KI-Bilder erkennen: Methoden, Grenzen und der Weg über die Herkunft
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Ein Foto galt lange als das, was es zeigt. Wer ein Bild vorlegte, legte einen Beleg vor, und gestritten wurde über die Auslegung, nicht über die Existenz des Abgebildeten. Diese Selbstverständlichkeit ist innerhalb weniger Jahre verschwunden. Ein überzeugendes Bild kostet heute weder Zeit noch handwerkliches Können; eine Texteingabe genügt.
In Schadenabteilungen, Kanzleien und Redaktionen stellt sich deshalb täglich dieselbe Frage: Lassen sich KI-Bilder erkennen, und wie belastbar ist das Ergebnis? Etablierte Verfahren gibt es, von der Metadatenprüfung über die Rückwärtssuche bis zur Bildforensik. Jedes einzelne davon liefert allerdings Indizien und keine Gewissheit, und der Abstand zwischen Indiz und Gewissheit wächst mit jeder Modellgeneration. Wer Sicherheit braucht, muss den Zeitpunkt der Prüfung verschieben: Belastbar wird ein Bild nicht durch die Analyse im Nachhinein, sondern dadurch, dass seine Herkunft im Moment der Aufnahme dokumentiert und versiegelt wird.
Warum die Echtheit von Bildern zum praktischen Problem geworden ist
Die Echtheitsfrage ist von einer akademischen zu einer betriebswirtschaftlichen geworden, weil dieselbe Unsicherheit an drei Stellen gleichzeitig Kosten verursacht: im Prozess, in der Schadenregulierung und in der Berichterstattung. In allen drei Fällen hängt der Ausgang weniger an der Technik als an der Frage, wer die Herkunft eines Bildes plausibel machen kann.
Rechtsstreit und bestrittene digitale Beweise
Ein digitales Foto tritt im deutschen Zivilprozess nicht als Urkunde auf, sondern als Augenscheinsobjekt. § 371 Absatz 1 Satz 2 ZPO bestimmt, dass der Beweis bei einem elektronischen Dokument durch Vorlegung oder Übermittlung der Datei angetreten wird (§ 371 ZPO). Damit gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO: Das Gericht entscheidet nach freier Überzeugung, ob es eine Behauptung für wahr hält, und ist an gesetzliche Beweisregeln nur dort gebunden, wo das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht. Eine gesetzliche Vermutung für die Echtheit einer Bilddatei existiert nicht. Anders liegt der Fall bei elektronisch signierten Dokumenten: § 371a ZPO erklärt die Vorschriften über die Beweiskraft privater Urkunden auf private elektronische Dokumente für entsprechend anwendbar und lässt den Anschein der Echtheit nur durch Tatsachen erschüttern, die ernstliche Zweifel begründen. Praktisch heißt das: Wer eine bloße Bilddatei vorlegt, trägt die volle Last, ihre Echtheit plausibel zu machen. Wer ein kryptografisch abgesichertes Dokument vorlegt, verschiebt einen Teil dieser Last auf die Gegenseite.
Versicherungsschäden und Bildbetrug
Für Versicherer ist die Bildechtheit längst ein Massenproblem. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft schätzt den jährlichen Schaden durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallversicherung auf rund fünf Milliarden Euro und stuft etwa jede zehnte gemeldete Schadenmeldung als verdächtig und prüfwürdig ein (GDV). In einer Analyse vom Juni 2026 beschreibt der Verband, wie sich die Prüfpraxis dadurch verändert hat: Versicherer analysieren nicht mehr das einzelne Bild, sondern Bilddateien, Metadaten, Dokumentenstrukturen und Plausibilitäten im Zusammenhang, weil eine rein visuelle Prüfung in vielen Fällen nicht mehr ausreicht (GDV). Der internationale Befund weist in dieselbe Richtung: In einer Verisk-Erhebung unter 300 Schadenfachleuten und 1.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern in den USA gaben 98 Prozent der Versicherer an, dass KI-gestützte Bearbeitungswerkzeuge den digitalen Betrug befeuern, während 66 Prozent davon ausgehen, dass ein großer Teil davon unentdeckt bleibt (Verisk, März 2026).
