischen, den Registern und Zugriffsprotokollen. An einer Laderampe ist das das Skelett einer lückenlosen digitalen Beweiskette.
Was bei der Verladung und was bei der Ablieferung zu erfassen ist
Die beiden Erfassungen dienen entgegengesetzten Zwecken. Bei der Verladung bauen Sie den positiven Nachweis der Unversehrtheit auf, der überproportional schwer wiegt, weil ihn kaum jemand erhebt. Bei der Ablieferung weisen Sie die Verschlechterung nach und dokumentieren den Vorbehalt.
| Zeitpunkt | Was zu erfassen ist | Wozu es dient |
|---|---|---|
| Bei der Verladung | Laderaum, vier Seiten jeder kritischen Palette, Gurte und Folie, Chargen- und Packstücketikett, Containersiegel | Belegt, dass die Ware unversehrt losgefahren ist, und schneidet die Einwände Verpackung und innewohnender Mangel ab (Art. 17 CMR) |
| Bei der Verladung | Der ausgefüllte Frachtbrief samt der Vorbehalte, die der Frachtführer eingetragen hat | Hält fest, was der Frachtführer erklärt hat, übernommen zu haben |
| Bei der Ablieferung | Zustand der Ladung vor jeder Handhabung, Nahaufnahme des Mangels, betroffene Packstücke und ihre Nummerierung | Verbindet den Schaden mit identifizierten Packstücken |
| Bei der Ablieferung | Der Vorbehalt so, wie er im Dokument erklärt wurde, samt einer Aufnahme davon | Macht die Meldung nachvollziehbar und durchsetzbar |
| Bei der Ablieferung | Bei empfindlichen Ladungen die Anzeige des Kühlaggregats und die Aufzeichnungen der Temperaturfühler | Dokumentiert Schäden, die keine äußere Prüfung zeigt |
Ist der Schaden an der Rampe bereits sichtbar, gilt diese Reihenfolge:
- Die Handhabung der Ladung stoppen und beschädigte Verpackung genau so belassen, wie sie angeliefert wurde.
- Die gesamte Sendung fotografieren, bevor teilweise entladen wird.
- Einen konkreten Vorbehalt erklären, der Packstück, festgestellten Mangel und betroffene Menge benennt.
- Den Fahrer den Vorbehalt gegenzeichnen lassen, bevor er den Hof verlässt.
- Nahaufnahmen mit zertifiziertem Datum, zertifizierter Uhrzeit und zertifiziertem Standort erfassen.
- Schäden, die bei der Ablieferung nicht erkennbar waren, innerhalb von sieben Tagen schriftlich anzeigen.
- Ware und Verpackung aufbewahren, bis eine gemeinsame Feststellung stattgefunden hat.
Lagerteams nutzen TrueScreen, um den Ladungszustand bei der Verladung und bei der Ablieferung zu erfassen. Daraus entstehen durchsetzbare Nachweise, ohne dass sich der Ablauf an der Rampe ändert.
Zwei konkrete Szenarien: eine Palette Hausgeräte und eine Kühlladung
Zweiundzwanzig Paletten Hausgeräte verlassen ein Werk in Bayern in Richtung eines Distributors in den Niederlanden. Bei der Abfahrt erfasst der Lagermitarbeiter sechs versiegelte Aufnahmen: den Laderaum, die vier Seiten von Palette 14 mit angelegten Gurten und intakter Folie sowie das Etikett mit der Chargennummer. Bei der Ablieferung findet der Empfänger die Folie gerissen und zwei Kartons gestaucht, ausgerechnet auf Palette 14. Er erklärt einen Vorbehalt im CMR-Frachtbrief, der die Palette, den Mangel und die Zahl der Packstücke benennt, und erfasst die passenden Bilder. Der Frachtführer greift später das Datum der Abfahrtsfotos an, die einen qualifizierten Zeitstempel und die Koordinaten des Ladehofs tragen. Damit endet die Anfechtung. Das sind zertifizierte Versandnachweise, angewendet auf einen wiederkehrenden Warenstrom.
Das zweite Szenario ist unangenehmer. Eine Kühlladung kommt mit tadelloser Verpackung und verdorbenem Produkt an: Gestritten wird nicht darüber, wie die Ware aussieht, sondern über die tatsächliche Temperatur und den Zeitpunkt, zu dem sie aufgezeichnet wurde. Brauchbar ist hier eine Erfassung der Anzeige des Kühlaggregats und der Aufzeichnungen der Temperaturfühler, bei der Verladung und bei der Ablieferung. An der Ladebordwand war nichts zu sehen, also gilt das Regime des verdeckten Schadens mit der Sieben-Tage-Anzeige nach Artikel 30. In dieser Woche entscheidet, was vorher eingesammelt wurde.
Wie ein zertifizierter Nachweis des Ladungszustands entsteht
TrueScreen, die Data Authenticity Platform, erfasst Fotos und Videos der Ladung und versiegelt sie im Augenblick der Aufnahme mit einem qualifizierten Zeitstempel, zertifizierter Geolokalisierung und einem unveränderlichen Fingerabdruck des Inhalts. Der Unterschied zum gewöhnlichen Foto liegt darin, wann die Garantien entstehen: Sie werden nicht einer bereits vorhandenen Datei hinzugefügt, sondern vor jeder Übertragung an den Inhalt gebunden, solange die Daten das erzeugende Gerät noch nicht verlassen haben. Das digitale Siegel und der Zeitstempel stammen von einem externen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP), der per Schnittstelle in die Plattform eingebunden und im Moment der Erfassung aufgerufen wird. Die Wirkung lässt sich an der Haftungsgrenze messen: Artikel 23 des CMR-Übereinkommens begrenzt den Ersatz auf 8,33 SZR je Kilogramm des Rohgewichts der fehlenden Menge, und um über diese Grenze hinauszukommen, verlangt Artikel 29 den Nachweis von Vorsatz oder eines gleichstehenden Verschuldens.