Redaktionen und visuelle Desinformation
Im Publikum ist die Verunsicherung bereits angekommen. Nach einer repräsentativen Befragung von Bitkom Research unter 1.006 Personen ab 16 Jahren sind 91 Prozent der Menschen in Deutschland schon auf Falschnachrichten gestoßen, 61 Prozent hatten nach eigener Einschätzung bereits Kontakt mit Deepfakes, davon 73 Prozent in Form von Bildern. Knapp zwei Drittel, nämlich 63 Prozent, können nur schwer beurteilen, ob eine Nachricht verlässlich ist, und lediglich 34 Prozent trauen sich zu, einen Deepfake sicher zu erkennen (Bitkom, Mai 2026). Der Digital News Report 2026 des Reuters Institute misst denselben Trend über 48 Märkte hinweg: Die Sorge vor falschen oder irreführenden Informationen im Netz stieg auf 62 Prozent, in den westeuropäischen Märkten durchgängig um mindestens vier Prozentpunkte (Reuters Institute). Für eine Redaktion gehört die Verifikation eines Bildes damit zum Produkt und nicht mehr allein zum Handwerk.
Die Methoden, KI-Bilder zu erkennen, und wo sie an ihre Grenzen stoßen
Fünf Verfahren sind in der Praxis gebräuchlich, und sie prüfen jeweils etwas anderes: die Datei selbst, ihre Verbreitungsgeschichte, ihre Pixelstatistik, ihre stilistischen Eigenheiten und ihre deklarierte Herkunft. Wer sie kombiniert, kommt weiter als mit einem einzelnen Werkzeug. Gewissheit erreicht auch die Kombination nicht.
EXIF-Metadaten auslesen
Die EXIF-Daten sind das Protokoll, das die Kamera beim Auslösen anlegt: Aufnahmezeitpunkt, Gerätemodell, Objektiv, Belichtung, Blende, ISO-Wert und oft auch Koordinaten. Wer die EXIF-Daten auslesen will, braucht dafür kein Speziallabor, denn dieselben Felder zeigen Betriebssysteme, Bildverwaltungen und einfache Werkzeuge an. Für die Beurteilung eines Verdachtsfalls sind sie trotzdem ein schwaches Fundament, und zwar aus zwei entgegengesetzten Gründen. Fehlen die Felder, sagt das wenig, weil praktisch jede Plattform beim Hochladen die Metadaten entfernt und ein weitergeleitetes Bild deshalb regelmäßig ohne EXIF ankommt. Sind die Felder vorhanden, sagt das ebenfalls wenig, weil sich jedes einzelne davon mit frei verfügbaren Werkzeugen in Sekunden überschreiben lässt. Ein Aufnahmedatum in den Metadaten ist eine Behauptung der Datei über sich selbst, nicht die Aussage eines unabhängigen Dritten. Der GDV beschreibt deshalb, dass Versicherer das Erstellungsdatum immer gegen den behaupteten Schadenhergang halten, statt es für sich zu nehmen.
Rückwärtssuche
Die Rückwärtssuche beantwortet eine andere Frage als die Bildanalyse, nämlich ob ein Bild schon einmal irgendwo aufgetaucht ist. Sie ist die schnellste und häufig die ergiebigste Prüfung, weil ein erheblicher Teil der visuellen Desinformation gar nicht aus generierten, sondern aus echten Aufnahmen besteht, die aus ihrem ursprünglichen Zusammenhang gelöst wurden. Wir haben dieses Muster in einer eigenen Analyse zu Bildern, die aus dem Kontext gerissen werden, näher beschrieben. Ihre Grenze ist strukturell: Ein frisch generiertes Bild hat naturgemäß keine Vorgeschichte, und ein Suchtreffer bleibt aus. Das Ausbleiben eines Treffers beweist also nichts, weder in die eine noch in die andere Richtung.
Fehlerniveau-Analyse und forensische Prüfung
Die klassische Bildforensik untersucht nicht das Motiv, sondern die Spuren der Verarbeitung. Zu den bekannteren Verfahren zählen die Fehlerniveau-Analyse, die unterschiedliche Kompressionsgrade innerhalb eines JPEG sichtbar macht, die Analyse des Sensorrauschens, die Prüfung der Beleuchtungs- und Schattenkonsistenz sowie die Untersuchung der Quantisierungstabellen auf Spuren mehrfacher Speicherung. In der Hand einer sachverständigen Person sind das belastbare Werkzeuge, fest verankert in der forensischen Praxis, etwa in den Leitlinien der ISO/IEC 27037 zur Identifizierung, Sammlung und Sicherung digitaler Beweismittel.