Aus der Erfassung entsteht ein zertifizierter Bericht mit dem Datum, der Uhrzeit und der Position, die bei der Aufnahme festgehalten wurden, bereit zur Beifügung an die Schadensmeldung, die Versicherungsakte oder den Gerichtsvorgang. Das Datum kommt aus qualifizierten elektronischen Zeitstempeln und nicht aus dem Gerät, der Ort aus einer zertifizierten Geolokalisierung, die im selben Augenblick versiegelt wird. Die Aufzeichnung wird überprüfbar geboren, statt nach fünf Händen beglaubigt zu werden.
Unternehmen mit wiederkehrenden Warenströmen binden TrueScreen per API in ihr Transport Management System ein, sodass jede Ladung ihre Beweisakte automatisch erzeugt, über die App, die Weboberfläche oder ein SDK. Wer in Transport und Logistik arbeitet, hat am Ende weniger Bilder im Archiv und mehr, die halten, wenn jemand sie bestreitet.
FAQ: die häufigsten Fragen zu Transportschäden
Was ist zu tun, wenn Ware beschädigt ankommt?
Handhabung der Ladung stoppen, die gesamte Sendung fotografieren, bevor teilweise entladen wird, und einen konkreten Vorbehalt im Frachtbrief erklären, der Packstück, Mangel und Menge benennt. Ein einseitiger Vorbehalt genügt, wenn er zum Zeitpunkt der Ablieferung erklärt wird. Bei nicht sichtbaren Schäden muss die schriftliche Anzeige innerhalb von sieben Tagen folgen.
Was gilt als verdeckter Transportschaden?
Teilverlust und Verschlechterung, die eine äußere Prüfung bei der Ablieferung nicht zeigt: zerbrochener Inhalt in intakter Verpackung, fehlende Bauteile in versiegelten Kisten, ein Produkt, das durch eine Unterbrechung der Kühlkette verdorben ist. Artikel 30 des CMR-Übereinkommens lässt sieben Tage ab Ablieferung für die schriftliche Anzeige, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet. § 438 HGB sieht dieselbe Frist vor.
Was sind Vorbehalte im CMR-Frachtbrief?
Die Eintragungen, die der Empfänger bei der Ablieferung im internationalen Frachtbrief vornimmt, um Verlust oder Beschädigung festzuhalten. Sie müssen das Packstück, den Mangel und die Menge benennen. Ohne sie vermutet das CMR-Übereinkommen, dass die Ware so empfangen wurde, wie der Frachtbrief sie beschreibt, und nur der Gegenbeweis räumt diese Vermutung aus.
Wie lange bleibt Zeit, dem Frachtführer den Schaden anzuzeigen?
Bei äußerlich erkennbaren Schäden geht der Vorbehalt bei der Ablieferung ein. Bei Schäden, die eine äußere Prüfung nicht zeigt, lässt Artikel 30 des CMR-Übereinkommens sieben Tage, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet. Ansprüche verjähren nach Artikel 32 in einem Jahr, bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden in drei Jahren.
Was ist zu beweisen, um vom Frachtführer Ersatz zu erhalten?
Dass die Ware unversehrt übergeben wurde, dass sie in verschlechtertem Zustand abgeliefert wurde und wie hoch der Schaden zu beziffern ist. Artikel 17 des CMR-Übereinkommens verlangt dann vom Frachtführer den Nachweis eines Haftungsausschlussgrundes. Der erste Punkt ist der schwierige: Er braucht eine Dokumentation von der Rampe, die auch Monate später noch überprüfbar ist.
Geht der Anspruch verloren, wenn der Lieferschein ohne Vorbehalt unterschrieben wird?
Nach dem CMR-Übereinkommen erlischt der Anspruch nicht, aber es entsteht die Vermutung, dass die Ware wie beschrieben empfangen wurde, und diese Vermutung müssen Sie anschließend widerlegen. Im deutschen Frachtrecht wirkt § 438 HGB in dieselbe Richtung, mit der Sieben-Tage-Frist für äußerlich nicht erkennbare Schäden als Rettungsanker. Ein pauschaler Vorbehalt hilft ohnehin kaum weiter.
Reicht ein Smartphone-Foto, um den Schaden zu beweisen?
Für sich genommen nicht. Artikel 46 der eIDAS-Verordnung hält es zulässig, aber Zulässigkeit ist noch kein Beweiswert, und der Frachtführer wird bestreiten, wer es aufgenommen hat, wann und wo. EXIF-Metadaten lassen sich mit jedem Bildbearbeitungsprogramm überschreiben. Damit ein Bild durchsetzbar ist, muss die Zeit aus einem qualifizierten Zeitstempel stammen, die Position bei der Aufnahme versiegelt werden und der Inhalt an einen kryptografischen Hash gebunden sein, der vor jeder Übertragung berechnet wurde.