Der Nutzen ist trotzdem begrenzt. Diese Verfahren setzen voraus, dass überhaupt Verarbeitungsspuren vorhanden sind, während ein vollständig synthetisch erzeugtes Bild nie eine Kamera durchlaufen hat und deshalb auch keine Kameraspuren aufweisen kann, deren Fehlen sich als Widerspruch werten ließe. Hinzu kommt der Aufwand: Für die Regulierung eines Alltagsschadens oder für eine Redaktion unter Zeitdruck ist eine solche Untersuchung schlicht nicht skalierbar.
KI-gestützte Detektoren
Die KI-Bilderkennung dreht das Problem um und lässt ein Modell beurteilen, ob ein Bild von einem Modell stammt. Solche Detektoren sind nützlich als Vorfilter, wenn große Mengen gesichtet werden müssen, und sie geben in aller Regel eine Wahrscheinlichkeit aus, keine Entscheidung. Bevor man ihnen Gewicht beimisst, lohnt ein Blick auf ihre Bauart. Trainiert sind sie auf die Ausgaben der Modelle, die es zum Zeitpunkt des Trainings gab, und ihre Trefferquote fällt spürbar ab, sobald eine neue Generation von Generatoren erscheint. Empfindlich reagieren sie außerdem auf alles, was zwischen Erzeugung und Prüfung mit der Datei passiert: erneute Kompression, Skalierung, ein Screenshot, die Weitergabe über einen Messenger.
Ein Detektorwert ist eine Einschätzung und kein Befund. In einem bestrittenen Verfahren trägt er allein nicht.
Content Credentials und die deklarierte Herkunft
Content Credentials verfolgen einen anderen Ansatz als alle bisher genannten Verfahren, weil sie das Bild nicht befragen, sondern seine Erzeuger. Wo die EXIF-Daten festhalten, was die Kamera beim Auslösen notiert hat, halten Content Credentials fest, wer die Datei hergestellt hat und was anschließend mit ihr geschehen ist, und zwar in einem kryptografisch signierten Manifest, das an die Datei gebunden ist. Die zugrunde liegende Spezifikation stammt von der Coalition for Content Provenance and Authenticity, kurz C2PA, und wird von Kameraherstellern, Bildbearbeitungsprogrammen und Anbietern generativer Modelle zunehmend unterstützt.
Für die Prüfung brauchen Sie kein technisches Vorwissen. Wir stellen dafür einen kostenlosen Betrachter für Content Credentials bereit, der die Angaben von Bildern, Videos, Audiodateien und PDF direkt im Browser ausliest und die Signatur nachrechnet, ohne dass die Datei Ihr Gerät verlässt. Wie der Standard im Einzelnen aufgebaut ist und was er leistet, haben wir in einer eigenen Betrachtung zum C2PA-Standard, seiner Funktionsweise und seinen Grenzen beschrieben.
Dabei halten sich zwei Missverständnisse hartnäckig. Erstens ist ein Bild ohne Content Credentials deswegen nicht verdächtig: Die überwiegende Mehrheit aller Dateien trägt keine, und schon die Weitergabe über einen Messenger oder ein Screenshot entfernt sie. Aus dem Fehlen einer Kennzeichnung lässt sich also kein Verdacht ableiten. Zweitens beweist ein gültiges Manifest, wer eine Erklärung signiert hat, und nicht, dass die abgebildete Szene stattgefunden hat. Content Credentials stellen die Herkunft fest, nicht die Wahrheit. Als regulatorischer Kontext gehört dazu Artikel 50 der KI-Verordnung der EU, der Anbieter generativer Systeme seit dem 2. August 2026 verpflichtet, synthetische Inhalte maschinenlesbar zu kennzeichnen (Verordnung (EU) 2024/1689). Eine Kennzeichnungspflicht schafft allerdings nur dort Klarheit, wo sie befolgt wird, und deckt naturgemäß nicht die Fälle ab, auf die es im Streit am häufigsten ankommt.
| Methode | Was sie zeigt | Wo sie an ihre Grenze stößt |
|---|---|---|
| EXIF-Metadaten auslesen | Was die Datei über Gerät, Zeitpunkt und Ort behauptet | Felder sind frei überschreibbar und werden beim Hochladen meist entfernt |
| Rückwärtssuche | Ob und wo das Bild bereits veröffentlicht wurde | Ein neu erzeugtes Bild hat keine Vorgeschichte, der fehlende Treffer beweist nichts |
| Fehlerniveau-Analyse und Bildforensik | Spuren von Bearbeitung, Kompression und Sensorik | Setzt Verarbeitungsspuren voraus, ist aufwendig und nicht skalierbar |
| KI-gestützte Detektoren | Eine Wahrscheinlichkeit, keine Entscheidung | Veraltet mit jeder Modellgeneration, empfindlich gegenüber Kompression und Screenshots |
| Content Credentials | Wer die Datei erzeugt und bearbeitet hat | Meist nicht vorhanden, und ein Manifest belegt die Herkunft, nicht die Szene |
Warum keine Methode volle Gewissheit liefert
Keines der fünf Verfahren scheitert an mangelnder Sorgfalt, sondern an einer Eigenschaft der Aufgabe selbst: Alle prüfen eine Datei, die bereits existiert und deren Entstehung niemand beobachtet hat. Aus einem Artefakt allein lässt sich seine Entstehungsgeschichte nur rekonstruieren, nicht feststellen, und eine Rekonstruktion bleibt widerlegbar.
Das Paradox von Erzeugung und Erkennung
Erkennung und Erzeugung stehen in einem Verhältnis, das sich nicht zugunsten der Erkennung auflösen lässt. Jeder Detektor beschreibt implizit, woran er ein synthetisches Bild erkennt, und jede solche Beschreibung ist zugleich eine Anleitung dafür, was das nächste Modell vermeiden muss. Die Erkennung hinkt der Erzeugung damit strukturell hinterher, und sie tut es nicht wegen eines Rückstands, den man aufholen könnte, sondern weil sie erst reagieren kann, wenn das Neue bereits vorliegt. Hinzu kommt die Asymmetrie der Fehler. Ein echtes Schadensfoto, das fälschlich als synthetisch markiert wird, kostet eine berechtigte Leistung; ein übersehenes generiertes Bild kostet eine unberechtigte Auszahlung. Beide Richtungen sind teuer, und einen Schwellenwert, der beide zugleich vermeidet, gibt es nicht. Der GDV kommt in seiner Analyse zum selben praktischen Schluss und hält fest, dass die abschließende Bewertung bei erfahrenen Fachleuten bleibt, auch wenn Software große Mengen in Sekunden vorsortiert.
Darin liegt das Argument für den umgekehrten Weg: Es ist wichtiger, authentische Informationen zu garantieren, als Fälschungen im Nachhinein zu erkennen.
Der andere Weg: Zertifizierung an der Quelle
Zertifizierung an der Quelle bedeutet, den Nachweis nicht später aus dem Bild zu gewinnen, sondern ihn im Augenblick der Aufnahme zu erzeugen. Statt zu fragen, ob eine vorliegende Datei echt ist, wird der Erfassungsvorgang selbst nach forensischer Methode durchgeführt und dokumentiert, sein Ergebnis kryptografisch gebunden und mit einem Zeitnachweis versehen. Die Datei kommt damit zusammen mit einem prüfbaren Protokoll ihrer Entstehung in den Vorgang. TrueScreen ist die Plattform für Datenauthentizität, die genau diesen Ablauf für Fotos, Videos, Bildschirminhalte, Webseiten und Dateien bereitstellt, über die Mobile App, über das Web-Portal und über eine Schnittstelle für Anwendungen, die den Vorgang in eigene Abläufe einbetten. Der Unterschied zur nachträglichen Analyse liegt in der Beweisrichtung: Die Aufnahme führt ihre Herkunft mit sich, statt dass der Betrachter sie erschließen muss.
Forensische Erfassung und digitales Siegel
Die forensische Erfassung ist ein festgelegter Ablauf, kein einzelner Handgriff. Der Inhalt wird in einer kontrollierten Umgebung aufgenommen, die eine Veränderung bereits während der Entstehung verhindert, und zwar gemeinsam mit den Umständen, unter denen sie stattgefunden hat: Zeit aus dem Netz, Gerät, IP und, soweit verfügbar, Standort. Geprüft wird dabei auch die Umgebung selbst, etwa ob das Gerät manipuliert ist oder ob eine Aufnahme in Wahrheit die Abfilmung eines anderen Bildschirms ist. Über die erfassten Daten wird eine kryptografische Prüfsumme gebildet, die jede spätere Veränderung erkennbar macht, und das Ergebnis wird versiegelt. Erst dadurch entsteht das, was die Analyse im Nachhinein nie herstellen kann: ein Fixpunkt, der zeitlich vor jeder möglichen Manipulation liegt.
Aus dem Vorgang entsteht ein technischer Bericht, den TrueScreen auch auf Deutsch ausstellt, und ein Nachweispaket, das für sich allein steht. Eine dritte Stelle kann Unversehrtheit und Siegel eigenständig nachrechnen, ohne TrueScreen oder demjenigen vertrauen zu müssen, der ihr die Datei übergeben hat. Wie ein solcher Vorgang praktisch abläuft, haben wir am Beispiel beschrieben, Fotos mit Rechtswert zu zertifizieren.
Auf dieser Grundlage lässt sich auch die Analyse synthetischer Inhalte sinnvoll einordnen. TrueScreen liest die deklarierten Kennzeichnungen aus, also die Herkunftsangaben nach C2PA, das IPTC-Feld digitalSourceType und die Erzeugerangaben in EXIF und XMP, was eine Deklaration wiedergibt und keine Erkennung darstellt. Ergänzend beurteilt eine Analyse für Bild, Video und Ton, ob ein Inhalt synthetische Merkmale trägt. Sie liefert einen Vertrauensgrad und kein deterministisches Urteil, sie begleitet die forensische Methode und ersetzt sie nicht, und ihr Wert hängt davon ab, woher die Datei stammt: Eine Datei unbekannter Herkunft ergibt eine Meinung, ein bei der Aufnahme versiegelter Inhalt ergibt ein Ergebnis, das sich verteidigen lässt.
Qualifizierter Zeitstempel und elektronisches Siegel
Die rechtliche Tragfähigkeit des Vorgangs stammt aus der eIDAS-Verordnung, also der Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die durch die Verordnung (EU) 2024/1183 fortgeschrieben und in Deutschland durch das Vertrauensdienstegesetz unter der Aufsicht der Bundesnetzagentur ausgefüllt wird. Maßgeblich sind hier zwei Instrumente. Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel genießt nach Artikel 41 der Verordnung die Vermutung der Richtigkeit des angegebenen Zeitpunkts und der Unversehrtheit der damit verbundenen Daten. Ein qualifiziertes elektronisches Siegel genießt nach Artikel 35 die Vermutung der Unversehrtheit der Daten und der Richtigkeit ihrer Herkunft. Beides sind gesetzliche Vermutungen und damit genau das, was einer gewöhnlichen Bilddatei fehlt.
Wichtig ist dabei die Rollenverteilung. TrueScreen ist selbst kein Vertrauensdiensteanbieter, keine Zertifizierungsstelle und keine Zertifizierungsbehörde und stellt keine qualifizierten Zertifikate aus. Was die Plattform tut, ist die Erfassung mit einem offiziellen digitalen Siegel und einem qualifizierten Zeitstempel zu versehen, die international anerkannt sind und volle Rechtswirkung entfalten. Den Kern bildet die forensische Methode; Siegel und Zeitstempel sind ihre rechtlich wirksamen Bestandteile und bestätigen den gesamten Vorgang rückwirkend, nicht eine isolierte Datei.
Beweiswert und Zulässigkeit vor Gericht
Der Beweiswert entsteht nicht aus einem Etikett, sondern daraus, dass die Entstehung einer Datei überprüfbar dokumentiert ist. Vor deutschen Gerichten gilt weiterhin die freie Beweiswürdigung nach § 286 ZPO, und ein Gericht ist an gesetzliche Beweisregeln nur in den vom Gesetz bezeichneten Fällen gebunden. Es kommt deshalb darauf an, welches Material der Würdigung überhaupt zur Verfügung steht. Eine Bilddatei ohne Kontext gibt dem Gericht nichts an die Hand, woran es die Überzeugungsbildung festmachen könnte, während ein dokumentierter Erfassungsvorgang mit Hashwert, Zeitnachweis und Siegel überprüfbare Anknüpfungspunkte liefert und die Anforderungen an ein substantiiertes Bestreiten der Gegenseite spürbar erhöht. Die Systematik des § 371a ZPO zeigt die Richtung, in die das Prozessrecht dabei denkt, denn es misst elektronischen Dokumenten mit kryptografischer Absicherung eine andere Behandlung zu als der bloßen Datei. Ob ein Beweismittel im Einzelfall trägt, entscheidet weiterhin das Gericht, und die Bewertung hängt vom jeweiligen Verfahren und der jeweiligen Rechtsordnung ab.
Wo das in der Praxis zählt
Der Nutzen einer Zertifizierung an der Quelle zeigt sich überall dort, wo ein Bild nicht illustriert, sondern eine Tatsachenbehauptung stützt und wo ein Streit über seine Echtheit unmittelbar Geld oder Zeit kostet.
Versicherungen und Schadenregulierung
Wenn rund jede zehnte Schadenmeldung als prüfwürdig gilt und die visuelle Prüfung laut GDV allein nicht mehr ausreicht, verschiebt sich der Aufwand in die Verifikation. Eine bei der Aufnahme zertifizierte Schadendokumentation dreht diesen Aufwand um: Der unstrittige Fall wird schneller reguliert, weil er nicht mehr aufwendig plausibilisiert werden muss, und die Prüfkapazität bleibt für die Fälle frei, die sie wirklich brauchen. Für Sachverständige und Außendienst bedeutet das zugleich, dass die eigene Dokumentation nicht mehr durch den bloßen Hinweis auf die technische Manipulierbarkeit von Fotos in Zweifel gezogen werden kann.
Kanzleien und Prozessführung
Für die Prozessführung ist der entscheidende Punkt der Zeitpunkt. Wer eine Beweisaufnahme vorbereitet, sichert Inhalte typischerweise dann, wenn der Streit schon absehbar ist, und muss danach erklären, warum die Sicherung dem Zustand von damals entspricht. Eine forensisch erfasste und versiegelte Aufnahme verlagert diese Erklärung in den Erfassungsvorgang selbst. Das betrifft flüchtige Inhalte besonders, etwa eine Veröffentlichung im Netz, einen Chatverlauf oder eine Produktseite, die sich jederzeit ändern oder verschwinden kann.
Immobilien
In der Immobilienwirtschaft dokumentieren Bilder Zustände zu einem bestimmten Zeitpunkt, und genau darüber wird später gestritten: Übergabeprotokolle, Mängelanzeigen, Baufortschritt, Zustand bei Ein- und Auszug. Eine Aufnahme, deren Zeitpunkt durch einen qualifizierten Zeitstempel abgesichert ist, beendet die häufigste Auseinandersetzung dieser Verfahren, nämlich die über das Wann. Für Verwaltungen und Bauträger mit vielen Objekten zählt zudem, dass sich der Vorgang über die Schnittstelle in die bestehende Objektverwaltung einbetten lässt, statt als separater Arbeitsschritt zu erscheinen.
Redaktionen und Faktenprüfung
Redaktionen arbeiten mit zwei Sorten von Material, und die Zertifizierung an der Quelle hilft nur bei einer davon. Fremdes Material aus dem Netz bleibt auf Verifikation angewiesen, mit Rückwärtssuche, Quellenprüfung und, wo vorhanden, den Content Credentials. Eigenes Material dagegen, also Aufnahmen von Korrespondenten, freien Fotografen und Zuträgern, lässt sich bereits bei der Aufnahme zertifizieren. Angesichts von 63 Prozent der Menschen in Deutschland, die die Verlässlichkeit einer Nachricht nur schwer einschätzen können, wird ein prüfbarer Herkunftsnachweis am eigenen Bildmaterial zu einem Argument gegenüber dem Publikum.
FAQ: KI-Bilder erkennen
Wie kann man erkennen, ob ein Bild mit KI erstellt wurde?
Kann man EXIF-Daten auslesen, um ein KI-Bild zu erkennen?
Wie zuverlässig sind KI-Detektoren für Bilder?
Was sind Content Credentials und wie prüft man sie?
Welchen Beweiswert haben Fotos vor deutschen Gerichten?
Machen Sie Ihre Aufnahmen beweisfest
Erfassen Sie Fotos, Videos und Webseiten nach forensischer Methode: versiegelt im Moment der Aufnahme, mit überprüfbarem Herkunftsnachweis.
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